Unterstützende Dienstleistungen zum Töten von Geflügel und Klauentieren im Tierseuchenfall Referenznummer der Bekanntmachung: 91/21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tsk-bb.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y45RNB1/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y45RNB1
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dienstleistungen des Veterinärwesens

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützende Dienstleistungen zum Töten von Geflügel und Klauentieren im Tierseuchenfall

Referenznummer der Bekanntmachung: 91/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85200000 Dienstleistungen des Veterinärwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes. Es wird vom Landesamt unter der Bezeichnung "Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Tierseuchenkasse" verwaltet.

Die Tierseuchenkasse hat in Vertretung des Landes Brandenburg folgende Leistung ausgeschrieben:

a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Geflügel, Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt

und

b) die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen unmittelbar nach Abruf durch die zuständige Behörde im Land Brandenburg (das zuständige Veterinäramt des Landkreises).

Die zu erbringende Leistung gliedert sich in folgende Phasen:

Phase 1: Der Auftragnehmer hält ständig ausreichend materiell-technische und personelle Kapazitäten vor, um im Abruffall sofort in Phase 2 übergehen zu können. Während dieser Zeit erfolgt die Teilnahme an Tierseuchenübungen im Land Brandenburg auf Anforderung der Tierseuchenkasse.

Phase 2: Die Verlegung des Personals und der Ausrüstung an den Einsatzort, sowie die Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft erfolgen nach Abruf durch die zuständige Behörde. Unmittelbar im Anschluss, spätestens 24 Stunden nach Abrufzeitpunkt mittels Abruf-Fax durch das zuständige Veterinäramt, ist mit der Tötung zu beginnen. Zuvor sind neben den Standardarbeitsanweisungen auch die Menge an anfallenden Tierkadavern pro Zeiteinheit dem Veterinäramt mitzuteilen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Geflügel (Hühner, Puten, Enten und Gänse)

Los-Nr.: Los 01
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85200000 Dienstleistungen des Veterinärwesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Hauptort der Ausführung:

Land Brandenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist:

a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Geflügel nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt

und

b) die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen unmittelbar nach Abruf der Leistung, durch die zuständige Behörde im Land Brandenburg (zuständiges Veterinäramt des Landkreises) spätestens jedoch 24 Stunden nach Abruf.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 24/04/2022
Ende: 23/04/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Der AG erhält Finanzhilfen der EU gem. Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des Europ. Parl. u. des Rates vom 15.05.2014 u. dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/144 der Kommission vom 28.01.2015 zur Festlegung der Verf. für die Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen und Zahlungsanträgen und der diesbezüglichen Informationen hins. der Dringlichkeitsmaßnahmen gegen Tierseuchen gem. VO (EU) Nr. 652/2014

II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schweine

Los-Nr.: Los 02
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85200000 Dienstleistungen des Veterinärwesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Hauptort der Ausführung:

Land Brandenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist:

a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Schweinen nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt

und

b) die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen unmittelbar nach Abruf der Leistung, durch die zuständige Behörde im Land Brandenburg (zuständiges Veterinäramt des Landkreises) spätestens jedoch 24 Stunden nach Abruf.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 24/04/2022
Ende: 23/04/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Der AG erhält Finanzhilfen der EU gem. Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des Europ. Parl. u. des Rates vom 15.05.2014 u. dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/144 der Kommission vom 28.01.2015 zur Festlegung der Verf. für die Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen und Zahlungsanträgen und der diesbezüglichen Informationen hins. der Dringlichkeitsmaßnahmen gegen Tierseuchen gem. VO (EU) Nr. 652/2014

II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rinder, Schafe und Ziegen

Los-Nr.: Los 03
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85200000 Dienstleistungen des Veterinärwesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Hauptort der Ausführung:

Land Brandenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist:

a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Rindern, Schafen und Ziegen nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt

und

b) die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen unmittelbar nach Abruf der Leistung, durch die zuständige Behörde im Land Brandenburg (zuständiges Veterinäramt des Landkreises) spätestens jedoch 24 Stunden nach Abruf.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 24/04/2022
Ende: 23/04/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Der AG erhält Finanzhilfen der EU gem. Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des Europ. Parl. u. des Rates vom 15.05.2014 u. dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/144 der Kommission vom 28.01.2015 zur Festlegung der Verf. für die Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen und Zahlungsanträgen und der diesbezüglichen Informationen hins. der Dringlichkeitsmaßnahmen gegen Tierseuchen gem. VO (EU) Nr. 652/2014

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)

2. Erklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) (Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 4.3 EU;

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Formular 4.4. EU)

3. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)

4. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)

5. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunter-nehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)

6. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus

zu vertreten (Formular 4.2 EU).

7. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 6 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.

8. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/

konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 6 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis des Gesamtumsatzes und des Umsatzes bei der ausgeschriebenen Leistung der letzten drei Jahre des Bieters

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Übersicht der Qualifikationsnachweise für alle Mitarbeiter und Tierärzte, die vor Ort aktiv beteiligt sind

2. Übersicht der Auftragsliste von bisher durchgeführten Bestandstötungen im Bereich der Tötung landwirtschaftlicher Nutztiere

3. Sachkundenachweise nach § 4 Abs. 1a TierSchG i. V. m. Artikel 7 und 21 Abs. 2 der VO (EG) 1099/2009 und § 4 Abs. 3 TierSchlV für Mitarbeiter, bzw. die tierärztliche Approbation und der Nachweis der zugelassenen tierärztlichen Hausapotheke bei im Unternehmen beschäftigten Tierärzten bzw. durch das Unternehmen gebundene Tierärzte (zugehörig zur Übersicht der Qualifikation der Mitarbeiter)

4. Übersicht der vorhandenen Tötungstechnik mit Angabe der Standorte

5. Übersicht der vorgehaltenen Tötungsmethoden in Verbindung mit den zugehörigen Ersatzmethoden

6. Standardarbeitsanweisungen aller angebotenen Tötungsmethoden

7. Referenzen sonstiger Rahmenvertragspartner

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/01/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/01/2022
Ortszeit: 10:05

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

I. Quartal 2026

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45RNB1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2.

§134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/12/2021

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