Entsorgung von gefährlichen Abfällen Referenznummer der Bekanntmachung: E1.02.070.2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forst (Lausitz)
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von gefährlichen Abfällen
Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Landkreis Spree-Neiße: Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil (Teilleistung 1), Abholung von an der stationären Sammelstelle Forst angenommenen gefährlichen Abfällen auf Anforderung durch den Auftraggeber (Teilleistung 2), Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen aus Schulen auf Anforderung durch den Auftraggeber (Teilleistung 3), Sammlung und Beförderung von anderen Standorten, an denen gefährliche Abfälle angefallen sind, auf Anforderung des Auftraggebers (Teilleistung 4) und Transport und umweltgerechte Entsorgung der gefährlichen Abfälle (Teilleistung 5).
Teilleistung 1: Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil im gesamten Kreisgebiet an festen Haltepunkten; Teilleistung 2: Abholung von gefährlichen Abfällen am Standort der stationären Schadstoffannahmestelle in 03149 Forst (Lausitz); Teilleistung 3: Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen aus Schulen im gesamten Kreisgebiet; Teilleistung 4: Sammlung und Beförderung von anderen Standorten im gesamten Kreisgebiet, an denen gefährliche Abfälle angefallen sind.
Es sind ca. 80.000 bis 110.000 kg gefährliche Abfälle pro Jahr einzusammeln, zu befördern und umweltgerecht zu entsorgen; Teilleistung 1: Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil mit zweimal jährlicher Anfahrt von rund 140 Haltepunkten im gesamten Kreisgebiet und mit einer Nettohaltezeit von rund 160 h pro Jahr; Teilleistung 2: 10 bis 15 Abholungen von gefährlichen Abfällen am Standort der stationären Schadstoffannahmestelle in Forst (Lausitz) pro Jahr; Teilleistung 3: Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen an 2 bis 8 Schulstandorten pro Jahr, Teilleistung 4: 0 bis 5 Einsätze zur Sammlung und Beförderung an anderen Standorten, an denen gefährliche Abfälle angefallen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
- Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
- Angaben zur Rechtsform des Bieters,
- aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Handelsregister.
Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist),
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
- aktueller, d.h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von den unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
- Für die Nachforderung gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
- Der Auftraggeber kann zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einholen.
- Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vertragsbedingungen zulässig, wenn sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und ggf. für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Für die Touren mit dem Schadstoffmobil ist der Einsatz von Unterauftragnehmern ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer, die unter III.1.1 genannten Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch der Unterauftragnehmer, sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass dieser für den Fall des Zuschlags die vorgesehenen Leistungen erbringen wird, zu fordern, ferner für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen zusätzlich die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Bieter (außer der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist).
- Für die in Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V. enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in diese Register akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3 genannten Mindeststandards.
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
- bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren
- Nachweis einer aktuellen (d.h. bei Vorlage noch gültigen) Betriebshaftpflichtversicherung in verkehrsüblicher Höhe. Soweit die Betriebshaftpflichtversicherung nicht die im Vertrag genannten Deckungssummen aufweist (2 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, jeweils für jeden Einzelfall, zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Jahres): Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung über die Bereitschaft zur Gewährung eines entsprechenden Versicherungsschutzes.
- Nachweis einer aktuellen (d.h. bei Vorlage noch gültigen) Umwelthaftpflichtversicherung in verkehrsüblicher Höhe gem. § 6 Entsorgungsfachbetriebe VO oder Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung über die Bereitschaft zur Gewährung eines entsprechenden Versicherungsschutzes.
- Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft
Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist),
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
- aktueller, d.h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Benennung von Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die zu vergebende Leistung Sammlung und Beförderung, Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen (nicht notwendigerweise in eigener Anlage) mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, Anschrift und Ansprechpartner des Auftraggebers (zzgl. Telefon-Nr.) und der Einwohnerzahl im Entsorgungsgebiet;
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Leistungen der Sammlung und Beförderung von Farben, Druckfarben etc. (AVV 20 01 27*) oder Nachweis der vergleichbaren Qualifikation für die Teilleistungen 1-4 (z.B. Zertifikate aus anderen Mitgliedsstaaten der EU oder Nachweis ausgewählter Zertifizierungsvoraussetzungen nach Entsorgungsfachbetriebe VO: d.h. betrieblicher Aufbau, Leitung des Unternehmens, Gewerbezentralregisterauszug, Nachweis der Fachkunde Unternehmensleitung, Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung);
- a) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn, b) Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung, c) Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
Es ist eine Vereinbarungen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) sowie ggf. eine Vereinbarung zwischen Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderungen nach dem BbgVergG zu treffen und dem Auftraggeber mit dem Angebot vorzulegen. Diese verpflichtet, wenn keine anderen Mindestentgelt-Regelungen bestehen oder das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde nach § 6 Abs. 2 des BbgVerG von z.Zt. [Betrag gelöscht] EUR brutto liegt, zur Zahlung eines Mindestentgelts von brutto [Betrag gelöscht] EUR gerechnet auf die Arbeitsstunde (als Grundentgelt für die Zeitstunde ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Angebot sind u.a. die vorgesehenen Entsorgungsanlagen für die Entsorgung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Abfallarten zu benennen sowie anzugeben, ob es sich um eine Verwertung oder Beseitigung handelt. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, den Nachweis der Verfügbarkeit (Erklärung des Betreibers) der benannten Entsorgungsanlagen zum Leistungsbeginn durch Bestätigung der Bereitschaft zur Entsorgung der benannten Abfallarten durch den Anlagenbetreiber zu fordern und die Zuweisungsfähigkeit der benannten Entsorgungsanlagen im Einzelfall durch Abfrage bei der Sonderabfallgesellschaft Berlin/Brandenburg mbH zu überprüfen sowie weitere Unterlagen über die Zulässigkeit der Entsorgung (z.B. aussagekräftige Auszüge aus dem Genehmigungsbescheid) zu fordern.
Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft werden ausschließlich über die Kommunikationsebene allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragensteller/Wettbewerbsteilnehmer bleiben dabei anonym.
Bitte beachten Sie, dass in der Zeit vom 18.12.2021 bis 02.01.2022 Ihre Bieteranfragen weder gelesen noch beantwortet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ5RZSD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abst-brandenburg.de