Aufbau Ladeinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2.1_21_010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennigsdorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennigsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau Ladeinfrastruktur
Gesucht wird ein Full-Service Provider, der 6 AC Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten a´22 kWh und 12 AC Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten a´11 kWh für batterieelektrische Fahrzeuge an den im Masterplan
E-Mobilität festgelegten Standorten im Stadtgebiet von Hennigsdorf errichtet und darüber hinaus deren Betrieb übernimmt. Zusätzlich sollen 2 AC Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten a´22 kWh auf dem Grundstück "KreativWerk" der KBI GmbH nach den selben Bedingungen errichtet und betrieben werden.
Stadtverwaltung Hennigsdorf, FB Stadtentwicklung, FD Stadtplanung Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Hennigsdorf-Nord: Alsdorfer Str. 11, Fontanesiedlung 4, Reinickendorfer Str. 16, Choissy-Le-Roi-Str. 4
Hennigsdorf-West: Bergstr. 20, Forststr. 74, Am Waldrand 111
Innenstadt: Rathenaustr. 2, Kirchstr., Hafenstr. 16, August-Burg-Str. 6, Friedrich-Engels-Str. 7-9 (2 Stk.)
Hennigsdorf-Süd: Fontanestr. 151
OT Nieder Neuendorf: Dorfstr., Ringpromenade 17
Gewerbegebiet Nord: Gewerbehof-Nord Eduard-Maurer-Str. 13, August-Conrad-Str. 38, KBI GmbH Rathenaustraße 6 16761 Hennigsdorf
Die Stadtverordnetenversammlung von Hennigsdorf hat am 15.06.2021 den "Masterplan E-Mobilität - Ladeinfrastruktur" als Grundlage für weitere kommunalpolitischen Entscheidungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur beschlossen (SVV-Beschluss BV0085/2021).
Im Masterplan E-Mobilität wurde der Bedarf an Ladesäulen im öffentlichen Raum unter Berücksichtigung des prognostizierten Zubaus von Ladeinfrastruktur im privaten Bereich ermittelt. Der Bedarf wurde für alle Stadtgebiete ermittelt und es sind konkrete Standorte zur Errichtung von Ladesäulen festgelegt.
Die Umsetzung des Masterplanes soll in zwei Realisierungsphasen vollzogen werden, wobei beide Phasen gesondert ausgeschrieben werden. Vorgesehen ist, in Phase 1 bis Juni 2023 insgesamt 18 Ladesäulen (davon mindestens 9 Ladesäulen bis Dezember 2022) mit je zwei Ladepunkten errichten zu lassen sowie in Phase 2 17 weitere Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten bis zum Jahr 2026.
Die Stadt Hennigsdorf gestattet die Errichtung von Ladesäulen im öffentlichen Raum ausschließlich auf den im Masterplan E-Mobilität ausgewählten Standorten, wobei es sich in diesem Verfahren nur um die Standorte der Phase 1 handelt (Tabelle 15 und 17 "Masterplan E-Mobilität - Ladeinfrastruktur").
Gesucht wird ein Full-Service Provider, im weiteren Betreiber genannt, der 6 AC Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten a´22 kWh und 12 AC Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten a´11 kWh für batterieelektrische Fahrzeuge an den im Masterplan E-Mobilität festgelegten Standorten (Tabelle 15 und 17 "Masterplan E-Mobilität - Ladeinfrastruktur") im Stadtgebiet von Hennigsdorf errichtet und darüber hinaus deren Betrieb übernimmt.
Der Betreiber wird die Ladesäulen eigenständig errichten und betreiben. Investitionskosten für die Errichtung der Ladesäulen und deren Anschluss an das Stromnetz entstehen dem Auftraggeber nicht. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber auf eine Beteiligung an den Umsätzen aus der Bewirtschaftung der Ladeinfrastruktur.
Der Betreiber verpflichtet sich, die vorgenannten Ladesäulen mindestens 6 bis maximal 10 Jahre zu betreiben.
Die Stadt wird dem Betreiber die Standorte sowie die dazugehörigen Parkflächen kostenfrei zur Verfügung stellen.
Zusätzlich sind auf dem Grundstück "KreativWerk" der KBI GmbH 2 AC Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten a´22 kWh bis Ende 2022 zu errichten. Diese Ladesäulen befinden sich auf einem für die Besucher der Schwimmhalle und des KreativWerkes im Zeitraum von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zugänglichen Parkplatz.
Die Option auf eine zeitnahe Erweiterung der Ladesäuleninfrastruktur um weitere öffentlich zugängliche Ladepunkte im nicht öffentlichen Bereich (z. B. auf privaten Parkflächen von Unternehmen, Einzelhändlern, sonstigen) ist ausdrücklich gewünscht. Die Errichtung und der Betrieb von Ladesäuleninfrastruktur auf privaten Flächen erfolgt ausschließlich über privatrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Betreiber und dem privaten Dritten und zu den Bedingungen des privaten Dritten.
Verlängerungsoption 4 weitere Jahre bis zur Maximallaufzeit von 10 Jahren
Referenzen
1. Anzahl der vom Bewerber insgesamt betriebenen Ladepunkte - Gewichtung 40% (0 bis 3 Punkte: Der Bewerber mit den meisten Ladepunkten erhält die höchste Bewertung mit 3 Punkten. Angebote mit weniger Ladepunkten erhalten einen linearen Abschlag bei der Punktevergabe, wobei die Linearität derart gestaltet wird, dass z. B. 20% weniger Ladepunkte zu 20% weniger Punkten führen. (40% weniger Ladepunkte zu 40% weniger Punkten usw.)
2. Anzahl der vom Betreiber betriebenen Ladepunkten in Gemeinden bis ca. 30.000 Einwohner - Gewichtung 30% (0 bis 3 Punkte: Der Bewerber mit den meisten Ladepunkten erhält die höchste Bewertung mit 3 Punkten. Angebote mit weniger Ladepunkten erhalten einen linearen Abschlag bei der Punktevergabe, wobei die Linearität derart gestaltet wird, dass z. B. 20% weniger Ladepunkte zu 20% weniger Punkten führen. (40% weniger Ladepunkte zu 40% weniger Punkten usw.)
3. Anzahl der vom Betreiber betriebenen Ladepunkten im Land Brandenburg - Gewichtung 30% (0 bis 3 Punkte: Der Bewerber mit den meisten Ladepunkten erhält die höchste Bewertung mit 3 Punkten. Angebote mit weniger Ladepunkten erhalten einen linearen Abschlag bei der Punktevergabe, wobei die Linearität derart gestaltet wird, dass z. B. 20% weniger Ladepunkte zu 20% weniger Punkten führen. (40% weniger Ladepunkte zu 40% weniger Punkten usw.)
Sollten im Ergebnis der Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge nach den vorstehenden Wertungskriterien mehr als 5 Bewerber nach der erreichten Punktzahl erreichen, die eine Platzierung bis zum 5. Platz ergeben, wird der Wettbewerb mit allen Bewerbern bis zum 5. Platz fortgesetzt.
Verlängerungsoption 4 weitere Jahre bis zur Maximallaufzeit von 10 Jahren
1. Eine Erstattung von Aufwendungen für die Investition des Betreibers durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Die Investitionskosten sind allein durch den Betreiber zu tragen.
2. Der "Masterplan E-Mobilität - Ladeinfrastruktur" gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von Hennigsdorf (BV0085/2021) kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: ratsinfo.hennigsdorf.de/sessionnet/bi/getfile.php?id=39363&type=do
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)
- bei Bewerbergemeinschaft: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU)
- bei Eignungsleihe: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) und Verpflichtungserklärung (Formular 4.4 EU)
- Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestversicherungshöhe Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR
für Sach- und Vermögensschäden
Die Gesamtleistung der Versicherung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss jeweils das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Die Versicherung muss bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist, abgeschlossen werden und für die Dauer der Vertragslaufzeit bestehen.
- Angabe der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Wertes/des Umsatzes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Angabe von mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Projekten/Leistungen
- Unteraufträge: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die von ihnen jeweils übernommenen Leistungen/Leistungsteile genügen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle weist der Bewerber die Erfüllung der Mindeststandards der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten, angemessenen Zeitpunkt nach.
Das Vergabegesetz des Landes Brandenburg findet Anwendung. Die Bedingungen und mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen nach dem Vergabegesetz des Landes Brandenburg sind den Vergabeunterlagen zur Kenntnis beigefügt (Formulare 5.1 EU bis 5.4 EU). Eine Abgabe der Erklärungen nach dem Vergabegesetz des Landes Brandenburg (Formulare 5.3 EU und ggf. 5.4 EU) ist mit dem Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten Teilnahmeantragsformular mit den geforderten Angaben und Anlagen. Der Teilnahmeantrag muss rechtsverbindlich unterschrieben sein. Die Formulare sind auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg abrufbar.
2. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied alle geforderten Nachweise und Erklärungen für sich einzureichen; davon abweichend sind die Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet. Davon unbenommen ist der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für jedes Mitglied einer Bewerbungsgemeinschaft zu führen.
3. Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seinem Teilnahmeantrag benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass diese Unterauftragnehmer geeignet sind. Zu diesem Zeitpunkt hat er der Vergabestelle auch den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bewerber hat Unterauftragnehmer, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
4. Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Zu diesem Zeitpunkt hat er der Vergabestelle auch den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" abzugeben.
5. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angegebenen Frist nachzuholen.
6. Auskünfte zum Verfahren sind spätestens bis zum in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1 EU - abrufbar auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg) angegebenen Termin unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg einzustellen. Die Übersicht zu Bewerberfragen und den entsprechenden Antworten ist lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg einzusehen.
7. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird.
8. Die von den Teilnehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDFRJ4H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.