Erlaubnis der Erschließung über die L 38 Referenznummer der Bekanntmachung: BEK-2021-0018
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ausschreibungen.ls.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erlaubnis der Erschließung über die L 38
Mit dem beabsichtigten Vertrag soll dem Vertragspartner vom LS als zuständiger Straßenbaubehörde die grundsätzliche Erlaubnis für den Ausbau der L38 zur Erschließung ihres Werksgeländes erteilt werden. Gleichzeitig werden für den Fall der Inanspruchnahme dieser Erlaubnis Regelungen getroffen, die der Sicherung technischer Standards für eine Landesstraße dienen. Der Vertragspartner (als Werksinhaber und Grundstückseigentümer) stellt die für den Ausbau der L 38 notwendigen Flächen aus seinem Grundeigentum zur Verfügung.
Grundsätzliche Erlaubnis der Erschließung über die L 38
Mit dem beabsichtigten Vertrag soll dem Vertragspartner vom LS als zuständiger Straßenbaubehörde die grundsätzliche Erlaubnis für den Ausbau der L38 zur Erschließung ihres Werksgeländes erteilt werden. Gleichzeitig werden für den Fall der Inanspruchnahme dieser Erlaubnis Regelungen getroffen, die der Sicherung technischer Standards für eine Landesstraße dienen. Der Vertragspartner (als Werksinhaber und Grundstückseigentümer) stellt die für den Ausbau der L 38 notwendigen Flächen aus seinem Grundeigentum zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Ein Ausbau der L 38 dient ausschließlich der Erschließung des Tesla-Werksgeländes auf eigene Kosten. Ob und wann gebaut wird, entscheidet Telsa im Fall der vorgesehenen Unterzeichnung dieser Vereinbarung eigenverantwortlich im Rahmen der erteilten Erlaubnis.
Der Auftragnehmer erhält für die zu erbringenden Bauleistungen kein Entgelt. Insbesondere erhält er keine Vergütung oder einen anderweitigen geldwerten Vorteil vom Auftraggeber. Auch eine Vergütung oder die Zurverfügungstellung eines geldwerten Vorteils zugunsten des Auftragnehmers durch Dritte erfolgt nicht. Insoweit liegt kein öffentlicher Auftrag gemäß § 103 GWB vor, so dass der Auftrag nicht in den Anwendungsbereich der RL 2014/24/EU fällt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erlaubnis der Erschließung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grünheide
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 15537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoppegarten
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Das Datum unter V.2.1. ist das Datum der Absendung. Auftragsvergabe frühestens am 04.01.2022.
Eine Zuständigkeit der Vergabekammer besteht nicht, weil es kein öffentlicher Auftrag ist. Fragen hierzu bitte an die unter VI.4.1) genannte Stelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoppegarten
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland