Operative Inspektion und Wartung auf kommunalen Spielflächen in Potsdam - 3 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-453-13-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Operative Inspektion und Wartung auf kommunalen Spielflächen in Potsdam - 3 Lose
Die Landeshauptstadt Potsdam betreibt im gesamten Stadtgebiet aktuell 148 kommunale Spiel-, Bolz- und Skateflächen. Zur Gewährleistung des sicherheitstechnisch einwandfreien Zustandes und zur Instandhaltung sind diese Anlagen entsprechend den aktuell geltenden Normen alle 1 bis 3 Monate gemäß Leistungsbeschreibung einer operativen Inspektion zu unterziehen. Sie dient als Grundlage für die vorbeugende Wartung und die Wartungsreparaturen, um das Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten.
Es ist vorgesehen, die Leistung in drei Losen zu vergeben:
Los 1 umfasst die Leistungen der operativen Inspektion und Wartung der öffentlichen Spielplätze in Potsdam Nord-West.
Los 2 umfasst die Leistungen der operativen Inspektion und Wartung der öffentlichen Spielplätze in Potsdam Süd-Ost.
Los 3 umfasst die Leistungen der operativen Inspektion und Wartung der Kletterfelsen gemäß DIN EN 12572.
Spielplätze in Potsdam Nord-West
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Nord-westliches Stadtgebiet (Bornim, Bornstedt, Eiche, Grube, Golm, Nauener Vorstadt, Jägervorstadt, Berliner Vorstadt, Brandenburger Vorstadt, Potsdam-West, Nördliche Innenstadt, Marquardt, Satzkorn, Fahrland, Neu Fahrland, Groß Glienicke).
Die Landeshauptstadt Potsdam unterhält aktuell 77 kommunale Spiel-, Bolz- und Skateflächen im Los 1.
Die operativen Inspektionen beinhalten Funktions- und Verschleißkontrollen. Die einzelnen Spielgeräte sind nach sicherheitstechnischen Kriterien entsprechend den DIN, Anforderungen der Unfallverhütung und den Regeln der Technik mit dem Schwerpunkt der Kontrolle von Verschleiß, Funktion, Stabilität und Standfestigkeit zu beurteilen. Die während der operativen Inspektion festgestellten Mängel müssen im Rahmen der Instandhaltung sofort beseitigt werden, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen/ zu wahren.
Der Vertrag über die hier ausgeschriebenen Leistungen gilt ab Auftragserteilung bis zunächst zum 31.12.2022
mit der dreimaligen Option zur Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er
nicht drei Monate zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2025.
Spielplätze in Potsdam Süd-Ost
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Süd-östliches Stadtgebiet (Südliche Innenstadt, Babelsberg Nord, Babelsberg Süd, Teltower Vorstadt, Schlaatz, Waldstadt I, Waldstadt II, Am Stern, Drewitz, Kirchsteigfeld).
Die Landeshauptstadt Potsdam unterhält aktuell 71 kommunale Spiel-, Bolz- und Skateflächen im Los 2.
Die operativen Inspektionen beinhalten Funktions- und Verschleißkontrollen. Die einzelnen Spielgeräte sind nach sicherheitstechnischen Kriterien entsprechend den DIN, Anforderungen der Unfallverhütung und den Regeln der Technik mit dem Schwerpunkt der Kontrolle von Verschleiß, Funktion,
Stabilität und Standfestigkeit zu beurteilen. Die während der operativen Inspektion festgestellten Mängel müssen im Rahmen der Instandhaltung sofort beseitigt werden, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen/ zu wahren.
Der Vertrag über die hier ausgeschriebenen Leistungen gilt ab Auftragserteilung bis zunächst zum 31.12.2022 mit der dreimaligen Option zur Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht drei Monate zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2025.
Kletterfelsen
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Los 3 umfasst die Leistungen der operativen Inspektion und Wartung des 12,50 m hohen Kletterfelsens und einem 3,00 m hohen Übungsfelsens gemäß DIN EN 12572.
Die operativen Inspektionen beinhalten Funktions- und Verschleißkontrollen. Die Kletterfelsen sind nach sicherheitstechnischen
Kriterien entsprechend den DIN, Vorgaben des Herstellers, Anforderungen der Unfallverhütung und den Regeln der Technik mit dem Schwerpunkt der Kontrolle von Verschleiß, Funktion, Stabilität und Standfestigkeit zu beurteilen. Festgestellte Mängel müssen im Rahmen der Instandhaltung sofort beseitigt werden, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen/zu wahren.
Der Vertrag über die hier ausgeschriebenen Leistungen gilt ab Auftragserteilung bis zunächst zum 31.12.2022 mit der dreimaligen Option zur Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht drei Monate zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Für Los 1 und 2:
Die operative Inspektion ist ausschließlich von sachkundigem Personal durchzuführen, das entsprechend qualifiziert und befähigt ist. Als Mindestanforderung ist
a) eine Fortbildung zur Spielplatzkontrolle und -sicherheit (Nachweis (nicht älter als 3 Jahre) nach DIN EN 1176/77, DIN 33942) und
b) eine bauhandwerkliche Ausbildung nachzuweisen.
(2) Für Los 3:
Es ist zwingend erforderlich, dass die Inspektionen der Kletterfelsen (Höhe 12,50 m und 3,00 m) gemäß den Vorgaben aus der DIN EN 12572 erfolgen und die ausführende Person über die entsprechende Berechtigung und Erfahrung zur Durchführung verfügt (Nachweis der Sachkunde für die Prüfung von Kletteranlagen, Boulderwänden und Klettergriffen nach DIN EN 12572).
(3) ggf. Nachweise über sonstige relevante Qualifikation/ Spezialisierung des vorgesehenen Personals (bspw. Schweißerprüfung)
(1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen für alle Lose (FB 4.10 Erklärung Haftpflichrtversicherung):
[Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personenschäden,
[Betrag gelöscht] EUR pauschal für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Andernfalls die Erklärung, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
(1) drei Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (FB 4.6 Referenzen Unternehmen je Los)
(2) Benennung der Anzahl des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (FB Qualität und Erfahrungen des Projektteams)
(3) ggf. Angabe zur Bewerber-/Bietergemeinschaft (FB 4.2 EU Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung)
(4) ggf. Angabe von Teilen das Auftrags, die das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (FB 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe sowie FB 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
(4) ggf. Angaben zur Eignungsleihe (FB 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe sowie FB 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (FB 4.1 EU Eigenerklärung zur Eignung),
- für Bieter und Bietergemeinschaften
- ggf. für Nachunternehmer
(3) es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten:
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU);
- ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRZGV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.