Planungsleistung für den Neubau Feuerwehrgerätehaus Passow und Abriss des vorhandenen Feuerwehrgerätehauses Referenznummer der Bekanntmachung: P 14-2021-A
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pinnow
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung für den Neubau Feuerwehrgerätehaus Passow und Abriss des vorhandenen Feuerwehrgerätehauses
Der zu beauftragende Leistungsumfang beinhaltet die Erstellung einer vollständigen Planung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses einschließlich Freianlagen mit notwendigen Stellplätzen, den Abbruch des alten Feuerwehrgerätehause sowie die Anpassung an vorhandene Zuwegung und Außenanlagen. Die Objektplanung mit den Leistungsbildern Gebäude/ Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung und die Planung der Technischen Ausrüstung soll für die Leistungsphasen 1-8 in Anlehnung an der zurzeit gültigen HOAI erbracht werden. Planungsgrundlage bilden die Aufgabenbeschreibung sowie die durch den Planer zu erarbeitenden Bestandszeichnungen der betreffenden Gebäude. Die detaillierte Erfassung der bautechnischen Angaben des neu zu errichtenden Feuerwehrgerätehauses gehören somit zur Planungsaufgabe.
Die Aufgabenstellung beinhaltet erste Ideen der Gemeinde Passow und der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Passow. Alternative Vorschläge und Ideen des Planers sind dennoch wünschenswert. Insbesondere hat der Planer drei Varianten im Rahmen der Vorplanung auszuarbeiten. Dabei sind verschiedene Geschossigkeiten für den Sozialtrakt zu berücksichtigen. Eine mehrgeschossige Bauweise ist insbesondere im Hinblick auf die Barrierefreiheit und der Wirtschaftlichkeit zu prüfen und gegenüber den anderen Varianten kostenmäßig gegenüberzustellen. Im Zuge dessen ist auch die Möglichkeit der Sanierung und Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses zu prüfen und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung als Alternative zum Neubau und Abriss durchzuführen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Stadt Schwedt/Oder Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5 16303 Schwedt/Oder
Planungsleistung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und Abriss des vorhandenen Feuerwehrgerätehauses in 16306 Passow
Die Laufzeit des Vertrages ist abhängig von der Gewährung von Fördermitteln.
Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Es besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung.
Die stufenweise Beauftragung und die Ausführung der Baumaßnahme ist abhängig von der Gewährung von Fördermitteln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und Abriss des vorhandenen Feuerwehrgerätehauses in 16306 Passow
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber mit ausländischen Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich selbst vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise (insbes. gem. § 66 BbgBO) vorzulegen.
Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit eine XRechnung einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8RJJ6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr.
2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schwedt.eu