Fremdprüfungsleistungen Deponie Reuthen Referenznummer der Bekanntmachung: E1.02.008.2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forst (Lausitz)
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fremdprüfungsleistungen Deponie Reuthen
Auftragsgegenstand sind mineralische und polymere Fremdprüfungsleistungen zur Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems der Deponie Reuthen.
Deponie Reuthen An der B156 03130 Felixsee, OT Reuthen
Die Deponie Reuthen ist nach dem Ende des Ablagerungsbetriebes zu sichern und zu rekultivieren. Die Sicherungsmaßnahmen sollen im II. Quartal 2022 begonnen werden. Die Sicherung erfolgt mittels eines Oberflächenabdichtungssystems der Deponieklasse I . Gemäß den Bestimmungen der Deponieverordnung sind für die Dichtungskomponenten Rekultivierungsschicht, mineralische Schutzschicht, mineralische Entwässerungsschicht, Geotextilien zum Filtern und Trennen, Trag- und Ausgleichsschicht und die Kunststoffdichtungsbahn Qualitätssicherungsmaßnahmen umzusetzen. Dazu ist eine fremdprüfende Stelle als unabhängige und objektive Prüfinstanz einzusetzen. Der Umfang der Prüfungsleistung ergibt sich aus dem Qualitätsmanagementplan, den Bestimmungen der Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards sowie den Anforderungen der Bundesanstalt für Materialprüfungen (BAM).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen - mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat
- aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Handelsregister
- Nachweis der gültigen Akkreditierung für die Fremdprüfung im Deponiebau nach DIN EN ISO/IEC 17020 als Inspektionsstelle und nach DIN EC ISO/IEC 17025 als Prüflaboratorium für die jeweilige Komponente des Deponieabdichtungssystems (mineralische Komponenten und Kunststoffkomponenten)
- Nachweis der gültigen Akkreditierung für die Komponente "Geotextilien zum Filtern und Trennen" gemäß den Anforderungen der Nr. 5.5 des BQS 9-1
- Ingenieurbüro oder Institut im Bereich Bau-/Umweltingenieurwesen mit einschlägigen Erfahrungen insbesondere im Deponiebau, dem Erd- und Grundbau, der Bodenmechanik, der erdstatischen Sicherheitsnachweisen
- für spezielle Prüfungen, für die nach dem BQS 9-1 für die fremdprüfende Stelle keine Pflicht zur Akkreditierung besteht, müssen die eingesetzten Nachunternehmer nach DIN EN ISO/EC 17025 als unabhängige Prüfstelle (Prüflabor) akkreditiert sein. Die zur Probenahme und Untersuchung von Deponieersatzbaustoffen eingesetzten Nachunternehmer müssen den Anforderungen nach Anhang 4 der DepV genügen.
- Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVerG) vom 13.04.2021 (Mindestlohn [Betrag gelöscht] EUR/Zeitstunde)
Allgemein gilt für die Vorlage von den unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
- Für die Nachforderung gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
- Der Auftraggeber kann zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einholen.
- Unterbeauftragungen sind zulässig, wenn sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und ggf. für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen.
- Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer, die unter III.1.1 genannten Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch der Unterauftragnehmer, sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass dieser für den Fall des Zuschlags die vorgesehenen Leistungen erbringen wird, zu fordern, ferner für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen zusätzlich die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Bieter.
- Für die in Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V. enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in diese Register akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3 genannten Mindeststandards.
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
- bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Nachweis der rechtlichen, personellen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit anderer an der Planung und Herstellung des Deponieabdichtungssystems Beteiligter
- Leistungsfähigkeit: Mindestvoraussetzung ein Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre von [Betrag gelöscht] EUR.
- Nachweis einer Haftpflichtabsicherung deren Deckungssumme mindestens jeweils 1,5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und sonstige Schäden beträgt
- Auflistung der vorgehaltenen einschlägigen Rechtsvorschriften, Regelwerke und Fachliteratur
Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Nachweis der ausreichenden Anzahl geschulter Fachleute mit Sachkenntnis und Erfahrung insbesondere im Deponiebau, dem Erd- und Grundbau, der Bodenmechanik, den erdstatischen Sicherheitsnachweisen, dem Bauvertragswesen und dem Qualitätsmanagement
- Nachweis der regelmäßigen Qualifikation und Weiterbildung der eingesetzten Ingenieure
- Benennung des technischen Leiters der fremdprüfenden Stelle und seiner Qualifikation
- Benennung verantwortlichen Fremdprüfers und seines Stellvertreters und Nachweis einer mindestens 3-jährigen nachgewiesenen prüfenden Tätigkeit in der Qualitätsüberwachung beim Bau von Deponien mit Kunststoffkomponenten bzw. mineralischer Dichtungskomponenten und der beruflichen Qualifikation durch eine abgeschlossene ingenieurtechnische oder vergleichbare Fach-, Hochschul- oder Universitätsausbildung
- Benennung der eigesetzten Fremdprüfer vor Ort und Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung als staatlich geprüfter Techniker oder abgeschlossene Berufsausbildung als Baustoffprüfer Geotechnik, als Umwelttechniker oder für Labortätigkeiten oder eine vergleichbare Qualifikation (z.B. durch eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung) sowie dem Nachweis einer mindestens 1-jährigen Berufserfahrung als Baustellenprüfer unter Aufsicht und einer Prüfung als Kunststoffschweißer nach DVS Richtlinie 2212 Teil 3
- Vorlage eines Personaleinsatzplanes mit Benennung der Qualifikation des eingesetzten Personals mit verbindlicher Benennung des Projektleiters, dessen Stellvertreter, die Baustoffprüfer/Techniker und die Laboranten. Die Qualifikation ist einzeln mit Angabe der Abschlüsse, der Berufserfahrung und der erfolgreich durchgeführten Projekte zu belegen.
- Nachweis der vorhandenen Technik der in Tabelle 1 im Anhang 1 des BQS 9-1 aufgeführten Prüfverfahren mit anforderungsgerechten Labor- und Feldgeräten zur Durchführung der Versuche für die jeweils im Rahmen der Fremdprüfung zu überwachenden mineralischen Komponenten des Oberflächenabdichtungssystems
- Nachweis der eigenen Einrichtungen und Geräte für die Baustellen- und Laborprüfungen zur Qualitätsüberwachung nach den einschlägigen Regelwerken
Die fremdprüfende Stelle muss für die Fremdprüfung im Deponiebau nach DIN EN ISO/IEC 17020 als Inspektionsstelle und nach DIN EC ISO/IEC 17025 als Prüflaboratorium akkreditiert sein.
Es ist eine Vereinbarungen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) sowie ggf. eine Vereinbarung zwischen Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderungen nach dem BbgVergG zu treffen und dem Auftraggeber mit dem Angebot vorzulegen. Diese verpflichtet, wenn keine anderen Mindestentgelt-Regelungen bestehen oder das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde nach § 6 Abs. 2 des BbgVerG von z.Zt. [Betrag gelöscht] EUR brutto liegt, zur Zahlung eines Mindestentgelts von brutto [Betrag gelöscht] EUR gerechnet auf die Arbeitsstunde (als Grundentgelt für die Zeitstunde ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge).
Abschnitt IV: Verfahren
An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter des Auftraggebers teil. Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Beim Landkreis Spree-Neiße erfolgt die elektronische Verarbeitung der Eingangsrechnungen. Rechnung sind in elektronischer Form als pdf-Datei an folgendes Postfach zu senden: [gelöscht]. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung.
Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft werden ausschließlich über die Kommunikationsebene allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragensteller/ Wettbewerbsteilnehmer bleiben dabei anonym.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ5RXHT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abst-brandenburg.de