Leasingfahrzeuge für die AOK Nordost Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2021-08-27-Nordost-PEN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasingfahrzeuge für die AOK Nordost
Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse beabsichtigt, für ihren Fuhrpark in den Regionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt ca. 33 Leasingfahrzeuge (Personenkraftfahrzeuge, Neuwagen) der Fahrzeugtypen Kleinwagen und Kompaktklasse zu beschaffen.
Die Leistung wird in 5 Fachlosen ausgeschrieben. Die Fahrzeuge werden nacheinander abgerufen. Die einzelnen Fahrzeuge sind jeweils für einen Leasingzeitraum von 48 Monaten zur Verfügung zustellen.
Kleinwagen Standard (Schaltgetriebe)
Die AOK Nordost schreibt für ihren Fuhrpark in den Regionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die Beschaffung von 18 Leasingfahrzeugen (Neuwagen als Personenkraftfahrzeuge) des Fahrzeugtyps Kleinwagen mit Kilometerabrechnung und einer Laufzeit von 48 Monaten aus. Die Erhöhung oder Minderung der Bestellung um bis zu 3 Fahrzeugen ist bis zum 31.12.2021 möglich.
Die Laufzeit des jeweiligen Einzelvertrages beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rücknahme des Fahrzeugs.
Kleinwagen Automatikgetriebe
Die AOK Nordost schreibt für ihren Fuhrpark in den Regionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die Beschaffung von einem Leasingfahrzeug (Neuwagen als Personenkraftfahrzeuge) des Fahrzeugtyps Kleinwagen Automatik mit Kilometerabrechnung und einer Laufzeit von 48 Monaten aus.
Die Laufzeit des jeweiligen Einzelvertrages beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rücknahme des Fahrzeugs.
Kompaktklasse Standard (Schaltgetriebe)
Die AOK Nordost schreibt für ihren Fuhrpark in den Regionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die Beschaffung von 12 Leasingfahrzeugen (Neuwagen als Personenkraftfahrzeuge) der Kompaktklasse mit Kilometerabrechnung und einer Laufzeit von 48 Monaten aus.
Die Erhöhung oder Minderung der Bestellung um bis zu 2 Fahrzeugen ist bis zum 31.12.2021 möglich.
Die Laufzeit des jeweiligen Einzelvertrages beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rücknahme des Fahrzeugs.
Kompaktklasse Automatikgetriebe
Die AOK Nordost schreibt für ihren Fuhrpark in den Regionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die Beschaffung von einem Leasingfahrzeug (Neuwagen als Personenkraftfahrzeuge) Kompaktklasse Automatik mit Kilometerabrechnung und einer Laufzeit von 48 Monaten aus.
Die Laufzeit des jeweiligen Einzelvertrages beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rücknahme des Fahrzeugs.
Kompaktklasse Kombi
Die AOK Nordost schreibt für ihren Fuhrpark in den Regionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die Beschaffung von einem Leasingfahrzeug (Neuwagen als Personenkraftfahrzeuge) Kompaktklasse als Kombi mit Kilometerabrechnung und einer Laufzeit von 48 Monaten aus.
Die Laufzeit des jeweiligen Einzelvertrages beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rücknahme des Fahrzeugs.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kleinwagen Standard (Schaltgetriebe)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beelitz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14547
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kleinwagen Automatikgetriebe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kompaktklasse Standard (Schaltgetriebe)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kompaktklasse Automatikgetriebe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kompaktklasse Kombi
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRNJT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".