Lieferung von Interaktiven Displays und AiO für Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 402-EU-1-22-1-VgV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uckermark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Interaktiven Displays und AiO für Schulen
Der Landkreis Uckermark, als Schulträger von 15 Schulen mit 17 Standorten, vergibt Rahmenverträge zur Lieferung von Interaktiven Displays verschiedener Hersteller inklusive entsprechendem Zubehör. Die Komponenten sollen in unterschiedlicher Zusammensetzung als Gesamtsysteme im jeweiligen Schulumfeld eingesetzt werden.
Weiterhin wird die Lieferung von All-in-One-PC im Rahmen eines Rahmenvertrages ausgeschrieben.
Die angebotenen Komponenten sind Neugeräte des Herstellers und keine aufgearbeiteten oder runderneuerten Geräte.
Es wird besonderes Augenmerk auf Einheitlichkeit, Integrierbarkeit in die vorhandene Infrastruktur und Wartungs- und Pflegeaufwand gelegt. Pädagogische und didaktische Gesichtspunkte spielen bei der Auswahl der Geräte ebenfalls eine Rolle.
Lieferung und Montage von Interaktiven Displays für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Uckermark, 101 Stück
Die Lieferung soll an 11 Schulen mit 13 verschiedenen Lieferadressen in Prenzlau, Schwedt/O. und Templin erfolgen.
Rahmenvertrag über die Lieferung, Montage, Aufbau, Installation und Inbetriebnahme von ca. 101 (geschätzte Abnahmemenge) interaktiven Displays.
Die Höchstabnahmemenge unter Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel beträgt insgesamt 200 Displays mit entsprechendem Zubehör.
Lieferung und Montage von Interaktive Displays für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Uckermark, ca 51 Stück
Die Lieferung soll an 4 Schulen in Angermünde, Prenzlau und Templin erfolgen.
Rahmenvertrag über die Lieferung, Montage, Aufbau, Installation und Inbetriebnahme von ca. 51 (geschätzte Abnahmemenge) interaktive Displays.
Die Höchstabnahmemenge unter Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel beträgt insgesamt 90 Displays mit entsprechendem Zubehör.
Lieferung von All-in-One-PC für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Uckermark, ca. 640 Stück
Rahmenvertrag über die Lieferung,inkl. Aufstellen und Inbetriebnahme von ca. 640 (geschätzte Abnahmemenge) All-in-One Arbeitsstationen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
- Darstellung des Unternehmens zum Leistungsspektrum und Kerngeschäft
- Referenzen über ähnlich gelagerte Aufträge in vergleichbarer Größenordnung im Schulumfeld in den letzten 3 Jahren
- Nachweis des Unternehmens als autorisierter Vertriebs-, Service- und Schulungspartner des Display-Herstellers (aktuelle Hersteller-Jahreszertifikate sind beizulegen)
- Nachweis zu Monteuren, die durch den Hersteller zertifiziert wurden
Der Bieter muss mindestens eine Referenz über einen ähnlich gelagerten Auftrag in vergleichbarer Größenordnung im Schulumfeld vorlegen, die nicht älter als 3 Jahre ist.
- Nachweis des Unternehmens als autorisierter Vertriebs-, Service- und Schulungspartner des Display-Herstellers (aktuelle Hersteller-Jahreszertifikate sind vorzulegen)
- Nachweis zu Monteuren, die durch den Hersteller zertifiziert wurden
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe erfolgt im Zuge der Umsetzung des "DigitalPakts Schule 2019 - 2024", gefördert mit Bundesmitteln.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH1RJGR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.