logoDIDACT Tablet-Koffer-Lösung für schulische Einrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: SF2021/242
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Falkensee
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.falkensee.de
Abschnitt II: Gegenstand
logoDIDACT Tablet-Koffer-Lösung für schulische Einrichtungen
Beschaffung von logoDIDACT Tablet-Koffer-Komplettlösungen für diverse schulische Einrichtungen der Stadt Falkensee.
Rathaus Falkensee - Kernverwaltung Falkenhagener Straße 43/49 14612 Falkensee, Vicco-von-Bülow-Gymnasium Rathenaustraße 35/37 14612 Falkensee, Lessing-Grundschule Waldstraße 27 14612 Falkensee, Adolph-Diesterweg-Grundschule Adlerstraße 9 14612 Falkensee, Geschwister -Scholl-Grundschule An der Lake 25 14612 Falkensee, Immanuel-Kant-Gesamtschule Kantstraße 17 14612 Falkensee, Oberschule Falkensee Poetenweg 30 14612 Falkensee, Europaschule am Gutspark Am Gutspark 5 14612 Falkensee, Erich-Kästner-Grundschule Salzburger Str. 75 14612 Falkensee
Kauf und Lieferung von logoDIDACT Tablet-Koffer-Komplettlösungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SBE networks solutions GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74076
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http:///www.sbe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXT9YYDYDZB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland