Grundschule Am Annatal in 15344 Strausberg - Los 23 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: EP TD OV 55/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule Am Annatal in 15344 Strausberg - Los 23 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Errichtung einer Be- und Entwässerungsanlage für ein Schulgebäude:
Umfang der Anlage:
- Gebäudemaße:
o Bereich Schule-Altbau: ca. 32 m x 20,5 m (LxB)
o Bereich Schule-Neubau: ca. 33 m x 20,5 m (LxB)
o Bereich Hort: ca. 13,5 m x 44,5 m (LxB)
- Sanierung Bestands-Gebäude mit 18 Waschtisch-Anlagen, 2 WC-Anlagen, 3 Ausguss-Becken in Pumi-Räumen, 2 Spülbecken-Anlagen, 1 Wasserspender-Standgerät
- Sanitärinstallation im Bereich Schule-Neubau und Hort mit 25 Waschtisch-Anlagen, 2 4-fach-Waschtisch-Anlagen aus Mineralwerkstoff, 35 WC-Anlagen, 16 Urinal-Anlagen, 2 Behinderten-WC-Anlagen (komplett), 2 Gipsfang-Becken-Anlagen in Klassenräumen, 3 Ausguss-Becken in Pumi-Räumen, 4 Spülbecken-Anlagen, 2 Einbauwasserspender
- Herstellen der erforderlichen Anschlüsse für Trinkwasser und Abwasser (fetthaltig) in der neuen Küche und in der Catering-Küche (13 St.)
- Warmwasserbereitung über elektr. Durchlauferhitzer, Ausstattung mit elektronischen Waschtisch-Armaturen, Ausstattung mit Seifen-, Desinfektionsmittel-, Papierhandtuchspendern
Grundschule Am Annatal Am Annatal 64 15344 Strausberg
Errichtung einer Be- und Entwässerungsanlage für ein Schulgebäude:
Umfang der Anlage:
- Gebäudemaße:
o Bereich Schule-Altbau: ca. 32 m x 20,5 m (LxB)
o Bereich Schule-Neubau: ca. 33 m x 20,5 m (LxB)
o Bereich Hort: ca. 13,5 m x 44,5 m (LxB)
- Sanierung Bestands-Gebäude mit 18 Waschtisch-Anlagen, 2 WC-Anlagen, 3 Ausguss-Becken in Pumi-Räumen, 2 Spülbecken-Anlagen, 1 Wasserspender-Standgerät
- Sanitärinstallation im Bereich Schule-Neubau und Hort mit 25 Waschtisch-Anlagen, 2 4-fach-Waschtisch-Anlagen aus Mineralwerkstoff, 35 WC-Anlagen, 16 Urinal-Anlagen, 2 Behinderten-WC-Anlagen (komplett), 2 Gipsfang-Becken-Anlagen in Klassenräumen, 3 Ausguss-Becken in Pumi-Räumen, 4 Spülbecken-Anlagen, 2 Einbauwasserspender
- Herstellen der erforderlichen Anschlüsse für Trinkwasser und Abwasser (fetthaltig) in der neuen Küche und in der Catering-Küche (13 St.)
- Warmwasserbereitung über elektr. Durchlauferhitzer, Ausstattung mit elektronischen Waschtisch-Armaturen, Ausstattung mit Seifen-, Desinfektionsmittel-, Papierhandtuchspendern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH6RJSJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]