Ausschreibung zur Altpapierverwertung aus dem Gebiet des Landkreises Barnim Referenznummer der Bekanntmachung: BDG/213/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 016225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bdg-barnim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung zur Altpapierverwertung aus dem Gebiet des Landkreises Barnim
Übernahme, Transport ggf. Sortierung und Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Barnim
Übernahme, Transport, ggf. Sortierung und Verwertung der im Rahmen einer haushaltsnahen Sammlung und der Annahme an Recyclinghöfen erfassten Gesamtmengen an Altpapier aus dem Landkreis Barnim.
Vetragsverlängerung 1: bis zum 31.12.2026 (1Jahr) im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber.
Vetragsverlängerung 2: bis zum 31.12.2027 (1Jahr) im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung grundsätzlich auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
(3) Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
(4) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
(5) die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
(6) die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
(7) den Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
(1) Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2018-2020, (Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung)
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
(2) der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und
(3) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2018-2020 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen folgender Referenzen (jeweils aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe, mit Angabe Auftraggeber, Auftragnehmer, vertragliche Bindung Leistungszeitraum/-umfang, Anlagenstandort, Leistungsgebiet, Auftragswert):
-Referenzen für die Sortierung von Altpapier in einer Sortieranlage, (falls Sortierung geplant), insgesamt mind. 5.000 t/a
-Referenzen für die Verwertung von Altpapier in einer Papierfabrik,
insgesamt mind. 5.000 t/a
(2) Eigenerklärung zum Vorliegen des EfB-Zertifikates für folgende Tätigkeiten und Abfallarten:
- Beförderung von PPK (ASN 151101, 200101) - ersatzweise liegt eine Transportgenehmigung für die Abfallarten vor.
- Verwertung und/oder Behandeln und/oder Lagern von PPK (ASN 150101, 200101) für die vorgesehene(n) Sortieranlage(n) (falls Sortierung geplant),
Sofern die vorgesehene Sortieranlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung bzw. Genehmigungsantrag vor. Die geforderte Zertifizierung für den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zertifizierten Standort der Sortieranlage ist bis spätestens 3 Monate nach Leistungsbeginn vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen bzw. Auskünfte zu erteilen:
(3) eine vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung,
(4) die EfB-Zertifikate bzw. die Genehmigungen / Genehmigungsantrag.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:
- für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR
- für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
(2) Der Bestbieter ist verpflichtet, die Vereinbarung(en) zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburg. Vergabegesetz nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL7RJ6P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland