Stadt Cottbus - OV 313-2021 - Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit nach dem LAufnG (uMSA) Referenznummer der Bekanntmachung: OV 313-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus - OV 313-2021 - Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit nach dem LAufnG (uMSA)
Die kreisfreie Stadt Cottbus beabsichtigt, die Leitung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung für Personen nach § 4 LAufnG sowie die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (uMSA) in der Stadt Cottbus nach Maßgabe des Landesaufnahmegesetzes Brandenburg (LAufnG) im Rahmen dieser Ausschreibung ab dem 01.04.2022 an einen nichtstaatlichen Träger zu vergeben.
03050 Cottbus
1. Bestands- und Aufnahmesituation in der Stadt Cottbus
Für das Stadtgebiet Cottbus bedürfen folgende Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung für den Personenkreis nach dem Landesaufnahmegesetz der Leitung sowie eines kontinuierlichen Angebotes an unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit (uMSA):
- Gemeinschaftsunterkunft Helene-Weigel-Straße 9, 03050 Cottbus (Kapazität 49 Plätze)
- Wohnverbund Hegelstraße 88 - 91, 03050 Cottbus (Kapazität 163 Plätze)
- Wohnverbund Zielona-Gora-Straße 17 - 19, 03050 Cottbus (Kapazität 68 Plätze)
- Wohnverbund Zuschka / Am Lug, 03044 Cottbus (Kapazität 97 Plätze)
Zum Stand 01.12.2021 sind die o.g. Unterkünfte mit 240 Personen belegt.
- Dezentrale Übergangswohnungen, Kapazität 30 Plätze (nur uMSA ohne Heimleitung)
Zum Stand 01.12.2021 haben ca. 450 Personen im Stadtgebiet Cottbus Anspruch auf unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit.
Eigentümer oder Mieter der o.g. Unterkünfte ist die Stadtverwaltung Cottbus, diese stellt dem Auftragnehmer die Objekte zur Verfügung. Es geht um die Beauftragung eines Dritten gemäß §§ 10 (2) und 12 (2) LAufnG als Verwaltungshelfer mit der Leitung/Verwaltung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung und der sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit für Personen nach § 4 LAufnG. Der Personenkreis wird nach Zuweisung vorrangig zentral in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnungsverbünde oder Übergangswohnungen) untergebracht.
2. Leistungsgegenstand: "Heimleitung und Verwaltung"
Der Auftragnehmer führt die Aufgaben der Auftraggeberin gemäß LAufnG in der jeweils gültigen Fassung im Wesentlichen wie folgt aus:
- Unterstützung in der Bewirtschaftung/Verwaltung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung zur Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen in der Stadt Cottbus in der Funktion als Leitertätigkeit
- Vorhaltung gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten
- Prüfung der Voraussetzungen laut Infektionsschutzgesetz (insbesondere Umsetzung des Hygieneplans, Prüfung von zur Unterbringung erforderlicher Impfungen und Untersuchungen, Umsetzung beim eigenen Personal)
Für die leitenden Tätigkeiten der Unterkunftsverwaltung (Organisation, Entscheidungen, Koordination, Information, sowie die vorrangigen Ansprechpartner der Auftraggeberin) ist gesondertes Personal vorzuhalten (siehe Punkt 6 der Leistungsbeschreibung). Der Personaleinsatz soll sich an der jeweiligen Unterkunftsgröße orientieren.
Aufgabe des Auftragnehmers ist es im Zusammenwirken mit allen Personalstellen vor Ort dafür zu sorgen, dass die Unterkünfte, deren Ausstattung und der konkrete Standard (Anforderungen) jeweils nach geltender Rechts- und Gesetzeslage erhalten bleiben. Auftretende Mängel müssen bei Abwesenheit des Objektverantwortlichen durch das Betreuungspersonal bzw. den Wachschutz gemeldet werden.
Alle für Tätigkeiten des vom Auftragnehmer beschäftigten Personals erforderlichen Ausstattungsgegenstände (technische Infrastruktur, Büroausstattung, Arbeitsmaterialien etc.) sind vom Auftragnehmer zu stellen
Bezüglich der Unterkunftsplätze ist geregelt, dass die Auftraggeberin dem Auftragnehmer möblierte und ansonsten eingerichtete und für den beabsichtigten Zweck rechtmäßig ausgestattete Gebäude sowie entsprechend der Kapazität erforderliche Objektverantwortliche zur Verfügung stellt.
Die Objekte und deren Ausstattung entsprechen aktuell vollständig den landesrechtlichen Bestimmungen.
3. Leistungsgegenstand "unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (uMSA)"
3.1. Gesetzliche Vorgaben
Die konkreten Anforderungen bestimmen sich nach den §§ 13 ff der Durchführungsverordnung zum LAufnG (LAufnGDV), den dazugehörigen Anlagen (insbesondere Anlage 4 der LAufnGDV) in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie dem Umsetzungskonzept zur Migrationssozialarbeit der Stadt Cottbus.
3.2. Ziele und Aufgaben
Die Migrationssozialarbeit wird in Cottbus als ein wichtiges Handlungsinstrument bewertet und eine entsprechend hohe Verantwortung und Sorgfalt bei der Ausübung wird vorausgesetzt.
Die Aufgaben der Migrationssozialarbeit umfassen sozialpädagogische Hilfestellungen, Beratung und Vermittlung von Informationen und weitergehenden Hilfsangeboten, Fragen des Flüchtlingsschutzes, zur Entwicklung einer Lebensperspektive während des Aufenthalts, zur Aufnahme in den Landkreisen und kreisfreien Städten einschließlich der Verwaltungsabläufe, leistungsrechtlicher Fragen sowie des Zugangs zu zielgruppenspezifischen Angeboten und sozialen Regeldiensten und -angeboten, zur Ermöglichung eines gelingenden, friedvollen und selbstbestimmten Lebens unter den jeweiligen wohnformspezifischen Bedingungen der Einrichtung der vorläufigen Unterbringung sowie zur Bewältigung von persönlichen Problemlagen, Konflikten und Alltagsproblemen.
Die Hauptzielgruppe bestimmt sich nach §4 des LAufnG, welcher den aufzunehmenden und zu betreuenden Personenkreis benennt.
Die soziale Unterstützung durch Migrationssozialarbeit zielt darauf ab, den nach dem LAufnG in den Kommunen aufgenommenen Personen eine selbstverantwortliche Lebensgestaltung einschließlich der notwendigen Inanspruchnahme der sozialen und integrativen Unterstützungssysteme zu ermöglichen. Dabei sind die Integrationsbereitschaft der aufgenommenen Person und die Aufnahmebereitschaft sowie Aufnahmefähigkeit des Gemeinwesens zu befördern.
Zur Beförderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vor Ort sollen gemeinwesenorientierte Angebote zur interkulturellen Sensibilisierung und zur Unterstützung von Begegnungsmöglichkeiten unter Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements durchgeführt werden.
Zu den Aufgaben der Migrationssozialarbeit gehören auch Aktivitäten zur Unterstützung ehrenamtlich Tätiger sowie von Willkommensinitiativen und die Kooperation von Migrantenorganisationen.
Bitte nehmen Sie die Leistungsbeschreibung zur Kenntnis dort finden Sie die ausführlichen Aspekte zur Leistung.
Die Leistung soll ab dem 01.04.2022 erbracht werden.
Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit bis zum 31.03.2023 geschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt wird, längstens jedoch bis zum 31.03.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- vollständig ausgefüllte Anlage 2 "Personal"
- Nachweise zur Qualifikation des Personals oder Zusicherung, dass entsprechendes Personal eingesetzt wird (Sozialarbeiter/Sozialpädagogen)
- Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
- Vollständig ausgefülltes Formblatt Angebotsschreiben
- vollständig ausgefüllte Anlage 1 "Kalkulation Gesamtkosten"
- unterzeichnete Vereinbarung(en) gem. Brandenburger Vergabegesetz
- Konzept gemäß Leistungsbeschreibung (Seite 9)
- Datenschutzkonzept
- Kinderschutzkonzept
- Gewaltschutzkonzept
- Erklärung zur Abgrenzung zum Rechtsdienstleitungsgesetz
- Nachweis des anzuwendenden Tarifvertrages
- Nachweise zur Qualifikation des Personals oder Zusicherung, dass entsprechendes Personal eingesetzt wird (Sozialarbeiter/Sozialpädagogen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden ausschließlich elektronische Angebote über das Bietertool zugelassen.
Rückfragen sind nur über die Kommunikation des Vergabemarktplatzes Brandenburg bis zum 26.01.2022 möglich.
Sollte ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorliegen (Gültigkeit nicht älter als ein 1/4 Jahr), so bitten wir um Beifügung zu den Angebotsunterlagen.
Teilnahme am Verfahren über den Vergabemarktplatz Brandenburg:
Nur durch das Bestätigen der Teilnahme am Verfahren können Sie folgende Vorteile nutzen:
Sie werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert (z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen).
Sie können direkt über den Kommunikationsbereich der Vergabestelle eigene Nachrichten zukommen lassen.
Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Verfahren erfolgt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen).
Eine Anleitung für die elektronische Angebotsabgabe finden Sie unter folgendem Link:
https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Tipps+zur+elektronischen+Angebotsabgabe
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYRBA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]