Separatwachschutzdienstleistungen für die Objekte der MuV GmbH - Messegelände, Konzerthalle, Kleist Forum - in Frankfurt (Oder) im Zeitvertrag vom 15.01.2022 für ein Jahr mit der Möglichkeit der Verl. Referenznummer der Bekanntmachung: MUV/062/21/OV_VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15230
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frankfurt-oder.de
Abschnitt II: Gegenstand
Separatwachschutzdienstleistungen für die Objekte der MuV GmbH - Messegelände, Konzerthalle, Kleist Forum - in Frankfurt (Oder) im Zeitvertrag vom 15.01.2022 für ein Jahr mit der Möglichkeit der Verl.
Separatwachschutzdienstleistungen für die Objekte der MuV GmbH - Messegelände, Konzerthalle, Kleist Forum - in Frankfurt (Oder) im Zeitvertrag vom 15.01.2022 für ein Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr, längstens bis zum 14.01.2026
Objekte der MuV GmbH 15230 Frankfurt (Oder) Messegelände, Konzerthalle, Kleist Forum
Separatwachschutzdienstleistungen für die Objekte der MuV GmbH - Messegelände, Konzerthalle, Kleist Forum - in Frankfurt (Oder) im Zeitvertrag vom 15.01.2022 für ein Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr, längstens bis zum 14.01.2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Separatwachschutzdienstleistungen für die Objekte der MuV GmbH - Zeitvertrag vom 15.01.2022 für ein Jahr mit der Möglichk. der Verläng. für den AG um jeweils ein Jahr, längst. bis zum 14.01.2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y68RJZ7
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Frist endet gemäß § 160 (3) Nr. 4 GWB - wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.