Planungsleistungen zum Neubau einer Kita Referenznummer der Bekanntmachung: 266/20 - Verhandlungsverfahren Los 03 (TGA)- Gemeinde Brieselang
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brieselang
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14656
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeindebieselang.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zum Neubau einer Kita
Die Gemeinde Brieselang liegt 17 Kilometer westlich von Berlin-Spandau am Schnittpunkt von Berliner Autobahnring, Havelkanal und Bahnlinie Berlin-Hamburg innerhalb des Berliner Urstromtals. Bis zum Zentrum Berlins sind es etwa 30 Kilometer. Die Ortsteile Bredow und Zeestow befinden sich bereits an den Hängen der Nauener Platte, die das Urstromtal südlich begrenzt. Bis zur Landeshauptstadt Potsdam sind es 25 Kilometer. In unmittelbarer Nähe am Südostrand der Gemeinde befindet sich der Nymphensee, einer der saubersten Seen Brandenburgs.
Die neue Kindertagesstätte soll in Brieselang/OT Zeestow in der Gottlieb-Daimler-Straße entstehen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Brieselang, liegt innerhalb eines Bebauungsgebietes und ist unbebaut. Ein Bebauungsplan liegt vor und ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Das neue Gebäude hat den Festsetzungen des B-Planes zu entsprechen.
Der Neubau der Kita soll in Massivbauweise für ca. 104 Kinder inklusive Außenanlagen errichtet werden.
Insgesamt werden folgende Lose (jeweils mit separater Bekanntmachung) vergeben:
- Gebäudeplanung (Los 01),
- Tragwerksplanung (Los 02),
- TGA (Los 03),
- Freianlagen (Los 04)
Diese Bekanntmachung bezieht sich nur auf Los 03.
Die Gemeinde Brieselang beabsichtigte ursprünglich, eine Kita auf dem in Rede stehenden Grundstück in Modulbauweise zur errichten. Diese Absicht wurde im Jahr 2019 verworfen und das Planungsbüro PST aus Werder (Havel) mit einer geänderten konzeptionellen Vorplanung zur Lösungsfindung beauftragt. Die Ergebnisse dieser Planung, die Teile der Entwurfsplanung im Sinne der Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI darstellen, sind dieser Leistungsbeschreibung als Anlage 1 beigefügt und sollen bei der weiteren Bearbeitung der Planungsaufgabe Berücksichtigung finden. Die PST GmbH hat bereits Interesse an der weiteren Planung bekundet. Es ist daher davon aus-zugehen, dass sich die PST GmbH am vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen wird.
Das Gebäude soll zweigeschossig in Massivbauweise errichtet werden. Die bisherige Planung sieht eine BGF von 746,5 m² im EG sowie im OG vor. Die Altersgruppen U3 sollen im EG in vier Gruppen á 10 Kinder (insgesamt 40 Kinder) betreut werden. Die Ü3 Kinder, 64 Kinder, sollen im OG in zwei Gruppen á 15 Kinder und zwei Gruppen á 17 Kinder untergebracht werden. Die BGF beträgt nach der Planung insgesamt 1.493 m². Die Außenspielfläche hat eine Größe von 1.462m², was den gesetzlichen Vorgaben nach dem Bbg Kita-Gesetz von mind. 10 m² pro Kind entspricht. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Planunterlagen in Anlage (s.o.).
Der vorliegende Entwurf basiert auf den Rastermaßen der ursprünglich angedachten Errichtung in Modulbauweise. Grundrisse/ Architektur sind zu übernehmen und nur hinsichtlich der Änderung von Modulraster in Mauerwerksmaße und ggf. Anpassung der nichtpädagogischen Flächen zu überarbeiten. Somit ist die Leistungsphase 3 der HOAI nur in Teilen zu erbringen.
Die Außenwand zum Flurstück 42 (jetzt Hortgelände) ist so planen/ herzustellen, dass zu einem jetzt noch unbestimmten Zeitpunkt ein Verbindungbau zu einem weiteren Gebäude auf dem Flur-stück 42 (für ca. 50 Kinder) dort Problemlos (ohne große Abrissmaßnahmen) errichtet/ angebaut werden kann. (Skizze s. Anlage)
Die notwendigen acht Stellplätze sollen nach dem derzeitigen Stand der Planung auf einem Nachbargrundstück oder im Straßenraum realisiert werden.
Aufgrund der Bodenverhältnisse, die sich im Einzelnen aus dem Baugrundgutachten der baulab-Prüfstelle Brandenburg vom 07.09.2018 (Anlage 2) ergeben, liegt der Grundwasserstand im Ex-
tremfall bei 50 - 60 cm unter Geländeoberfläche. Hierdurch gestaltet sich die Versickerung des kompletten Regenwassers auf dem Grundstück voraussichtlich schwierig. In der Gottlieb-Daimler-Straße ist ein Regenwasserkanal vorhanden, welcher als Überlauf eventuell genutzt werden kann. Zudem besagt das Gutachten, dass auf dem Grundstück Z2-Boden vorliegt und daher ein partieller Bodenaustausch notwendig sein wird. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Gutachten vom 07.09.2018.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen zum Neubau einer Kindertagesstätte in der Gottlieb-Daimler-Straße in Brieselang
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6QRJ7Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.