Ausschreibung eines Vertrags zum Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen Referenznummer der Bekanntmachung: PKH1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ruppiner-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung eines Vertrags zum Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen
Ausschreibung eines Vertrages zum Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen mit dem Ziel der Erbringung von Einkaufsdienstleistungen durch den Auftragnehmer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die PRO Klinik Holding GmbH (PKH) ist ein Unternehmensverbund mit Zukunft. Hier vereinen sich verschiedene Dienstleistungsbereiche mit Medizinkompetenz, Qualität und Wirtschaftlichkeit in strategische Partnerschaften. Alleiniger Gesellschafter der PRO Klinik Holding GmbH ist der Landkreis Ostprignitz-Ruppin.Die PKH ist derzeit vertraglich an eine Einkaufsgemeinschaft gebunden. Der Vertrag endet für die nachstehenden Produktgruppen zum 31.12.2021.Die PRO Klinik Holding GmbH (incl. Tochter-Unternehmen: PRO Klinik Service GmbH, OGD, MHB, Pro Energy, MBN, Ruppiner Kliniken GmbH und Hospa) beabsichtigt, die Unterstützung durch eine Einkaufsgemeinschaft (AN) zur Beschaffung von medizinischen und pflegerischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien, von Hygieneartikeln, von medizinischen Gasen, von medizintechnischen Bedarfen sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfen neu zu vergeben. Der Einkauf der von PKH benötigten Arzneimittel, apothekenpflichtigen und apothekenüblichen Artikeln sowie von Desinfektionsmitteln wird weiterhin über die bisherige Einkaufsgemeinschaft abgewickelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: ,,Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)