Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen IT-Architektur Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-5412-159-21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen IT-Architektur

Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-5412-159-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Fachbereich E-Government der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist der zentrale Dienstleister und erster Ansprechpartner rund um das Thema Informationstechnik (IT). Er versteht sich zudem als strategischer und konzeptioneller Berater der Verwaltung sowie der Geschäfts- und Fachbereiche. Ebenfalls erfolgt hier die IT-technische Ausstattung der knapp 50 Potsdamer Schulen in kommunaler Trägerschaft.

Alle Fragen von der IT-Bedarfsmeldung von Hardware und Software über die Beschaffung und den IT-Betrieb und IT-Service sowie die IT-Sicherheit liegen in einer Hand.

Die LHP beabsichtigt, einen externen Dienstleister zu beauftragen, der als fachlicher Begleiter bei der Ausgestaltung der IT-Landschaft und der strategischen Weiterentwicklung der IT-Architektur unterstützt. Die aktuellen Herausforderungen des Fachbereichs E-Government umfassen u.a.:

- die Erweiterung des LHP Campus um weitere Standorte

- die Ausstattung der Verwaltungsarbeitsplätze für mobiles Arbeiten

- Standardisierung und Homogenisierung der IT-Infrastruktur

- Umsetzung des Digitalpakt Schule

- Umsetzung Onlinezugangsgesetz

- Digitalisierung von Fachprozessen

- Architekturplanung zur Umsetzung IT-Sicherheit

Auftragsgegenstand ist die Begleitung des Fachbereichs E-Government durch ganzheitlich ausgerichtete Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Weiterentwicklung der IT-Architektur in den Bereichen Netzwerk, Virtualisierung, Datenbanken, Storage, Betriebssysteme, Server, Windows Domain Infrastruktur, CTI, Monitoring und IT-Sicherheit.

Ziel ist der Abschluss eines Beratungsrahmenvertrags für den Abruf von Dienstleistungen für den Zeitraum von 2 Jahren mit der Option den Vertrag zweimalig um je ein Jahr zu verlängern.

Die Beratungsleistungen werden über die gesamte Vertragslaufzeit einen Umfang von etwa 176 Personentagen und 1.408 Stunden haben.

Dieser Umfang stellt eine Planmenge dar. Der Auftraggeber hat diese Schätzung auf der Grundlage der ihm derzeit vorliegenden Daten vergangener Projekte und Erfahrungen vorgenommen. Der Auftragnehmer geht von einer Abnahmemenge von ca. 2 Personentagen(PT) pro Woche aus. Ein PT entspricht einer verrechenbaren Arbeitsleistung einer Arbeitskraft à 8 Std. pro Tag.

Als Mindestabnahmemenge garantiert der Auftraggeber den Abruf von Beratungsleistungen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto pro Vertragsjahr. Es wird zudem eine finale Abruf-Obergrenze von [Betrag gelöscht] EUR netto gem. EVB-IT Dienstvertrag Nummer 4.1 festgelegt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72100000 Hardwareberatung
72220000 Systemberatung und technische Beratung
72221000 Beratung im Bereich Unternehmensanalyse
72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
72227000 Beratung im Bereich Software-Integration
72228000 Beratung im Bereich Hardware-Integration
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landeshauptstadt Potsdam 14469 Potsdam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen:

1. Strategische Beratung

Der Auftragnehmer steht für Fragen der Unternehmensarchitektur entsprechend der IT-Strategie der LHP zur Verfügung. Unter anderem übernimmt der Auftragnehmer technische Beratung im Sinne eines Enterprise Architecture Managements, eines Solution Architecture Managements und Digitalization Architecture Managements:

Kategorie: Enterprise Architect,

Ebene: Strategisch,

Schwerpunkte: Gesamtarchitektur.

Kategorie Solution Architect,

Ebene: Taktisch,

Schwerpunkte: Planung von IT-Infrastruktur-Systemen.

Kategorie Digitalization Architect,

Ebene: Taktisch,

Schwerpunkte: Innovationen.

Der Auftragnehmer begleitet die Entwicklung von Softwarearchitekturen sowohl für agile, cloud-basierte als auch für komplexe unternehmenskritische Anwendungen/Infrastrukturen. Zudem übernimmt er die Analyse und Bewertung der fachlichen und technischen Anforderungen sowie Beratung des Bereichs IT-Infrastruktur und Services zur Entwicklung verlässlicher, hochverfügbarer, sicherer Architekturen.

Der Auftragnehmer berät bei der Integration der entwickelten Architekturlösungen in bestehende Anwendungslandschaften der Landeshauptstadt Potsdam und prüft den Einsatz aktuellster Technologien/Weiterentwicklungen als Teil eines modernen Entwicklungsprozesses (z.B. GIT, Java, Blockchain, Programmierparadigmen für verteilte Systeme und weitere IT-Trends).

Der Auftragnehmer übernimmt Aufträge zur Ableitung von Szenarien zum Einsatz von Cloud-Möglichkeiten/ -Ansätzen für dynamische, schnelle Entwicklungen z.B. DevOps, Continuous Delivery, Docker, Azure, Amazon AWS.

Der Auftragnehmer entwickelt und berät bei der Implementierung IT-Sicherheitskonformer digitaler Netzwerke sowie deren Support.

Die beratenden Tätigkeiten werden auch hinsichtlich der Unterstützung bei der Modernisierung der IT-Systeme, der Erarbeitung von Migrationskonzepten sowie der Verwaltung und Homogenisierung zunehmend komplexer IT-Infrastruktur und ressourcenschonender Betriebskonzepten durch den Auftragnehmer benötigt.

Auf Anforderung des Auftraggebers begleitet der Auftragnehmer fachlich die Weiterentwicklung der Service Level und IT-Sicherheit und unterstützt bei der Ausarbeitung von Konzepten.

2. IT-Infrastruktur Beratung

Die Beratung umfasst im Wesentlichen folgende Themenschwerpunkte aus dem Bereich IT-Infrastruktur, welche sowohl Software- als auch Hardwarekomponenten umfassen:

i. Betriebssysteme Imageerstellung und -pflege

(Linux, Windows und MacOS)

ii. Server-, Client- und Anwendungsvirtualisierung

(VMware, Hyper-V und Citrix XenApp)

iii. Datenbanken

(Oracle, MS SQL, MariaDB und PostgreSQL)

iv. Netzwerk / Firewall

(Switch, FC SAN und Proxy)

v. Microsoft Windows Domänen Infrastruktur

(Active Directory, DNS, DHCP, PKI, Kerberos und Printservices)

vi. Backup- und Restore Infrastruktur / Storage

vii. Bürokommunikationstechnik

(Microsoft Standards, Atlassian Jira / Confluence, Cryptshare, Jitsi und Webex)

viii. Monitoring / Überwachung

(CheckMK)

ix. IT-Sicherheit

(Symantec Endpoint Protection, Multi-Faktor-Authentifizierung, Postfix und Rspamd)

x. Cloud-Lösungen

(Amazon AWS, DELL EMC, Google Cloud und Microsoft Azure)

3. Anforderungen an das Personal

3.1 Profil des Single Point of Contact

Der Auftragnehmer setzt für die Leistungserbringung eine Person (Single Point of Contact) ein. Diese Person steht als einheitlicher, entscheidungsbefugter Ansprechpartner für den AG zu allen Fragen der Leistungserbringung und des Vertrages zur Verfügung.

Sollten im Rahmen des Vergabeverfahrens mehr als eine Person als Single Point of Contact (Erklärung zum einzusetzenden Personal - Formular 4.7) vom Auftragnehmer angebotenen worden sein, dann legt der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit Zuschlagserteilung auf Grundlage des Beraterprofils (Erklärung zum einzusetzenden Personal - Formular 4.7) verbindlich fest, mit welcher Person als Single Point of Contact die Leistung erbracht werden soll.

Die Person übernimmt die Koordination der Leistungserbringung auf Auftragnehmerseite und organisiert die Leistungserbringung durch den Mitarbeiter des Auftragnehmers.

Der Ansprechpartner stimmt die Inhalte der Leistungserbringung und den zeitlichen Einsatz des Mitarbeiters regelmäßig mit dem Auftraggeber ab.

Der Single Point of Contact muss folgende Erfahrungen sowie fachliche und methodische Kompetenzen abdecken:

- umfassendes Wissen über den Aufbau sowie das Zusammenwirkungen und Funktionsweisen von IT-Architekturen (Netze, Clients, Server, Backup, Betriebssysteme etc.); anwendungsbereites Wissen über den Einsatz aktuellster Technologien

- Erfahrung in der Moderation und Vermittlung hochkomplexer technischer Zusammenhänge inkl. Risiko- bzw. Sicherheitsbewertung

- Kenntnisse über aktuelle Trends und digitale Innovationen der Architektur-Community und -technologien und entsprechende Weiterbildung

- methodisches Knowhow bezüglich ITIL (Information Technology Infrastructure Library)

Der Ansprechpartner muss die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift beherrschen.

Leistungen des Single Point of Contact sind nur für beratenden Tätigkeiten im Rahmen eines konkreten Einzelauftrags abrechenbar. Sämtliche anderweitige Tätigkeiten sind grundsätzlich nicht abrechenbar.

3.2 Profil der Fachberater (Beraterpool)

Zusätzlich stellt der Auftragnehmer einen Pool aus 9 Fachberatern zusammen. In der Gesamtheit müssen die Fachberater alle die unter Punkt 2 genannten Themenschwerpunkte für die Beratungstätigkeit abdecken.

Sollten im Rahmen des Vergabeverfahrens mehr als 9 Personen als Fachberater (Erklärung zum einzusetzenden Personal - Formular 4.7) vom Auftragnehmer angebotenen worden sein, dann legt der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit Zuschlagserteilung auf Grundlage des Beraterprofils (Erklärung zum einzusetzenden Personal - Formular 4.7) verbindlich fest, mit welchen 9 Fachberater vom Auftragnehmer die Leistung erbracht werden soll.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsqualität / Gewichtung: 60
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ergänzend zum Abschnitt II.2.5) wird zum Qualitätskriterium Leistungsqualität folgendes mitgeteilt: Das Kriterium Leistungsqualität setzt sich aus den Kriterien Führungserfahrungen /Gewichtung: 30 %, Erfahrungen in den Themenschwerpunkten /Gewichtung: 30% und Zertifizierungen/Qualifikationen /Gewichtung 40% zusammen.

Hinweis zu den Zuschlagskriterien:

Es ist die Erklärung zum einzusetzenden Personal (Formular 4.7) einzureichen. Die nachstehenden Anforderungen fließen unmittelbar in die Wertung der Zuschlagskriterien ein:

- Es müssen mindestens 10 verschiedene Berater/innen namentlich benannt werden (darunter ein Profil für den Single Point of Contact).

- Die Angaben zu der Führungserfahrung, den Zertifizierungen sowie den Erfahrungen bzgl. der einzelnen Themenschwerpunkte muss je Berater / Beraterin vollständig ausgefüllt sein.

- Alle zehn Themenschwerpunkte (2.2 i bis 2.2 x gemäß Leistungsbeschreibung) müssen innerhalb der 10 Berater/Beraterinnen mindestens einmal abdeckt sein.

- Unter den 10 Beratern / Beraterinnen müssen folgende Qualifikationen und Zertifizierungen mindestens einmal vorhanden sein:

o mind. TOGAF 9.2 Level 1: Foundation

o mind. ITIL V.4 oder höher

o mind. Certified Linux Administrator (LPIC-1) oder höher

o mind. VMware Certified Advanced Professional oder höher

o mind. Citrix Certified Expert - Virtualization / CCE-V oder höher

o mind. Oracle Certified Specialist (OCS) oder höher

o mind. MCSA - SQL Server 2016 oder höher

o mind. Cisco Certified Design Professional (CCDP) oder mind. Aruba Certified Design Professional (ACDP)

o mind. MCSA Windows Server 2016 oder höher

o mind. Symantec Certified Specialist

o mind. AWS Certified Solution Architect - Associate

o mind. Microsoft Certified: Azure Fundamentals

- Es sind als Nachweis für die entsprechenden Qualifikationen und Zertifizierungen der Berater/innen die Kopien der Qualifikationen bzw. Zertifizierungen miteinzureichen.

Werden die Anforderungen nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 196-510277
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

In dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge ist im Abschnitt V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses",in dem nach dem Formular zwingend Wertangaben einzutragen sind, der jeweils nicht zutreffende Wert "0,01" EUR eingetragen worden. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRX92

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/01/2022

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