Druck- und Lieferleistung zur Personenerhebung Referenznummer der Bekanntmachung: 22_016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.statistik-berlin-brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druck- und Lieferleistung zur Personenerhebung
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg plant im Rahmen des Zensus 2022 die Druck- und Lieferleistung von Erhebungsdokumente zur Personenerhebung 2022 auszuschreiben.
Die geforderten Leistungen umfassen den Druck von Dokumenten sowie deren Sortierung und Auslieferung an die kommunalen Erhebungsstellen im Land Berlin und im Land Brandenburg.
Druck und Auslieferung von Fragebögen
Druck und Auslieferung von 696.400 Fragebögen
(weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen)
Druck und Auslieferung der Selfmailer
Druck und Auslieferung von 887.700 Selfmailern
(weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen)
Briefumschläge
Druck und Auslieferung von 1.020.900 Briefumschlägen
(weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben und Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu beachten und ggf. auszufüllen und einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Nachweis zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
2. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Ein entsprechendes
Formblatt [4.1 EU] liegt den Vergabeunterlagen bei. Zusätzlich kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung
anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.). Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zu Ausschlussgründen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
3. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe. (Ein entsprechendes Formblatt [4.3 EU] liegt den Vergabeunterlagen bei.)
4. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft (Ein entsprechendes Formblatt [4.2 EU] liegt den Vergabeunterlagen bei.)
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 19 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum § 6 Korruptionsregistergesetz eine Abfrage beim
Korruptionsregister Berlin durchführen.
5. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge
6. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abgeschlossen wurde. Nach Zuschlagserteilung ist binnen eines Monats eine Bestätigung des Versicherers/der Versicherer über das Bestehen der vorgenannten Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen zu erbringen.
7. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
8. Referenzliste: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es muss mindestens 1 Refe-
renz angegeben werden. Die Referenzen können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirt-schaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Forgende Angaben muss die Referenzliste enthalten:
- Bezeichnung der Referenz [Titel und kurze Beschreibung des Projektes]
- Angaben zum Auftraggeber [Name, Anschrift und Kontaktdaten des Auftraggebers, Angaben öffentlicher oder privater Auftraggeber]
- Art und Umfang der erbrachten Leistung
- Leistungszeitraum
9. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
10. Erklärung zur fristgerechten Bereitstellung von Papier
11. Erklärung zur Erfüllung aller Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund des Zensusgesetzes 2022 muss mit der Durchführung des Zensus in Deutschland bereits im 15. Mai 2022 begonnen werde.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Druckunterlagen zur Verfügung stehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
2. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke für die Erstellung ihres Angebotes zu verwenden. Die Vordrucke und Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der Bekanntmachung angegebenen Adresse zum Download bereit. Angebote, die nicht unter Verwendung der Vordrucke abgegeben werden, werden von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
3. Neben dieser Auftragsbekanntmachung sind stets die Inhalte und Vorgaben in den vom Auftraggeber ergänzend bereitgestellten Unterlagen zu beachten.
4. Diese Vergabeunterlagen werden unentgeltlich überlassen. Die Bewerbungs- bzw. Angebotserstellung erfolgt für das AfS kostenlos.
5. Angebotsunterlagen und Angebotsmuster sind kostenfrei zuzusenden.
6. Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
7. Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt; lediglich aus Gründender Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEHRJ3Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Posdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.