Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-116-1-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von steuerlichen Beratungsleistungen auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts. Dies betrifft vornehmlich Leistungen im Zusammenhang mit:
- Erstellung der Steuererklärungen und Jahresabschlüsse für die BgA der LHP
- Betriebsprüfung
- Rechtsbehelfsverfahren
- §§ 2, 2b UStG
- TCMS
- Steuerliche Beratung der LHP
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von steuerlichen Beratungsleistungen auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts. Dies betrifft vornehmlich Leistungen im Zusammenhang mit:
2.1 Erstellung der Steuererklärungen und Jahresabschlüsse für die BgA der LHP
Aufgabe des Auftragnehmers ist die Ausfertigung und Sicherstellung der termingerechten Abgabe der Steuererklärungen inklusive der steuerlichen Abschlüsse für ausgewählte Betriebe gewerblicher Art (BgA) der Landeshauptstadt Potsdam (LHP).
Für diese Tätigkeit muss der Auftragnehmer die Einhaltung der Abgabefristen für die Steuererklärungen unter Berücksichtigung der internen Arbeitsabläufe gewährleisten, Arbeitsunterlagen unter Terminsetzung bei den beteiligten Akteuren (z.B. Geschäftsbesorger und Organisationseinheiten der LHP) anfordern und Arbeitsabläufe koordinieren, Vor-Ort-Termine planen und teilnehmen, einen stetigen Informationsfluss sicherstellen bzw. im regelmäßigen Austausch über Arbeitsergebnisse mit dem Auftraggeber stehen, Steuererklärungen (inkl. Rücklagenbildung, steuerliches Einlagekonto) und Jahresabschlussberichte (Steuerbilanzen), Einnahme-Überschuss-Rechnungen sowie E-Bilanzen erstellen, die Steuererklärungen und E-Bilanzen unter Verwendung der benötigten Taxanomie elektronisch an das Finanzamt übermitteln sowie Steuerbescheide fristgerecht prüfen.
2.2 Betriebsprüfung
Der Auftragnehmer steht der LHP beratend im Rahmen von Betriebsprüfungen zur Seite. Diese Aufgabe beinhaltet die Teilnahme an Betriebsprüfungen, Stellungnahmen zu Prüfungsvermerken bis hin zum Abschlussbericht, Vertretung und Beratung / Hilfestellung bei Verhandlungen und Abstimmungen mit der Finanzbehörde (auch vor Ort) und Prüfung von Steuerbescheiden anlässlich der Betriebsprüfung. Das Einbringen von eigenen Erfahrungen aus Prüfungen anderer Kommunen wird vorausgesetzt sowie das Einbringen von proaktiven Hinweisen bzgl. möglicher Prüfungsschwerpunkte bei der LHP aufgrund von Erfahrungen bei der Begleitung von Betriebsprüfungen in anderen Kommunen.
2.3 Rechtsbehelfsverfahren
Des Weiteren gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers die Beratung und Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen steuerlichen Rechtsbehelfsverfahren. Diese Aufgabe beinhaltet die fristgerechte Einlegung von Rechtsbehelfen, z. B. aufgrund von Betriebsprüfungen oder abweichender Veranlagung von der Steuererklärung etc., das Führen des Rechtsbehelfsverfahrens sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht.
2.4 §§ 2, 2b UStG
Im Zuge der Begleitung der Umstellungsphase auf die Neuregelungen der Umsatzbesteuerung der LHP aufgrund der §§ 2, 2b UStG wird die fachliche Unterstützung beim Umstellungsprozess innerhalb der Organisationseinheiten erwartet, so dass ab 2023 eine vollständige Erfassung aller steuerrelevanten Geschäftsvorfälle sichergestellt werden kann. Der Auftragnehmer soll bei der Identifizierung von umsatzsteuerlich relevanten Sachverhalten aufgrund der Neuregelung der §§ 2, 2b UStG in Zusammenhang mit einer Ertrags- und Vertragsinventur bei der LHP unterstützen, die Bewertung / Beurteilung und Stellungnahme zu den Ergebnissen der Ertrags- und Vertragsinventur vornehmen, Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Ergebnisse in der Buchhaltung geben, die LHP hinsichtlich steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten, u. a. bzgl. des uneingeschränkten Vorsteuerabzugs aus Anschaffungs- und Herstellungskosten beraten sowie Mitarbeiter der LHP in den Anforderungen des neuen Umsatzsteuerrechts schulen. Die Erfahrungswerte aus anderen Kommunen des Auftragnehmers sollten hierbei miteinfließen.
2.5 TCMS
Im Rahmen der Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS wird unter Rückgriff auf die Erfahrungen und vorhandenen Konzepte bei anderen Kommunen eine Unterstützung und fachliche Begleitung von der Analyse/Dokumentation der steuerlichen Prozesse innerhalb der LHP, der Dokumentation der Untersuchungsergebnisse, der Erstellung einer Gesamtkonzeption für die LHP bis hin zur Implementierung bzw. Weiterentwicklung des TCMS erwartet.
2.6 Steuerliche Beratung der LHP
Der Auftragnehmer soll die LHP bei der Beurteilung komplexer steuerrechtlicher Sachverhalte unterstützen. Zu dieser Aufgabe zählen die rechtliche Würdigung von spezifischen steuerlichen Fragestellungen, insb. aus folgenden Rechtsbereichen: Abgabenordnung, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer, Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, Gemeinnützigkeit (inkl. Spenden und Sponsoring), das Verfassen von Stellungnahmen, Gutachten und Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen zu einzelnen Sachverhalten und Fragestellungen in den zuvor genannten Steuerarten (in dringenden Fällen auch die Möglichkeit zur kurzfristigen Ausarbeitung von Stellungnahmen), die Teilnahme an Vor-Ort-Terminen in den Räumen der LHP zur Erörterung und Absprache komplexer steuerrechtlicher Fragestellungen, die Mithilfe bei der Identifizierung von BgA innerhalb der LHP, die laufende steuerliche Beratung der BgA, die proaktive Beratung zur steueroptimalen Gestaltung, z. B.: von Investitionsentscheidungen zur Nutzung von Vorsteuerpotentialen, von Zusammenschlüssen (Zweckverband, Organschaft u. a.), zur Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen, die Identifizierung steuerlich relevanter Tätigkeiten der LHP, der proaktive Austausch über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht und deren Auswirkungen auf die LHP, ggfs. dabei eigene Erfahrungen aus anderen Kommunen mit einfließen lassen, die Beantragung verbindlicher Auskünfte bei der Finanzbehörde sowie das regelmäßige Übersenden eines Newsletters über aktuelle Steuerthemen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des Unternehmens, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensträger, Stammkapital soweit einschlägig, Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe sowie der Geschäftsfelder und die Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist (Formular 4.5 EU)
(2) Erklärung zur Vertretung und gesamtschuldnerischen Haftung der Bietergemeinschaft: Angabe zu Mitgliedern und dem bevollmächtigtem Vertreter und Erklärung dass:
der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertrirrt; der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften (Formular 4.2 EU).
(3) Kopie vom Auszug aus dem Gewerbezentralregister (sofern vorhanden). Der Auftraggeber wird für den /die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen / deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bewerber / Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen
(1) Erklärung zu Unteraufträgen und/oder Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) nebst Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU)
(2) Eigenerklärung zur Qualifikation des vorgesehenen Personals (Formular 4.7.1 EU)
(3) Erklärung zu Referenzen des einzusetzenden Personals als Teammitglied (Formular 4.7.2 EU)
(4) Erklärung zu Referenzen des einzusetzenden Personals als Steuerberater/-in (Formular 4.7.3 EU)
(1) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
(2) Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
(3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU)
(4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ggf. für NU (Formular 4.1 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Vergabeunterlagen können über den
Vergabemarktplatz Brandenburg heruntergeladen werden. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
(2) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Textform und elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/ Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der
Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden allen Bietern in anonymisierter Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt.
7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
8. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen oder des Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRXHC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.