Rahmenvereinbarung Kopiertechnik an der BTU (2021) Referenznummer der Bekanntmachung: F41_000472
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.b-tu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Kopiertechnik an der BTU (2021)
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Anmietung von multifunktionalen Kopier- und Drucksystemen in verschiedenen Leistungsklassen mit zugehörigem Service.
BTU Cottbus-Senftenberg Platz der Deutschen Einheit 1 03046 Cottbus, BTU Cottbus-Senftenberg Universitätsplatz 1 01968 Senftenberg, BTU Cottbus-Senftenberg Seestraße 45 15526 Bad Saarow
Bereitstellung von Druck- und Kopiertechnik sowie dazugehörige Zusatzausstattung in sechs Leistungsklassen in einer Rahmenvereinbarung als Mietvertrag mit umfassendem Service. Die Servicekosten werden nach gedruckten Seiten und angefertigten Kopien abgerechnet.
Die Rahmenvereinbarung wird für 4 Jahre abgeschlossen.
Die angebotenen Kopierer werden jeweils über eine Laufzeit von 60 Monaten gemietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Einrichtung von Multifunktionssystemen in verschiedenen Leistungsklassen in einem Mietvertrag mit zugehörigem Service
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.triumph-adler.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY0RJYM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.