Beauftragung Gutachten Berechnung fehlerhafte Kita-Elternbeiträge 2015 bis 07/2018 (DS 19/SVV/0611 und 20/SVV/0269) Referenznummer der Bekanntmachung: VV-L-2-22-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beauftragung Gutachten Berechnung fehlerhafte Kita-Elternbeiträge 2015 bis 07/2018 (DS 19/SVV/0611 und 20/SVV/0269)
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 19/SVV/0611 sieht die Beauftragung eines externen Gutachters zur Aufklärung der Hintergründe und Verantwortlichkeiten bezüglich der Berechnung der fehlerhaften Kita-Elternbeiträge in den Jahren 2015 bis 31.07.2018 vor. In Vorbereitung der Beauftragung haben zunächst die Fraktionen, der Kita-Elternbeirat und die Verwaltung mögliche Fragestellungen formuliert. Auf Bitte des Rechnungsprüfungsausschusses erfolgte die Zusammenstellung der Fragen durch das Rechnungsprüfungsamt. Dabei sprach sich der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 24.11.2019 grundsätzlich dafür aus, den Werdegang prozessorientiert aufarbeiten zu lassen und Empfehlungen zur Verbesserung künftiger Prozesse abzuleiten.
Das Rechnungsprüfungsamt hat vor diesem Hintergrund zwei Fragekomplexe ausgemacht:
1)Prozess einschließlich Dokumentation und Verantwortlichkeiten sowie
2)konkrete Einzelfragen.
Ein schlussendlich durch den Hauptausschuss am 10.06.20 beschlossener Fragenkatalog dient als Grundlage zur Vorbereitung der Beauftragung eines externen Gutachters zu oben beschriebener Ziel-/ Fragestellung. Der Bericht des Gutachtens wird im Jugendhilfeausschuss, im Hauptausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss präsentiert. In Abhängigkeit von den Ergebnissen, empfiehlt der Jugendhilfeausschuss und/oder der Hauptausschuss und/oder Rechnungsprüfungsausschuss das weitere Vorgehen, welches der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt wird.
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Straße 79/81 14469 Potsdam
Ziel ist nunmehr die Beauftragung der Erstellung eines externen Gutachtens. Der Jugendhilfeausschuss, der Hauptausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss werden am Prozess der Gutachterauswahl und -beauftragung beteiligt.
Der Ausschreibung liegen die folgenden Arbeitspakete zu Grunde:
Arbeitspaket 1) Dokumentenrecherche und -analyse
Arbeitspaket 2) Durchführung von Interviews der beteiligten Mitarbeitern der LHP und der Gremien
Arbeitspaket 3) Beantwortung der Fragen
Arbeitspaket 4) Dokumentation
Zu 1)- nur relevante Dokumente werden zur Verfügung gestellt
Zu 2)- ggf. Interviews mit aktuellen / ggf. bereits ausgeschiedenen LHP-MitarbeiterInnen, ggf. Trägervertreterinnen und externer Ansprechpartnerinnen, die ggf. bei der Ermittlung, Ausgabe und Abrechnung von Empfehlungen zu Kita-Elternbeiträgen für den Betrachtungszeitraum von 2015 bis 31.07.2018 involviert waren
Zu 3)Dokumentation der Antworten bzw. Feststellungen für den durch den Hauptausschuss am 10.06.20 beschlossenen Fragenkatalog sowie für die weitere Gremien- / Beschlussfassung relevante Aufbereitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beauftragung Gutachten Berechnung fehlerhafte Kita-Elternbeiträge 2015 bis 07/2018 (DS 19/SVV/0611 und 20/SVV/0269)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10245
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ipm.berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge ist im Abschnitt V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses",in dem nach dem Formular zwingend Wertangaben einzutragen sind, der jeweils nicht zutreffende Wert "0,01" EUR eingetragen worden. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRJ4P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit