Ausschreibung über Generalplanungsleistungen Bad Freienwalde VgV-Verfahren Rückbau Brücke B 158 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-11-11 B 158

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 222-585212)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Freienwalde (Oder)
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 16259
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +0[gelöscht]
Fax: +0[gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-freienwalde.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung über Generalplanungsleistungen Bad Freienwalde VgV-Verfahren Rückbau Brücke B 158

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-11-11 B 158
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Bad Freienwalde ist der älteste Kurort Brandenburgs. Um den Kurortstatus auch für die Zukunft zu sichern, hat der Landesfachbeirat der Stadt Bad Freienwalde (Oder) u.a. die Auflage erteilt, die im Verlauf der B158 Stadtbild störende Brücke als städtebaulichen Missstand zu beseitigen und eine andere niveaugleiche verkehrliche Lösung zu entwickeln.

Dafür sind umfangreiche Planungsleistungen für die Leistungsbilder Freianlagen, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung sowie Besondere und zusätzliche Leistungen erforderlich.

Bisher wurden durch die Stadt Bad Freienwalde eine Entwurfsplanung und der B-Plan zu dieser Kreuzungssituation erarbeitet. Der Entwurf und B-Plan sehen einen vierarmigen Kreisverkehr vor.

Die Planung zum Abbruch der Brücke und die Umsetzung des Kreisverkehrs steht in enger Abstimmung mit den weiteren Planungen an der B 158. Denn an der Verlängerung auf der B 158 werden die weiteren Brückenbauwerke im Straßenverlauf vom Landesbetrieb für Straßenwesen saniert.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/12/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 222-585212

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: unter "Geforderte Mindeststandards" Abschnitt a)
Anstatt:

Die Vergabestelle fordert den Nachweis der folgenden Referenzen mit folgenden Eigenschaften; bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern

können die Mindeststandards durch Addition erfüllt werden:

- drei Referenzen für eine Bundesstraßenplanung

- zwei Referenzen für Verkehrsanlagenplanungen mit Sonderbauwerken (Unterführung,

Brücke, unterirdischer Sandfang oder vergleichbar) sowie

- zwei Referenzen für die Durchführung einer Generalplanungsleistung im Ingenieurbau

(Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, nicht reiner Hochbau)

Die sieben Referenzen müssen nicht mit getrennten Projekten nachgewiesen werden.

Entscheidend ist allein, dass im Ergebnis alle Anforderungen belegt werden.

Für die Referenzen gilt:

- Alle Referenzen müssen komplett die Leistungsphasen 2 - 8 umfassen, einschließlich örtlicher Bauüberwachung

- Der Beginn der Leistungsaufnahme (LP 2) muss bei allen Referenzen nach dem

01.11.2011 gelegen haben.

- Es können nur Referenzen berücksichtigt werden, die im Zeitpunkt des Ablaufs

der Teilnahmefrist abgeschlossen sind (LP 8).

muss es heißen:

Die Vergabestelle fordert den Nachweis der folgenden Referenzen mit folgenden Eigenschaften; bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern

können die Mindeststandards durch Addition erfüllt werden:

- zwei Referenzen für eine Bundesstraßenplanung

- zwei Referenzen für Verkehrsanlagenplanungen mit Sonderbauwerken (Unterführung,

Brücke, unterirdischer Sandfang oder vergleichbar) sowie

- eine Referenz für die Durchführung einer Generalplanungsleistung im Ingenieurbau

(Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, nicht reiner Hochbau)

Die fünf Referenzen müssen nicht mit getrennten Projekten nachgewiesen werden.

Entscheidend ist allein, dass im Ergebnis alle Anforderungen belegt werden.

Für die Referenzen gilt:

- Es müssen abweichend nicht bei allen Referenzen die Leistungsphasen 2 - 8 umfasst sein, sondern es genügt auch, wenn die Leistungsphasen 2 bis 8 kombiniert in mehreren Projekten bearbeitet wurden. Insgesamt muss aber die Summe der geforderten Referenzen trotzdem erfüllt sein. Um also z.B. die geforderten zwei Referenzen für eine Bundesstraßenplanung zu erfüllen, kann man nachweisen, dass bei einem Bundesstraßenprojekt 1 die Leistungsphasen 1 bis 4 bearbeitet wurden und bei einem zweiten die Leistungsphasen 5 bis 8. Damit wäre eine Referenz durch zwei Projekte nachgewiesen. In Summe müssen aber die LP 2 bis 8 bei Bundesstraßenprojekten unverändert zwei Mal abgedeckt sein;

- Der Beginn der Leistungsaufnahme (LP 2) muss bei allen Referenzen nach dem

01.11.2011 gelegen haben.

- Mindestens 1 Projekt muss am Tag des Ablaufs der Bewerbungsfrist vollständig abgeschlossen sein (Abschluss der Leistungsphase 8).

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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