Wiederherstellung der Schleuse Friedenthal, Los 1 BE-Flächen und Rückbau Referenznummer der Bekanntmachung: VOB-0403/2021-66
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wiederherstellung der Schleuse Friedenthal, Los 1 BE-Flächen und Rückbau
Die Stadt Oranienburg plant die Wiederherstellung der Schleuse Friedenthal mit dem Neubau der Vorhäfen, Neubau einer Zuwegung einschließlich Kreuzungsbauwerk im Bereich Unterhaupt, Neubau einer Bootsschleppe sowie die Wiederherstellung der Schiffbarkeit der Oranienburger Havel. Der Standort der neuen Schleuse befindet sich am Platz der alten Schleuse in der Querverbindung zwischen Oranienburger Kanal und Oranienburger Havel. Gegenstand der Ausschreibung "Los 1" sind der Rückbau der ehemaligen Schleuse Friedenthal sowie die Herstellung der Baustelleneinrichtungsfläche im oberen und unteren Vorhafen.
Weitere Details: siehe Abschnitt II.2.4)
Schleuse Friedenthal Hinterm Schloßpark 16515 Oranienburg
Es werden u. a. folgende Maßnahmen erforderlich: technische Bearbeitung, Einrichten der Baustelle, Herstellung Medienanschluss, Grünschnitt, Nassaushub, Einbringen Spundwände, Ausbau alte Holzspundwände, Abbrucharbeiten von Unter- und Oberhaupt, restlicher Wände und Sohle Unterhaupt durch Austauschbohrungen. Verfüllung der Baugrube, Räumung der Baustelle. Die Rückbauarbeiten der alten Schleuse haben in Abstimmung mit der Kampfmittelräumung zu erfolgen. Ein Feuerwerker muss dazu ständig vor Ort sein. Außerdem sind die Rückbauarbeiten der alten Schleuse mit dem Ingenieurbüro abzustimmen, das mit der denkmalgerechten Dokumentation beauftragt ist.
Der Auftraggeber wird für das Vorhaben eine Bauleistungs- und Montageversicherung abschließen. Im Rahmen der Versicherungsbedingungen besteht für alle am Bau beteiligten Auftragnehmer Versicherungsschutz gegen Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse, die zu einer Zerstörung oder Beschädigung der Bauleistungen während der Bauzeit führen. Die in der Bauleistungs- und Montageversicherung festgelegten Selbstbehalte je Schadensfall gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Höhe der Selbstbeteiligung beträgt [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, der für das Vorhaben abzuschließenden Bauleistungs- und Montageversicherung beizutreten. Der Beitritt wird durch die Zuschlagserteilung auf das Angebot wirksam. Die Kosten dieser Versicherung trägt der Auftragnehmer. Für die Bauleistungs- und Montageversicherung sind netto 5 0/00 der Auftragssumme zzgl. gültiger MwSt. anzusetzen. Die Versicherungsleistung wird nicht gesondert vergütet. Sie ist in das Angebot einzurechnen. Von der ersten Abschlagsrechnung wird eine anteilige Versicherungsprämie in Höhe von netto 5 0/00 der Auftragssumme zzgl. gültiger MwSt. in Abzug gebracht. Von der Schlussrechnung wird die anteilige Versicherungsprämie in Höhe von netto 5 0/00 des Schlussrechnungsbetrages zzgl. gültiger MwSt. in Abzug gebracht, der in der ersten Abschlagsrechnung abgezogene Betrag wird dabei verrechnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wiederherstellung Schleuse Friedenthal . BE-Flächen und Rückbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis!
Gemäß § 18 EU Abs. 4 VOB/A kommt der Auftraggeber mit dieser Bekanntmachung seiner Informationspflicht nach.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1RXCV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.