Planung Umverlegung Strandbad Babelsberg - Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 210924_SWP_005_Planung_Umv_SBB_Los1_TK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swp-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Umverlegung Strandbad Babelsberg - Los 1
Die Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) beabsichtigt auf der ihr von der Stiftung zu übertragenden Teilfläche im Park Babelsberg in Potsdam ein neues, der Lage im Gartendenkmal entsprechendes Funktionsgebäude für das Strandbad Babelsberg und den Potsdamer Seesportclub e. V. (PSSC) errichten. Die Verortung des neuen Funktionsgebäudes ergibt sich aus dem denkmalpflegerischen Bindungsplan. In der auf dieser Grundlage erstellten Projektstudie der Galandi Schirmer Architekten Ingenieure GmbH vom 23.07.2019 sind die projektspezifischen Randbedingungen und Kriterien festgeschrieben. Diese Projektstudie bildet die inhaltliche Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), der Landeshauptstadt Potsdam und der SWP und ist somit verbindlich für die Umsetzung des Bauvorhabens. Durch die wiederherzustellenden Sichtbeziehungen und den gartendenkmalpflegerisch geschützten Baumbestand ist die Lage des zukünftigen Funktionsgebäudes konkret verortet, so dass bezüglich der Lage und Größe nur ein minimaler Spielraum besteht. Die maximal zulässige Bauhöhe in Bezug auf die absolute Höhe nach Normalhöhennull (NHN) sowie die maximal zulässige Gebäudehöhe sind im Grundstückstauschvertrag festgelegt.
Im Zusammenhang mit dem Grundstückstausch und dem Neubau des Funktionsgebäudes sind auch eine Neuordnung der Freiflächen inkl. Erschließung und Einfriedung, sowie ein Grundstückserwerb vom Bund erforderlich, diese Leistungen sind kein Gegenstand der Ausschreibung. Mit der Verlagerung des Strandbades wird auch eine Verbesserung der Erschließungssituation und des Besucherservices angestrebt.
Das Vorhaben wird mit Fördermitteln aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert.
Die Fertigstellung des Bauvorhabens soll spätestens zum 31.10.2023 erfolgen. Das bestehende Strandbad inkl. der für den PSSC geschaffenen Provisorien soll unterbrechungsfrei weiter betrieben werden, bis das neue Strandbad fertig gestellt und in Betrieb genommen werden kann.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Objektplanung des Gebäudes, die Tragwerksplanung, Wärmeschutz- und Energiebilanzierung, das Brandschutzkonzept/der Brandschutznachweis sowie die Leistungen des Sichereits- und Gesundheitsschutzes.
Stadtwerke Potsdam GmbH Steinstraße 104 - 106, Haus 14 14480 Potsdam Potsdam, Strandbad Babelsberg im Landschaftspark Babelsberg
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Planung des Neubaus des Funktionsgebäudes des Strandbades Babelsberg einschließlich des durch den Potsdamer Seesportclub e. V. (PSSC) genutzten Gebäudeteiles. In Vorbereitung des Gebäudeneubaus fanden umfangreiche Abstimmungen mit den Projektbeteiligten Stadtwerke Potsdam GmbH (Bauherr/Eigentümer), der Bäderlandschaft Potsdam GmbH (Betreiber/Pächter) und dem PSSC als zukünftige Nutzer, der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) statt.
Auf dieser Grundlage wurde durch das Architekturbüro Galandi Schirmer Architekten Ingenieure GmbH eine Machbarkeitsstudie erstellt (Projektstudie vom 23.07.2019, siehe Anlage). Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Objektplanung des Gebäudes nach § 34 ff HOAI sowie die zugehörende Tragwerksplanung nach § 49 ff HOAI, die Bauphysik nach Anlage 1, Nr. 1.2.2 HOAI (Wärmeschutz und Energiebilanzierung) sowie die Erstellung des Brandschutzkonzeptes nach Heft Nr. 17 AHO. Als besondere Leistung ist unter anderem die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Bauausführung zu erbringen. Aufgrund der teilweisen Finanzierung des Bauvorhabens mit Fördermitteln ist die Beauftragung der Planungsleistungen in drei Stufen vorgesehen. Diese sind wie folgt abgegrenzt:
Stufe 1: jeweils LPh 1 bis 3 zuzüglich Besondere Leistungen
Stufe 2: jeweils LPh 4 zuzüglich Besondere Leistungen
Stufe 3: Objektplanung Gebäude: LPh 5 bis 9, Tragwerksplanung: LPh 5 und 6, Bauphysik: LPh 5 bis 7, Brandschutzkonzept: LPh 5 und 8; jeweils zuzüglich Besondere Leistungen
Die Planungsstufen 2 und 3 werden optional ausgeschrieben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Planungsleistungen über den in Stufe 1 bestimmten Umfang hinaus zu übernehmen, wenn der AG ihm dies schriftlich anträgt (einseitige Option zur Beauftragung weiterer Leistungen). Der Bieter gibt ein hierauf gerichtetes unbefristetes Angebot ab. Ein rechtlicher Anspruch auf Übertragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Der konkrete Leistungsumfang kann dem Preisblatt für das Los 1 entnommen werden.
Der Rückbau der drei bestehenden Funktionsgebäude des Strandbades Babelsberg, welche nach Inbetriebnahme des Gebäudeneubaus zurück zu bauen sind, ist nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistung.
Bei der Objektplanung des Gebäudes sind nachfolgende Rahmenbedingungen zu beachten:
- Es gelten grundsätzlich alle planerischen Vorgaben und Angaben, die in der Projektstudie des Architekturbüros Galandi Schirmer Architekten Ingenieure GmbH vom 23.07.2019 enthalten sind. Der Gebäudeneubau muss die Funktionen des Strandbades (Bäderlandschaft Potsdam einschließlich Gastronomie und Wasserwacht) und des PSSC vereinen.
- Als Grundlage für die Umsetzung des denkmalpflegerischen Bindungsplans vom 04.04.2018 soll ein Funktionsgebäude aus zwei Baukörpern unter einer gemeinsamen Überdachung errichtet werden, welches 1.005 m² Bruttogeschossfläche (bebaute Fläche) zuzüglich 325 m² überdachte Fläche für die Raumumschließung der beiden Gebäudekörper nicht überschreitet. Es soll in eingeschossiger Bauweise errichtet werden und darf eine Bauhöhe 3,60 m bei maximal 35 m NHN (Normalhöhennull) nicht überschreiten sowie keine vertikale Betonung haben. Das derzeitige Geländeniveau befindet sich in Etwa bei 31,40 m NHN.
Bei der Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes des Funktionsgebäudes, z. B. bezüglich der Materialität und Farbigkeit, sind die denkmalfachlichen Auflagen der SPSG zu berücksichtigen. So dürfen z. B. die zum Park ausgerichteten Fassaden bzw. die in diese eingefügten Bauelemente keine Auffällig-keiten aufweisen (z. B. Materialität, Farbigkeit), die vom Erscheinungsbild des Parks ablenken bzw. die Sichtbeziehungen beeinträchtigen. Sind solche Flächen unvermeidbar (z. B. Fensteröffnungen), sind Maßnahmen vorzusehen, die außerhalb der Öffnungszeiten des Strandbades diese verdecken (Rollläden, Lamellen o. Ä.).
- Bei der Gebäudeplanung ist dessen saisonale Nutzung zu beachten. Im Gebäude sind Teilbereiche vorhanden, die über einen längeren Zeitraum (winterliche Betriebspause) nicht oder nur zur Frostfrei-haltung beheizt werden.
- Für die Bedarfsermittlung und Bemessung der Ausstattung des Strandbades dienen die Richtlinien für den Bäderbau des Koordinierungskreises Bäder (5. Auflage) als Grundlage.
- Die Gebäude- und Freiflächenbereiche sind zwischen den Nutzern BLP und PSSC so voneinander abzugrenzen, dass kein interner Übergang (z. B. innerhalb der Gebäude) möglich ist. Innerhalb des Gebäudeteils der BLP sind die Räume der Gastronomie und der Wasserwacht jeweils von denen der BLP zu separieren.
- Das Gebäude soll unter Nutzung moderner, nachhaltiger Baustoffe und Bauweisen bei sparsamem Ressourcenverbrauch errichtet werden und einen hohen Innovationsgrad (soweit möglich energie-autark) aufweisen. Mit der Gebäudeplanung ist auf dauerhaft niedrige Betriebskosten abzuzielen.
- Mit der Planung und Ausführung sind die baukulturellen bzw. bundespolitischen Ziele zu unterstützen, die in den Leitfäden Barrierefreies Bauen und Nachhaltiges Bauen (ökologische, soziale sowie ökonomische Dimension) formuliert sind.
- Die Landeshauptstadt Potsdam hat einen Masterplan Klimaschutz bis 2050 beschlossen, der die Reduktionsziele der CO2-Emissionen und der Einsparungen des Endenergieverbrauchs definiert. Mit dem Neubau des Gebäudes soll ein Beitrag zur Erreichung der dort formulierten energetischen Ziele geleistet werden.
- Die Gebäude und alle neuen Anlagen, Freianlagen und Ausstattungen des Strandbades (BLP-Bereich) sollen vollständig behindertengerecht für Besucher und Mitarbeiter sein. Hierzu sind Abstimmungen mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der LHP vorzusehen.
- Das Gebäude befindet sich im Überschwemmungsbereich der Havel und muss entsprechend ausgebildet werden (Höhenlage, konstruktive Ausbildung).
- Koordinierung der Gesamtplanung über die Grundleistungen der HOAI hinaus
Optionale Beauftragung der Planungsstufen 2 und 3 sowie von Besonderen Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Das unter der Bekanntmachungsnummer 2021/S 100-264267 veröffentlichte Verhandlungsverfahren musste für Los1 Objektplanung Gebäude wegen fehlender Teilnahmeanträge aufgehoben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 10625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gsai.de
Tragwerksplanung, Brandschutz, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter bzw. die Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter für die Erstellung ihres Angebotes zu verwenden. Die Formblätter und Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der EU-weiten Bekanntmachung angegebenen Adresse zum Download bereit. Die Verfahrenskommunikation wird unter anderem elektronisch über die Vergabeplattform abgewickelt. Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt im entsprechenden Vergabeportal zu registrieren und sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden. Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz Brandenburg geführt. Nähere Informationen werden mit der "Bieterinformation zur Registrierung und Nutzung des Vergabemarktplatzes Brandenburg" bereitgestellt.
Die Registrierung muss mindestens die eindeutige Bezeichnung des Unternehmens, einen bevollmächtigten Ansprechpartner und eine aktive E-Mail-Adresse, unter der das Unternehmen durchgehend erreichbar ist, enthalten. Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen wird die Auftraggeberin nur gegenüber registrierten Unternehmen mitteilen. Im Übrigen obliegt es den interessierten Bietern bzw. Bietergemeinschaften, die bereitgestellten Vergabeunterlagen auf etwaige Aktualisierungen hin zu prüfen.
Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden ausgeschlossen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung der Angebote ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Bieter sind gemäß § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die Vergabeunterlagen vollständig und sorgfältig zu prüfen. Soweit der Bieter im Vergabeverfahren feststellt, dass Vergabeunterlagen fehlerhaft, unklar, lückenhaft oder widersprüchlich sind, muss er die Auftraggeberin darüber unverzüglich informieren und für Aufklärung sorgen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots bestätigt der Bieter, dass er die Vergabeunterlagen der geforderten Prüfung unterzogen hat, dass die Fragen zu den Vergabeunterlagen vollständig beantwortet sind und die Vergabeunterlagen eine ausreichende Grundlage für die Angebotsabgabe bilden.
2. Alle Unterlagen und Informationen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren sowie der etwaigen anschließenden Vertragserfüllung überlassen oder bekannt werden, sind vom Bieter auch nach dem Abschluss des Verfahrens vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Auftraggeberin nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Das vom Bieter beschäftigte Personal ist zur Geheimhaltung aller personenbezogenen und betrieblichen Daten zu verpflichten, die bei der Angebotsabgabe oder Vertragserfüllung bekannt werden. Jeder Bieter haftet für Schäden, die aus der Weitergabe dieser Daten entstehen, es sei denn, der Bieter weist nach, dass der Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig entstanden ist. Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Auftraggeberin untersagt.
Die Bieter haben die in ihren Angeboten enthaltenen oder sonst im Laufe des Vergabeverfahrens an die Auftraggeberin (Vergabestelle) übermittelten Informationen, soweit sie vertraulich sind, bei der Übermittlung deutlich erkennbar als vertraulich zu kennzeichnen. Insbesondere auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Bieter ist bei der Übermittlung ausdrücklich hinzuweisen. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens ist die Auftraggeberin verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die vom Bieter eingereichten Erklärungen und Nachweise, Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens haben in der Regel ein Akteneinsichtsrecht. Die Auftraggeberin kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nur auf solche vertrauliche
Bekanntmachungs-ID: CXP9YX3RXBA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]