Grünflächenpflege 2022-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-KIS-18-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünflächenpflege 2022-2026
Pflege der Grünanlagen an den Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekten des Kommunalen Immobilien Service
- landschaftsgärtnerische Arbeiten -
Vorbemerkungen:
1. Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service, eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen.
2. Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919 auszuführen.
3. Arbeitseinsätze sind generell periodisch, einmal im Monat (April - Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Arbeitgeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen.
4. Abweichende Termine sind vorab zu melden. Der Abstand zwischen zwei Einsätzen hat nicht größer als
5 Wochen zu sein. Bei Bedarf hält sich der Auftraggeber vor zusätzliche Leistungen abzurufen. Es gelten dafür die vom Auftragnehmer, im LV angebotenen Preise.
5. Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden.
6. Schulbetrieb ist an Werktagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr. Pflege- und Arbeitsgänge mit starker Geräuschentwicklung sind, wenn möglich, nach 15:00 Uhr durchzuführen, ggf. zu koordinieren.
7. Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt.
8. Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden.
9. Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen.
10. Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen
gelagert werden.
11. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zusätzlich notwendige Arbeiten (Düngen, Bewässern u. a.) dem Auftraggeber zu melden. Diese werden dann von eigenem Personal des Auftraggebers erledigt.
12. An den Objekten kann es in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, dieses wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt.
13. Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 18 Monaten. (01.04.2022 bis 31.12.2023) Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung des Vertrages. (01.04.2024- 31.12.2025)
14. Die Abrechnung erfolgt monatlich und für jede Liegenschaft separat. Für die Monate Januar, Februar und März erfolgt keine Rechnungslegung. Diese Kosten sind auf die anderen Monate umzulegen. Eine Begleichung der Rechnung kann nur erfolgen, wenn ein vom Nutzer unterzeichneter Leistungsnachweis vorliegt.
15. Die angebotenen Preise sind Pauschalpreise für den gesamten Vertragszeitraum (ohne Option). Die monatlichen Kosten ergeben sich aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate mit einem
Pflegegang, April - Dezember).
16. Nach jedem Pflegegang, muss der in der Leistungsbeschreibung geforderte Zustand vorherrschen. Teilleistungen werden nicht abgenommen und können nicht abgerechnet werden.
Die Lose erstrecken sich über folgende Objekte:
Los 1 Schulen im Wohngebiet Schlaatz und Stern
Los 2 Schulen in Waldstadt I + II
Los 3 Schulen in Drewitz + Kirchsteigfeld
Los 4 Schulen in Innenstadt, Potsdam West und Kirschallee Teil 1
Los 5 Schulen in Innenstadt, Potsdam West und Kirschallee Teil 2
Los 6 Schulen in Babelsberg + Zentrum Ost
Los 7 Schulen in OT Fahrland
Los 8 Kulturobjekte
Los 1 Schulen im Wohngebiet Schlaatz und Stern
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
siehe kurze Beschreibung
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung des Vertrages vom 01.04.2024 bis zum 31.12.2025
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Auswertung und Bezuschlagung erfolgen in der nummerischen Reihenfolge der Lose.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Grünpflegekapazitäten wie die in den anderen Mengenlosen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
Los 2 Schulen in Waldstadt I + II
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
siehe kurze Beschreibung
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung des Vertrages vom 01.04.2024 bis zum 31.12.2025
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Auswertung und Bezuschlagung erfolgen in der nummerischen Reihenfolge der Lose.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Grünpflegekapazitäten wie die in den anderen Mengenlosen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
Los 3 Schulen in Drewitz + Kirchsteigfeld
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
siehe kurze Beschreibung
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung des Vertrages vom 01.04.2024 bis zum 31.12.2025
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Auswertung und Bezuschlagung erfolgen in der nummerischen Reihenfolge der Lose.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Grünpflegekapazitäten wie die in den anderen Mengenlosen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
Los 4 Schulen in Innenstadt, Potsdam West und Kirschallee Teil 1
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
siehe kurze Beschreibung
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung des Vertrages vom 01.04.2024 bis zum 31.12.2025
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Auswertung und Bezuschlagung erfolgen in der nummerischen Reihenfolge der Lose.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Grünpflegekapazitäten wie die in den anderen Mengenlosen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
Los 5 Schulen in Innenstadt, Potsdam West und Kirschallee Teil 2
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
siehe kurze Beschreibung
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung des Vertrages vom 01.04.2024 bis zum 31.12.2025
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Auswertung und Bezuschlagung erfolgen in der nummerischen Reihenfolge der Lose.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Grünpflegekapazitäten wie die in den anderen Mengenlosen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
Los 6 Schulen in Babelsberg + Zentrum Ost
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
siehe kurze Beschreibung
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung des Vertrages vom 01.04.2024 bis zum 31.12.2025
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Auswertung und Bezuschlagung erfolgen in der nummerischen Reihenfolge der Lose.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Grünpflegekapazitäten wie die in den anderen Mengenlosen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
Los 7 Schulen in OT Fahrland
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
siehe kurze Beschreibung
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung des Vertrages vom 01.04.2024 bis zum 31.12.2025
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Auswertung und Bezuschlagung erfolgen in der nummerischen Reihenfolge der Lose.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Grünpflegekapazitäten wie die in den anderen Mengenlosen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
Los 8 Kulturobjekte
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
siehe kurze Beschreibung
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung des Vertrages vom 01.04.2024 bis zum 31.12.2025
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Auswertung und Bezuschlagung erfolgen in der nummerischen Reihenfolge der Lose.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Grünpflegekapazitäten wie die in den anderen Mengenlosen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen für alle Lose:
[Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden,
[Betrag gelöscht] EUR für Vermögens- und sonstige Schäden.
(1) ggf. Angabe von Teilen das Auftrags, die das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formblatt EU 4.3); freiwillige Angabe: wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Formblatt EU 4.3 und EU 4.4)
(2) Referenzen Unternehmen (Formblatt 4.6)
Die Bieter müssen 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren einreichen. Vergleichbar meint hier: 1. Unterhaltspflege für einen öffentlichen Auftraggeber. 2. Grünflächenpflege einer Fläche von mindestens ca. 120.000 m² monatlich. Dies entspricht ca. der Gesamtfläche der 4 kleinsten Lose. Die 1. und 2. Bedingung müssen beide zugleich in den jeweiligen Referenzen erfüllt sein.
(3) Technische Ausrüstung, Elektolaubbläser (Formblatt 4.8)
(4) Zertifikat nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)
- für Bieter und Bietergemeinschaften
- ggf. für Nachunternehmer
(2) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegegeben wurden (Formular 4.2 EU)
(3) es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU);
- ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Vergabemanagement
Submissionsstelle
Hegelallee 6-10
Haus 1, Zimmer 217-220
14467 Potsdam
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRJ8F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit