Rahmenvereinbarung Entsorgung von Grünabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: EU OV-01-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenwalde/Spree
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15517
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fuerstenwalde-spree.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Entsorgung von Grünabfällen
Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen zur fachgerechten Entsorgung von im Stadtgebiet anfallenden Grünabfällen aus städtischen Grünanlagen, wie Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Laub und Unkraut. Diese sollen auf zwei unterschiedliche Weisen aufgenommen und abtransportiert werden. Laufzeit : 3 Jahre
Geschätzte Mengen je Jahr:
6000 m³ Entsorgung gemischte Grünabfälle
350 m³ Entsorgung Grünabfälle- Container groß
150 m³ Entsorgung Grünabfälle- Container klein
Stadtgebiet 15517 Fürstenwalde/Spree
Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen zur fachgerechten Entsorgung von im Stadtgebiet anfallenden Grünabfällen aus städtischen Grünanlagen, wie Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Laub und Unkraut. Diese sollen auf zwei unterschiedliche Weisen aufgenommen und abtransportiert werden. Laufzeit : 3 Jahre
Geschätzte Mengen je Jahr:
6000 m³ Entsorgung gemischte Grünabfälle
350 m³ Entsorgung Grünabfälle- Container groß
150 m³ Entsorgung Grünabfälle- Container klein
350 t Entsorgung Betonbruch
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgung von Grünabfällen
Ort: Frankfurt/Oder
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YM0RJ7H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +0[gelöscht]
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungs verfahrens vor der Vergabekammergegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +0[gelöscht]