Aufbau Ladeinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2.1_21_010

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennigsdorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennigsdorf.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Aufbau Ladeinfrastruktur

Referenznummer der Bekanntmachung: 2.1_21_010
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65320000 Betrieb von elektrischen Anlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gesucht wird ein Full-Service Provider, der 6 AC Ladesäulen mit je

2 Ladepunkten a 22 kWh und 12 AC Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten a

11 kWh für batterieelektrische Fahrzeuge an den im Masterplan

E-Mobilität festgelegten Standorten im Stadtgebiet von Hennigsdorf errichtet und darüber hinaus deren Betrieb übernimmt. Zusätzlich sollen 2 weitere Ladesäulen auf dem Grundstück der KBI GmbH nach den selben Bedingungen errichtet und Betrieben werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
65320000 Betrieb von elektrischen Anlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung:

Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadtverordnetenversammlung von Hennigsdorf hat am 15.06.2021 den "Masterplan E-Mobilität -Ladeinfrastruktur" als Grundlage für weitere kommunalpolitischen Entscheidungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur beschlossen (SVV-Beschluss BV 0085 / 2021).

Im Masterplan E-Mobilität wurde der Bedarf an Ladesäulen im öffentlichen Raum unter Berücksichtigung des prognostizierten Zubaus von Ladeinfrastruktur im privaten Bereich ermittelt. Der Bedarf wurde für alle Stadtgebiete ermittelt und es sind konkrete Standorte zur Errichtung von Ladesäulen festgelegt.

Die Umsetzung des Masterplanes soll in zwei Realisierungsphasen vollzogen werden, wobei beide Phasen gesondert ausgeschrieben werden. Vorgesehen ist, in Phase 1 bis zum Jahr 2023 insgesamt 18 Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten errichten zu lassen sowie in Phase 2 17 weitere Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten bis zum Jahr 2026.

Die Stadt Hennigsdorf gestattet die Errichtung von Ladesäulen im öffentlichen Raum ausschließlich auf den im Masterplan E-Mobilität ausgewählten Standorten, wobei es sich in diesem Verfahren nur um die Standorte der Phase 1 handelt (Tabelle 15 und 17 Masterplan E-Mobilität).

Gesucht wird ein Full-Service Provider, im weiteren Betreiber genannt, der 6 AC Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten a 22 kWh und 12 AC Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten a 11 kWh für batterieelektrische Fahrzeuge an den im Masterplan E-Mobilität festgelegten Standorten (Tabelle 15 und 17 Masterplan E-Mobilität) im Stadtgebiet von Hennigsdorf errichtet und darüber hinaus deren Betrieb übernimmt.

Der Betreiber wird die Ladesäulen eigenständig errichten und betreiben. Investitionskosten für die Errichtung der Ladesäulen und deren Anschluss an das Stromnetz entstehen dem Auftraggeber nicht. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber auf eine Beteiligung an den Umsätzen aus der Bewirtschaftung der Ladeinfrastruktur.

Der Betreiber verpflichtet sich, die vorgenannten Ladesäulen mindestens 6 bis maximal 10 Jahre zu betreiben.

Die Stadt wird dem Betreiber die Standorte sowie die dazugehörigen Parkflächen kostenfrei zur Verfügung stellen.

Die Option auf eine zeitnahe Erweiterung der Ladeinfrastruktur um weitere öffentlich zugängliche Ladepunkte im nicht öffentlichen Bereich (z.B. auf den Parkflächen von Alstom, KreativWerk, ...) ist ausdrücklich gewünscht.

Die Realisierung der Option KreativWerk mit zwei zusätzlichen, über die o.g. Mindestanforderung hinausgehenden Standorten der Ladesäulen, auf den Parkflächen soll bis Ende 2022 erfolgen. Diese Ladesäulen befinden sich auf einem für die Besucher der Schwimmhalle und des KreativWerkes im Zeitraum von 6.00 bis 22.00 Uhr zugänglichen Parkplatz.

Jeder Eigentümer der Flächen, auf denen die Ladesäulen errichtet werden, schließt ein oder mehrere eigene Verträge mit dem Betreiber ab. Diese sind und gelten gleichwertig für die Stadt Hennigsdorf und die KBI GmbH.

II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
14/12/2021

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YDFRJ44

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/12/2021

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