Wartungs -und Servicevertrag für Antennen- und Multiplexanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VE 21.12.215
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rbb-online.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rbb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungs -und Servicevertrag für Antennen- und Multiplexanlagen
Service- und Wartungsleistungen für Antennenanlagen und Multiplextechnik.
Rundfunk Berlin-Brandenburg Masurenallee 8-14 14057 Berlin Produktionsstandorte des rbb, des ARD POC und des ARD Hauptstadtstudios in Potsdam, Berlin, Frankfurt/Oder, Cottbus, Prenzlau und Perleberg
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg, das ARD Play Out Center und das ARD Hauptstadtstudio beabsichtigen an ihren Produktionsstandorten Potsdam, Berlin, Frankfurt/Oder, Cottbus, Prenzlau und Perleberg Service- und Wartungsleistungen für Antennenanlagen und Multiplextechnik durchführen zu lassen. Ziel der Angebotseinholung ist der Abschluss eines Vertrages über Wartung und Service der professionell genutzten Anlagen auf Grundlage betrieblicher Anforderungen.
Vertragsbeginn ist der 01.04.2022, mit einer Laufzeit von 12 Monaten und der Option einer Vertragsverlängerung von 3 x 12 Monaten.
Option einer Vertragsverlängerung von 3 x 12 Monaten.
Option einer Vertragsverlängerung von 3 x 12 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung. Die Vorlage der Eigenerklärung ist eine Mindestbedingung.
Nachweis von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können im Internet auf dem Portal:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJRKN9/documents
per Download heruntergeladen werden.
Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zur
Kommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischen
Angebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.
Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über die
Vergabeplattform beantwortet
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJRKN9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden
Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte
Vergabestelle zu richten. Die zuständige
Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]