Beauftragung Gutachten Berechnung fehlerhafte Kita-Elternbeiträge 2015 bis 07/2018 (DS 19/SVV/0611 und 20/SVV/0269) Referenznummer der Bekanntmachung: VV-L-2-22-21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beauftragung Gutachten Berechnung fehlerhafte Kita-Elternbeiträge 2015 bis 07/2018 (DS 19/SVV/0611 und 20/SVV/0269)

Referenznummer der Bekanntmachung: VV-L-2-22-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 19/SVV/0611 sieht die Beauftragung eines externen Gutachters zur Aufklärung der Hintergründe und Verantwortlichkeiten bezüglich der Berechnung der fehlerhaften Kita-Elternbeiträge in den Jahren 2015 bis 31.07.2018 vor. In Vorbereitung der Beauftragung haben zunächst die Fraktionen, der Kita-Elternbeirat und die Verwaltung mögliche Fragestellungen formuliert. Auf Bitte des Rechnungsprüfungsausschusses erfolgte die Zusammenstellung der Fragen durch das Rechnungsprüfungsamt. Dabei sprach sich der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 24.11.2019 grundsätzlich dafür aus, den Werdegang prozessorientiert aufarbeiten zu lassen und Empfehlungen zur Verbesserung künftiger Prozesse abzuleiten.

Das Rechnungsprüfungsamt hat vor diesem Hintergrund zwei Fragekomplexe ausgemacht:

1)Prozess einschließlich Dokumentation und Verantwortlichkeiten sowie

2)konkrete Einzelfragen.

Ein schlussendlich durch den Hauptausschuss am 10.06.20 beschlossener Fragenkatalog dient als Grundlage zur Vorbereitung der Beauftragung eines externen Gutachters zu oben beschriebener Ziel-/ Fragestellung. Der Bericht des Gutachtens wird im Jugendhilfeausschuss, im Hauptausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss präsentiert. In Abhängigkeit von den Ergebnissen, empfiehlt der Jugendhilfeausschuss und/oder der Hauptausschuss und/oder Rechnungsprüfungsausschuss das weitere Vorgehen, welches der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt wird.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79110000 Juristische Beratung und Vertretung
79111000 Rechtsberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Straße 79/81 14469 Potsdam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel ist nunmehr die Beauftragung der Erstellung eines externen Gutachtens. Der Jugendhilfeausschuss, der Hauptausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss werden am Prozess der Gutachterauswahl und -beauftragung beteiligt.

Der Ausschreibung liegen die folgenden Arbeitspakete zu Grunde:

Arbeitspaket 1) Dokumentenrecherche und -analyse

Arbeitspaket 2) Durchführung von Interviews der beteiligten Mitarbeitern der LHP und der Gremien

Arbeitspaket 3) Beantwortung der Fragen

Arbeitspaket 4) Dokumentation

Zu 1)- nur relevante Dokumente werden zur Verfügung gestellt

Zu 2)- ggf. Interviews mit aktuellen / ggf. bereits ausgeschiedenen LHP-MitarbeiterInnen, ggf. Trägervertreterinnen und externer Ansprechpartnerinnen, die ggf. bei der Ermittlung, Ausgabe und Abrechnung von Empfehlungen zu Kita-Elternbeiträgen für den Betrachtungszeitraum von 2015 bis 31.07.2018 involviert waren

Zu 3)Dokumentation der Antworten bzw. Feststellungen für den durch den Hauptausschuss am 10.06.20 beschlossenen Fragenkatalog sowie für die weitere Gremien- / Beschlussfassung relevante Aufbereitung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Zeit- und Ablaufplans / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Qualität der konzeptionellen Darstellung / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Personalorganisation und Qualifikation / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 042-105115
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VV-L-2-22-21
Bezeichnung des Auftrags:

Beauftragung Gutachten Berechnung fehlerhafte Kita-Elternbeiträge 2015 bis 07/2018 (DS 19/SVV/0611 und 20/SVV/0269)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10245
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ipm.berlin
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

In dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge ist im Abschnitt V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses",in dem nach dem Formular zwingend Wertangaben einzutragen sind, der jeweils nicht zutreffende Wert "0,01" EUR eingetragen worden. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRJ4P

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/12/2021

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