Neuvergabe crossmediale Deutschland-Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: VV-118-2021-0197
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auswaertiges-amt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuvergabe crossmediale Deutschland-Plattform
Neuvergabe crossmediale Deutschland-Plattform
Auswärtiges Amt, Referat 608
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Neuvergabe crossmediale Deutschland-Plattform
inkl. Konzeption, Textproduktion und Übersetzungen
für 5 Jahre + Verlängerungsoption um 1 Jahr,
optionale Erweiterung um zusätzliche Sprachfassungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eignung) nach 123,124 GWB, ggf. Nachweis der Heilung nach § 125 GWB
- Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis
- Erklärung Auszug Gewerbezentralregister (GZR)
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt (Siehe Teilnahmeantrag und Datei "2019-0109-TW-A09-Eignungsbewertung-Muster.pdf").
- Bruttoumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der mit der zu
vergebenen Leistung vergleichbar ist,
- Mitarbeiterzahl und Personalstruktur
- Erklärung Scientology (Nichtanwendung der Technologie von L. Ron Hubbard
- Erklärungen Nachunternehmereinsatz, Bewerbergemeinschaft
- Erklärung IT-Sicherheit
- Erklärung Unternehmensgröße (KMU)
- Erklärung Qualitätsmanagement
- Erklärung Umweltmanagement
- Erklärung Geschäftsgeheimnisse (Kenntlichmachung in den Unterlagen des
Teilnahmeantrags
- Erklärung Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (in Höhe von mind. 1 Mio EUR für Personenschäden/Sachschäden/Vermögensschäden) bzw. Abgabe einer Erklärung, dass diese im Falle eines Zuschlagsaufgestockt bzw. abgeschlossen wird. Die geforderte Deckungssumme muss in jedem Jahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen.
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt (Siehe Teilnahmeantrag und Datei "2019-0109-TW-A09-Eignungsbewertung-Muster.pdf").
1.Nachweis der Anwendung von DRUPAL-Kenntnissen oder sonstigen CMS-Kenntnissen in einem innerhalb der letzten fünf Jahre durchgeführten Projekt.
2. Referenzprojekt
Es ist mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen, das vergleichbar mit dem Leistungsgegenstand ist.
Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn folgende Bereiche bei der Ausführung erbracht wurden:
a) Publizieren eines crossmedialen Produkts mit Kanalvielfalt (min. 2 Kanäle: Internetseite UND Soziale Medien-Kanäle oder Print) und
b) Publikationen mit direktem inhaltlichem Deutschland-Bezug in den Themenbereichen (min. 2 Bereiche aus folgenden Themengebieten: Außen- und Europapolitik, Wirtschaft, Energie/Umwelt/Klima, Bildung und Forschung, Kultur und Medien) und
c) Publizieren auf Deutsch und in weiteren Sprachfassungen (min. Deutsch und 2 verschiedene VN-Sprachen) und
d) Erfolgter Einsatz beim Referenzgeber über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren, wobei die Projekte nicht älter als 5 Jahre zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist sein dürfen.
Die formlose Darstellung des Referenzprojekts erfolgt auf max. zwei DIN-A4 Seiten.
Es werden maximal 3 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Sofern im Ergebnis der Eignungsprüfung noch mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften verbleiben, bewertet der Auftraggeber deren Teilnahmeanträge bezüglich der Fachkunde anhand der eingereichten Referenzen. Die von
einem Bewerber / einer Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzen werden in folgenden Bereichen nach dem dazugehörigen Maßstab bewertet:
a) Publizieren eines crossmedialen Produkts mit Kanalvielfalt (responsive Internetseite, Soziale Medien, Print) - Punktezahl 1 bis 3 (abhängig davon, ob zwei Kanäle bedient werden = 1, ob drei Kanäle bedient werden = 2, drei Kanäle inkl.
mind. zwei Soziale Medien-Kanäle bedient werden = 3),
b) Publikationen mit direktem inhaltlichen Deutschland-Bezug in den Themenbereichen Außen- und Europapolitik, Wirtschaft, Energie/Umwelt/Klima, Bildung und Forschung, Kultur und Medien - Punktezahl 1 bis 3 (für zwei nachgewiesene
Bereiche = 1, für drei nachgewiesene Bereiche = 2, für vier nachgewiesene Bereiche oder mehr = 3),
c) Publizieren verschiedener Sprachfassungen inkl. Deutsch - Punktezahl 1 bis 3 (Deutsch und zwei VN-Sprachen = 1, Deutsch und drei VN-Sprachen = 2, Deutsch und drei VN-Sprachen plus eine weitere Sprache = 3),
d) Internationale und interkulturelle Kampagnenfähigkeit (Nachweis einer interaktiven Kampagne) - Punktezahl 0 oder 2 (nicht vorhanden = 0, vorhanden = 2),
e) Umgang mit interkultureller Kommunikation, unter Berücksichtigung einer Zielgruppenvielfalt - Punktezahl 0 bis 2 (nachgewiesene Regionenvielfalt (mehr als zwei Regionen) = 1, nachgewiesene Personengruppenvielfalt (mehr als zwei
Personengruppen) = 1),
f) IT-Barrierefreiheit - Punktezahl 0 bis 2 (visuelle IT-Barrierefreiheit = 1, auditive IT-Barrierefreiheit = 1),
g) Nutzung audio-visueller Elemente - Punktezahl 0 bis 2 Punkte (nicht vorhanden = 0, audio-visuelle Elemente ohne Film = 1, audio-visuelle Elemente mit Film = 2),
h) Publikationserfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern - 0 bis 1 Punkte (nicht vorhanden = 0, vorhanden = 1).
Die Entscheidung über die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen wird auf der Grundlage der Gesamtpunktzahl der bestbewerteten nachgewiesenen Referenz getroffen. Insgesamt ist für die Referenz daher eine Höchstpunktzahl von 18 Punkten möglich. Die Bewerber werden anhand der erreichten Punktzahl in eine Rangfolge gesetzt. Die drei bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichheit entscheidet die höhere Gesamtpunktzahl aus den Bereichen a), b) und c) in dem jeweils am besten bewerteten Referenzprojekt eines Bewerbers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungenüber das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe geltend gemacht werden. Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de