Generalsanierung Friedrich-Wilhelm-Gymnasium Königs Wusterhausen, Los 065 - Fachraumausstattung 01 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-377
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE406
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübben
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15907
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dahme-spreewald.info
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Friedrich-Wilhelm-Gymnasium Königs Wusterhausen, Los 065 - Fachraumausstattung 01
Neuausstattung in Komplettleistung (Ausbau und Möblierung, HLS, ELT) für folgende Fachräume :
- 3 Biologiefachräume
- 2 Chemiefachräume
- 2 Physikfachräume
Generalsanierung Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Köpenicker Straße 2b, 15711 Königs Wusterhausen
Neuausstattung in Komplettleistung (Ausbau und Möblierung, HLS, ELT) für folgende Fachräume :
- 3 Biologiefachräume
- 2 Chemiefachräume
- 2 Physikfachräume
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalsanierung Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Königs Wusterhausen, Los 065 - Fachraumausstattung 01
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Syke
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28857
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom öffentlichen Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw.
10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den öffentlichen Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]