Planungsleistungen : Fachplanung Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 21-110/40/VgV/ RFWFT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ostprignitz-ruppin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen : Fachplanung Tragwerksplanung
Planungsleistungen für die Errichtung einer kombinierten Rettungs-Feuerwache in 16845 Wildberg Karl-Marx-Straße/Friedensstraße
Rettungs- Feuerwache Karl- Marx- Str. / Friedensstraße 16845 Wildberg
Planungsleistungen für die Errichtung einer kombinierten Rettungs- Feuerwache in 16845 Wildberg Karl-Marx-
Straße/Friedensstraße.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Fachplanung Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRWRXY7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt