Freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb „Potsdamer Straße“, Gemeinde Michendorf

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Michendorf
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://michendorf.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/michendorf/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/michendorf/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb „Potsdamer Straße“, Gemeinde Michendorf

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Potsdamer Straße war bis 2005 noch Teil der Bundesstraße B 2. Auch nach der Fertigstellung der Ortsumgehung und Herabstufung zur kommunalen Straße blieb die Potsdamer Straße die Haupterschließungsstraße des Ortsteils Michendorf. Der Wettbewerb, der sich auf den zentralen Abschnitt zwischen dem Bereich Bahnstraße / Potsdamer Straße und der Potsdamer Straße Nr. 100 bezieht, soll nicht nur einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltig lebendige Ortsmitte mit hoher Aufenthaltsqualität leisten, sondern soll auch die „richtige“ Balance zwischen den aktuellen Anforderungen des Umweltverbundes (insbesondere des Radverkehrs) und der Relevanz der Potsdamer Straße als Haupterschließungsstraße finden.

Die Nettoherstellungskosten werden mit rund 4,5 Mio. € eingeschätzt.

Die Brandenburgische Architektenkammer wirkt entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) vor, während und gegebenenfalls nach dem Wettbewerb beratend mit.

Termine:

Tag der Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung 08.12.2021

Einsendeschluss Bewerbungen 07.01.2022

Ausgabe der Unterlagen 17.02.2022

Kolloquium / Preisgerichtsvorbesprechung 02.03.2022

Abgabe Wettbewerbsarbeiten 06.05.2022

Preisgerichtssitzung 22.06.2022

Verhandlungsgespräche nachfolgend

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 14 einschließlich 5 vorausgewählter Teilnehmer:innen begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

Erfüllen mehr als 9 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 6 weitere Bewerber:innen als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.

1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

-durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in. Beizufügen ist eine Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Kopie einer Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als 2 Jahre ist (Stichtag ist der 08.12.2019).

-Referenznachweis Landschaftsarchitekt:in:

Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI) oder Verkehrsanlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 47 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 500.000 € netto (in der Kostengruppe 500), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes, max. Größe DIN-A3. (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)

2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

-Berufshaftpflicht Landschaftsarchitekt:in:

Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen.

Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 07.01.2022 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: [gelöscht].

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 14
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
POLA Landschaftsarchitekten GmbH, Berlin
WES GmbH LandschaftsArchitektur, Berlin
Franz Reschke Landschaftsarchitektur GmbH, Berlin
bbz landschaftsarchitekten, berlin gmbh bdla, Berlin
Marcel Adam Landschaftsarchitekten BDLA, Potsdam
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.

Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:

Gestalterische und freiräumliche Qualitäten sowie Nutzungsqualitäten des freiraum- und verkehrsplanerischen Konzeptes

- Leitbild und gestaltbestimmende Grundidee, Identifikationspotential

- Gestalt- und Nutzungsqualität des öffentlichen Raumes

- Maßstäblichkeit

- Schaffung von Aufenthaltsqualität, Erlebbarmachung des öffentlichen Raumes

- Gestalterische Einbettung in vorhandene Strukturen

Funktionale Qualitäten des freiraum- und verkehrsplanerischen Konzeptes

- Berücksichtigung der Vorgaben, funktionale Einbindung in die vorhandenen Strukturen

- Flexibilität, Robustheit, Anpassungsfähigkeit der Konzeption

- Herstellung von Barrierefreiheit

- Bautechnische Realisierbarkeit

Aspekte der Nachhaltigkeit

- Einbindung der vorhandenen Alleestruktur in die gestalterische Konzeption, Aussagen zur technischen Umsetzung

- Nachhaltigkeit, Anforderungen durch den Klimawandel

- Wirtschaftlichkeit im Sinne der Angemessenheit

Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten. Das Preisgericht ist befugt, die oben genannten Beurteilungskriterien zu ergänzen, zu ändern oder zu modifizieren.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/01/2022
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 55.000 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des § 48 der HOAI 2021 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis 22.000 €

2. Preis 16.500 €

3. Preis 11.000 €

für Anerkennungen 5.500 €

Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Dipl.-Ing. ThoMi Bauermeister, Landschaftsarchitekt, Berlin
Frau Claudia Blaurock, Landschaftsarchitektin, Dresden
Herr Prof. Dr. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt, Höxter
Herr Dipl.-Ing. Theseus Bappert, Landschaftsarchitekt, Potsdam
Herr Heinz Mazur, Landschaftsarchitekt, Verkehrsplaner, Hannover
Frau Bürgermeisterin Claudia Nowka
Herr Mathias Walter-Hubberten, Fraktion Bündnis für Michendorf; Ortsvorsteher Michendorf
Herr Ingo Heymann, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen; stellv. Ortsvorsteher Michendorf
Frau Dr. Christiane Leiwesmeyer, CDU-Fraktion
Herr Ulrich Franke, Landschaftsarchitekt, Schwerin
Herr Dipl.-Ing. Tobias Schönefeld, Verkehrsplaner, Dresden
Frau Kristin Lachmann, stellvertretende Bürgermeisterin
Herr Joachim Pieper, AfD-Fraktion
Herr Dr. Karsten Tischer, SPD-Fraktion
Herr Gerd Sommerlatte, fraktionslos
Herr Günter Jentzsch, FDP-Fraktion
Herr Peter Pilling, Fraktion Die Linke
Frau Annelie Rose, Fachbereichsleitung Fachbereich Bauen, Ordnung und Sicherheit, Gemeinde Michendorf
Frau Britta Lenz, Fachbereich Bauen, Ordnung und Sicherheit, Gemeinde Michendorf
Herr Nils Scheffler, DSK GmbH
Herr Marcel Richter, ISUP GmbH

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Hinzuziehung von weiteren Fachplaner:innen ist zulässig – insbesondere die Zusammenarbeit mit Verkehrsplaner:innen wird ausdrücklich empfohlen.

Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 bis 9 nach 47 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.

Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.

Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:

50 % Wettbewerbsergebnis

20 % Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

30 % Angebotspreis

Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50 % berücksichtigt. Dabei erhält der 1. Rang fünf Punkte, der 2. Rang drei Punkte und der 3. Rang zwei Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit einem halben Punkt bewertet.

Die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals wird in vier Unterkategorien (Gewichtung je 25 %) mit Punktzahlen von null bis fünf bewertet.

Das preisgünstigste Angebot erhält fünf Punkte. Honorarangebote, die um 100 % oder mehr über dem niedrigsten Honorarangebot liegen, erhalten null Punkte. Die Bewertung der Honorarangebote innerhalb dieser Spanne errechnet sich aus dem Verhältnis vom Angebotspreis zum niedrigsten Angebotspreis.

Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://mwae.brandenburg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://mwae.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://mwae.brandenburg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/12/2021

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