Softwaresystem für die elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: IT-FTB3-MUG01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernau
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.michelskliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Softwaresystem für die elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
Bereitstellung eines Softwaresystems für die elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen einschließlich
- Installation und Customizing (inkl, Schnittstellen zu anderen medizinischen Systemen, wie das KIS
- Rollout auf den Stationen
- Schulung der KeyUser und Administratoren
- 3 Jahre Service/Support/Wartung
Brandenburgklinik Berlin-Brandenburg GmbH Brandenburgallee 1 16321 Bernau
In der neurologischen Frührehabilitation (Phase B) der Brandenburgklinik wird derzeit das Krankenhausinformationssystem (KIS) CGM von Compugroup genutzt. Das KIS deckt bereits heute die wesentlichen Elemente einer modernen Softwarelösung in Krankenhäusern ab. Hierzu gehören eine von jedem PC-Klinik-Arbeitsplatz aus verfügbare Patientendokumentation mit Inhalten wie Therapiedokumentation, Labordaten, Behandlungsdokumentation. Allerdings fehlen dieser Lösung Elemente, die das Dokumentieren von Behandlungsleistungen direkt am Patienten ermöglichen. Dieses Defizit soll durch die Integration der ausgeschriebenen Softwarelösung beseitigt werden.
Ziel ist die ganzheitliche Dokumentation bereits direkt am Patienten durchführen zu können. Konkret ist geplant, eine moderne, digitale Patientenkurve einzuführen. Mit der Einführung einer innovativen und prozessoptimierenden mobilen, elektronischen Patientenkurve für die Dokumentation und Information verfolgt die Klinik folgende Ziele:
- Alle Berufsgruppen des Klinikums sollen in einer durchgängigen Arbeitsumgebung arbeiten, um Medienbrüche zu eliminieren;
- Analogien in der Anwendung zu der entsprechend vorhandenen Papierkurve für schnellstmögliche Einarbeitungszeit der Anwender;
- Administrative Aufwände für das Abheften, Kopieren, Sortieren und Übertragen der Patientenkurve sollen komplett entfallen;
- Nahezu vollständige Anpassbarkeit an die Anforderungen und Prozesse des Klinikums, jedoch basierend auf klinischen Standards;
- Einheitliche Anwendungsoberfläche in allen Bereichen und dadurch einfache, schnelle, anwenderfreundliche und prozessnahe Einsichtnahme/Dokumentation der Informationen;
- Zugriff auf und Dokumentation von Informationen von jedem Endgerät aus
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Nachweis mittels Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 6 Monate) aus dem Berufs- oder Handelsregister
2) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Nachweis mittels Vorlage einer Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formular 4.1 EU). Die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit enthält Angaben zu/r:
- zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 SchwarzArbG; § 21 AEntG sowie § 19 MiLoG
3) Jahresumsatz einschließlich Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der vergangenen drei Geschäftsjahre
Nachweis mittels Vorlage einer Eigenerklärung sowohl zum Gesamtumsatz als auch den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Formular 4.5 EU)
4) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung
- für Personen- und Sachschäden: 5.00 Mio. EUR
- für Vermögenschäden: [Betrag gelöscht] EUR
pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr)
Nachweis mittels einer Eigenerklärung (Formular 4.6), dass im Auftragsfalle ein derartiger Versicherungsschutz beigebracht wird.
zu 3) Die Umsätze der vergangenen 3 Geschäftsjahre des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags müssen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto je Geschäftsjahr betragen.
zu 4) Mindestanforderung Betriebshaftpflichtversicherung: Mindestdeckung
- für Personen- und Sachschäden: 5.00 Mio. EUR
- für Vermögenschäden: [Betrag gelöscht] EUR
pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr)
5) geeignete Referenzen über mindestens drei (3) vergleichbare Projekte mit KIS CGM (außer KIS medico) in den letzten drei (3) Jahren (12/2018 - 12/2021)
Nachweis mittels Vorlage einer Referenzliste mit der Bezeichnung des Auftrags, Name des Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber und dessen Telefonnummer, Leistungszweitraum, Art der Klinik, Gesamtbettenzahl, Bettenzahl der Stationen; Dauer des Projekts in Personentagen sowie Größe der Projektgruppen und Anzahl der Mitglieder mit Angabe der Berufsbezeichnung (Formular 4.8 EU)
6) geeignete Referenzen über Projekte mit mindestens drei (3) weiteren KIS-Herstellern in den letzten drei (3) Jahren (12/2018 - 12/2021)
Nachweis mittels Vorlage einer Referenzliste mit Name des Auftraggeber, Name des KIS, Leistungszeitraum, Anzahl der Betten, Anzahl der Fachabteilungen (Formular 4.9 EU)
7) durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens
Nachweis mittels Eigenerklärung (Formular 4.10 EU)
8) Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung
Nachweis durch Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder einer gleichwertiger Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten oder anderer Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme
zu 5) Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren
zu 6) Nachweis der Erfahrung bei der Integration mit mindestens drei (3) weiteren KIS Herstellern, d.h. unabhängig des im Einsatz befindlichen KIS CGM (außer KIS medico)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNERAZX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Brandenburgklinik ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne der §§ 98,99 GWB. Die Beachtung der europäischen und nationalen Vergabevorschriften folgt im hiesigen Verfahren allein vor dem Hintergrund der Ziffer 5.2 der Förderrichtlinie zur Krankenhausstrukturfonds-Verordnung, wonach "bei der Vergabe von Aufträgen [...] die Vorgaben des nationalen und europäischen Vergaberechts durgehend zu beachten" sind.
Da es sich bei der Brandenburgklinik um keinen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des §§ 98, 99 GWB handelt, finden die Bestimmungen über das Nachprüfverfahren gemäß §§ 155 GWB sowie die sofortige Beschwerde gemäß §§ 171 GWB im hiesigen Verfahren keine Anwendung.
Die Angaben zur Vergabekammer erfolgen allein vor dem Hintergrund, dass es sich bei den entsprechenden Feldern um Pflichtfelder handelt, mithin Angaben gemacht werden müssen.