Villa Liegnitz, Zimmererarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2211224
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://spsg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Villa Liegnitz, Zimmererarbeiten
Zimmererarbeiten Villa Liegnitz
Villa Liegnitz im Park Sanssouci, Lennestraße 7 a, 14471 Potsdam
Inhalt der Leistung ist die fachgerechte Ausführung von Zimmermannsarbeiten, teilweise mit historischen
Zimmermannsverbindungen, im Bestand.
- Austausch einzelner Dachverbandshölzer im Bestand, Dachräume nicht ausgebaut
- Sanierung von aufliegenden Verschalungen von Dachüberständen (Schalung mit profilierten Deckleisten, profilierte Schalung
mit NF-Verbindung, kassettierte Schalung).
- Austausch geschädigter Sparrenköpfe, profiliert
- Dämmarbeiten, Einblasdämmung, der Böden im Dachraum
- Komplettaustausch von Dachkonstruktionen von kleinen Remisen, als Nachbau gem. Bestand
- Reparatur / Sanierung von Bodendeckelschalung und Fachwerkwänden von kleinen Remisen
- Reparatur, Nachbau von einfachen historischen Lattentoren und Holzfenstern
Die Maßnahmen erfolgen nur im Außen- Dachbereich der zu sanierenden Gebäude.
Die Arbeiten erfolgen teilweise parallel zu Dachdecker- und Klempnerarbeiten. Fassadengerüst wird bauseits gestellt.
Traufhöhen liegen bei etwa 8,5m; 11,5m; sowie 15m. Bei den Remisen bis zu 3,5m.
Dachneigungen betragen idR. ca. 10Grad, teilw. ca. 25Grad/30Grad.
Gebäudeumfang/Dachüberstand beträgt etwa 200m
Die Arbeiten erfolgen in einem Baudenkmal!
Das Gebäude ist freigezogen und freigeschaltet.
Mit Angebotsabgabe sind folgende Nachweise einzureichen:
- Nachweis über die Qualifikation der mit der Bauleitung, Dokumentation und Aufsicht betrauten Mitarbeiter sowie der
sonstigen für die Erbringung der angebotenen Leistung vorgesehenen Mitarbeiter:
- Referenzliste von bereits im Bereich von Baudenkmälern durchgeführten Aufträgen,
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung", bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung", bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen.
Sonstiger Nachweis:
Zum Nachweis seiner Fachkunde hat der Bieter zusätzlich folgende Angaben gemäß VVOB/A §§ 6EU,
6a EU - 6f EU zu machen:
Präqualifizierte Unternehmen müssen ebenfalls die nachfolgend aufgeführten auf den konkreten Auftrag bezogenen
Eignungsnachweise (VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU) erbringen.
Mit Angebotsabgabe sind folgende Nachweise einzureichen:
- Nachweis über die Qualifikation der mit der Bauleitung, Dokumentation und Aufsicht betrauten Mitarbeiter sowie der
sonstigen für die Erbringung der angebotenen Leistung vorgesehenen Mitarbeiter:
- Referenzliste von bereits im Bereich von Baudenkmälern durchgeführten Aufträgen
Abschnitt IV: Verfahren
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Bitte beachten Sie, es handelt sich um eine europaweite Ausschreibung einer Bauleistung. Die Teilnahme von Bietern am
Öffnungstermin ist nach VOB/A § 14 EU nicht mehr vorgesehen. Den Bietern werden die Informationen nach VOB/A § 14 EU
(3) unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.do
können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen
werden.
Zum Download der Unterlagen wird keine zusätzliche Software benötigt.
Die Beantwortung von Bieteranfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt
ausschließlich über das o.g. Vergabeportal.
Folgende Unterlagen können nach Rücksprache mit der Vergabestelle eingsehen werden:
- Schadstoffkataster 19023.01.3, Stand: 15.07.2021
- A+S-Plan, Stand: 21.06.2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote
gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der
Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.