Soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen (Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst) Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-391-158-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen (Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst)
Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen (Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst). Die zu regelnde soziale Beratung und Betreuung bezieht sich auf den Personenkreis nach § 4 Landesaufnahmegesetzes Brandenburg (LAufnG).
Die Mindestanforderungen an die Aufgabenwahrnehmung der sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst sind in der Anlage 4 der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes in den Punkten 2.2 bis 2.2.4 und 3 festgelegt.
Die soziale Unterstützung durch den Fachberatungsdienst Migrationssozialarbeit zielt in der Landeshauptstadt Potsdam darauf ab, den nach dem Landesaufnahmegesetz in der Stadt aufgenommenen Personen eine selbstverantwortliche Lebensgestaltung einschließlich der notwendigen Inanspruchnahme der sozialen und integrativen Unterstützungssysteme zu ermöglichen. Dabei sind die Integrationsbereitschaft der aufgenommenen Migrant*innen und die Aufnahmebereitschaft sowie Aufnahmefähigkeit/ Willkommenskultur des Gemeinwesens zu fördern. Der Auftragnehmer hat zudem die Beratung in der Landeshauptstadt Potsdam durch Sprechstunden vor Ort abzusichern.
Die soziale Beratung und Betreuung soll sowohl in einer Beratungsstelle als auch in Form zugehender und aufsuchender Sozialarbeit erfolgen. Das Angebot weiterer Beratungs- und Betreuungsformate ist erwünscht.
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Die Beratungsstelle muss auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam liegen.
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer:
a) Die soziale Beratung und Betreuung der Personenkreise gem. § 4 LAufnG mit Hilfe eines ganzheitlichen, interkulturellen und mehrsprachigen Ansatzes.
b) Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst soll im Bereich der personenbezogenen Tätigkeiten folgende Aufgaben umfassen:
- die Einbeziehung einschlägiger aufenthaltsrechtlicher Fragen und Verfahrensfragen (einschließlich des Asylverfahrens) in den Beratungsprozess, die Unterstützung einer Perspektivenentwicklung einschließlich Fragen der Rückkehr, Aus- und Weiterwanderung sowie der Familienzusammenführung,
- die Einbeziehung einschlägiger aufenthaltsrechtlicher Fragen und Verfahrensfragen (einschließlich des Asylverfahrens) in den Beratungsprozess, die Unterstützung einer Perspektivenentwicklung einschließlich Fragen der Rückkehr, Aus- und Weiterwanderung sowie der Familienzusammenführung
- die Identifizierung als schutzbedürftige Person nach Artikel 21 der Richtlinie 2013/33/EU und Unterstützung des kommunalen Aufgabenträgers bei der Ermittlung der daraus resultierenden besonderen Bedarfe unter Einbeziehung der Regelangebote (Mitwirkung am Fallmanagement),
- die Beratung im Härtefallverfahren nach der Brandenburgischen Härtefallkommissionsverordnung,
- die Unterstützung bei der Bewältigung komplexer Problemlagen im Einzelfall in Zusammenarbeit mit den Regeldiensten,
- niedrigschwellige Gruppen- oder Einzelmaßnahmen und Angebote beispielsweise zur Orientierung in der Ankommensphase sowie zur psychosozialen Stabilisierung oder bei zielgruppenspezifischen Bedarfslagen.
c) Im Bereich Vernetzung und Kooperation:
- die Pflege bzw. die Schaffung neuer örtlicher, regional beziehungsweise landesweit agierender Vernetzungsstrukturen und Kooperationen sowie entsprechende bereits bestehende Strukturen unterstützen; regionale Facharbeitsgruppen einrichten und koordinieren, örtliche und regionale integrationsförderliche Angebote und Initiativen sowie zielgruppenspezifische Unterstützungsangebote vernetzen und koordinieren,
- den fachlichen Austausch, beispielsweise zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Migrationssozialarbeit, in Abstimmung mit anderen Trägern von Angeboten der Migrationssozialarbeit und dem Land Brandenburg unterstützen sowie
- die Kooperation mit Regelstrukturen und flankierenden Angeboten zur Unterstützung der Integration und zur Unterstützung der interkulturellen Öffnung von sozialen Regeldiensten, Behörden und Institutionen fördern;
- die fachliche und beratende Unterstützung von im Bereich der Migrationssozialarbeit tätigen Personen und Gruppen, beispielsweise bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zum Schutz vor Gewalt, bei Kooperationen mit bürgerschaftlichen Initiativen und Willkommensinitiativen für die Integration von nach dem Landesaufnahmegesetz aufgenommenen Personen sowie mit Migrantenorganisationen und durch Einzel- oder Gruppensupervision sowie Schulungen umfassen;
- im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit die Darstellung des Angebots der Migrationssozialarbeit (insbesondere zeitliche und örtliche Erreichbarkeit, allgemeines und zielgruppenspezifisches Angebotsspektrum) und die Vermittlung von Sachinformationen zu allgemeinen und zielgruppen- oder themenspezifischen Inhalten umfassen.
d) Die Förderung der Integration des aufgenommenen Personenkreises durch:
- die Förderung des gegenseitigen Verständnisses und eines gelingenden Miteinanders zwischen den aufgenommenen Personen und der Aufnahmegesellschaft,
- gemeinwesenorientierte Angebote,
- interkulturelle Sensibilisierung und Unterstützung von Begegnungsmöglichkeiten unter Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements,
- Unterstützung ehrenamtlich Tätiger sowie von Willkommensinitiativen,
- Kooperation mit Migrantenorganisationen,
- Vernetzung und Kooperation zwischen migrationsspezifischen und allgemeinen Unterstützungsangeboten,
- Förderung der interkulturellen Öffnung nicht migrationsspezifischer Dienste und Institutionen.
e) Zusammenarbeit mit den Sozialarbeiter*innen der Landeshauptstadt Potsdam.
f) Zusammenarbeit mit den Sozialarbeiter*innen der Landeshauptstadt Potsdam.
g) Erwartet wird vom Auftragnehmer zudem die Beratung, Fortbildung und Schulung Dritter, u. a.:
- Mitarbeitende der Gemeinschaftsunterkünfte,
- Ehrenamtliche,
- Flüchtlingsselbstorganisationen,
- Vereine und Initiativen,
- Regionalen Willkommensinitiativen,
- Mitarbeitende von Regelberatungsdiensten,
- Mitarbeitende von Wohnungsvermietern,
- Unternehmerverbände, IHK und HWK.
h) Vorhalten von mehrsprachigem Informationsmaterial (als Flyer sowie als Online-Angebot) über das Leistungsangebot der Beratungsstelle sowie ein Integrationskompass mit Kontaktangaben für die Landeshauptstadt Potsdam.
i) Sensibilisierung der Aufnahmegesellschaft für das Thema Migration.
j) Fachliche Fortbildung der Mitarbeiter*innen in der Sozialarbeit und Supervision.
k) Fortlaufende Dokumentation und Evaluierung der Arbeitsinhalte und -ergebnisse.
l) Zum jeweils 31.3. erwartet die Landeshauptstadt Potsdam vom Auftragnehmer einen Jahresbericht über die Strukturen und Aktivitäten des Migrationsfachberatungsdienstes im Vorjahr. Des Weiteren wird eine statistische Aufbereitung der geleisteten Beratungen in quantitativer Hinsicht mit folgenden Angaben erwartet:
- Gesamtanzahl
- Geschlecht
- Alter
- Herkunftsland
- Familienstand
- Aufenthaltsstatus
- Form der Beratung (telefonisch, begleitend, Krisenintervention)
- Dauer der Beratung
- Grund der Beratung
Der Auftragnehmer soll proaktiv u.a. mit folgenden Einrichtungen und Partnern zusammenarbeiten:
- dem Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam,
- der Agentur für Arbeit Potsdam,
- kirchlichen, caritativen und diakonischen Einrichtungen,
- Vermietern,
- anderen Beratungsdiensten,
- Selbsthilfegruppen,
- den Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungsverbünden,
- den Einrichtungen der Jugendhilfe,
- Sportvereinen.
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein 2-maliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils 1 Jahr. Die Option ist jeweils spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit bzw. der jeweiligen Optionszeit schriftlich gegenüber dem Betreiber auszuüben.
Das Kriterium Leistungsqualität des Betreiberkonzeptes setzt sich aus folgenden Unterkriterien mit Untergewichtung zusammen:
- Leistungsumfang zu 50 %
- Personalorganisation zu 25 %
- Prozessqualität zu 25 %
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen (Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12203
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge ist im Abschnitt V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses",in dem nach dem Formular zwingend Wertangaben einzutragen sind, der jeweils nicht zutreffende Wert "0,01" EUR eingetragen worden. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRJWE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.