Freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb „Potsdamer Straße“, Gemeinde Michendorf
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Michendorf
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://michendorf.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb „Potsdamer Straße“, Gemeinde Michendorf
Die Potsdamer Straße war bis 2005 noch Teil der Bundesstraße B 2. Auch nach der Fertigstellung der Ortsumgehung und Herabstufung zur kommunalen Straße blieb die Potsdamer Straße die Haupterschließungsstraße des Ortsteils Michendorf. Der Wettbewerb, der sich auf den zentralen Abschnitt zwischen dem Bereich Bahnstraße / Potsdamer Straße und der Potsdamer Straße Nr. 100 bezieht, soll nicht nur einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltig lebendige Ortsmitte mit hoher Aufenthaltsqualität leisten, sondern soll auch die „richtige“ Balance zwischen den aktuellen Anforderungen des Umweltverbundes (insbesondere des Radverkehrs) und der Relevanz der Potsdamer Straße als Haupterschließungsstraße finden.
Die Nettoherstellungskosten werden mit rund 4,5 Mio. € eingeschätzt.
Die Brandenburgische Architektenkammer wirkt entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) vor, während und gegebenenfalls nach dem Wettbewerb beratend mit.
Termine:
Tag der Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung 08.12.2021
Einsendeschluss Bewerbungen 07.01.2022
Ausgabe der Unterlagen 17.02.2022
Kolloquium / Preisgerichtsvorbesprechung 02.03.2022
Abgabe Wettbewerbsarbeiten 06.05.2022
Preisgerichtssitzung 22.06.2022
Verhandlungsgespräche nachfolgend
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 14 einschließlich 5 vorausgewählter Teilnehmer:innen begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Erfüllen mehr als 9 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 6 weitere Bewerber:innen als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
-durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in. Beizufügen ist eine Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Kopie einer Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als 2 Jahre ist (Stichtag ist der 08.12.2019).
-Referenznachweis Landschaftsarchitekt:in:
Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI) oder Verkehrsanlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 47 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 500.000 € netto (in der Kostengruppe 500), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes, max. Größe DIN-A3. (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
-Berufshaftpflicht Landschaftsarchitekt:in:
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 07.01.2022 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: [gelöscht].
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
Gestalterische und freiräumliche Qualitäten sowie Nutzungsqualitäten des freiraum- und verkehrsplanerischen Konzeptes
- Leitbild und gestaltbestimmende Grundidee, Identifikationspotential
- Gestalt- und Nutzungsqualität des öffentlichen Raumes
- Maßstäblichkeit
- Schaffung von Aufenthaltsqualität, Erlebbarmachung des öffentlichen Raumes
- Gestalterische Einbettung in vorhandene Strukturen
Funktionale Qualitäten des freiraum- und verkehrsplanerischen Konzeptes
- Berücksichtigung der Vorgaben, funktionale Einbindung in die vorhandenen Strukturen
- Flexibilität, Robustheit, Anpassungsfähigkeit der Konzeption
- Herstellung von Barrierefreiheit
- Bautechnische Realisierbarkeit
Aspekte der Nachhaltigkeit
- Einbindung der vorhandenen Alleestruktur in die gestalterische Konzeption, Aussagen zur technischen Umsetzung
- Nachhaltigkeit, Anforderungen durch den Klimawandel
- Wirtschaftlichkeit im Sinne der Angemessenheit
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten. Das Preisgericht ist befugt, die oben genannten Beurteilungskriterien zu ergänzen, zu ändern oder zu modifizieren.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 55.000 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des § 48 der HOAI 2021 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 22.000 €
2. Preis 16.500 €
3. Preis 11.000 €
für Anerkennungen 5.500 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Hinzuziehung von weiteren Fachplaner:innen ist zulässig – insbesondere die Zusammenarbeit mit Verkehrsplaner:innen wird ausdrücklich empfohlen.
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 bis 9 nach 47 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
50 % Wettbewerbsergebnis
20 % Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
30 % Angebotspreis
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50 % berücksichtigt. Dabei erhält der 1. Rang fünf Punkte, der 2. Rang drei Punkte und der 3. Rang zwei Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit einem halben Punkt bewertet.
Die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals wird in vier Unterkategorien (Gewichtung je 25 %) mit Punktzahlen von null bis fünf bewertet.
Das preisgünstigste Angebot erhält fünf Punkte. Honorarangebote, die um 100 % oder mehr über dem niedrigsten Honorarangebot liegen, erhalten null Punkte. Die Bewertung der Honorarangebote innerhalb dieser Spanne errechnet sich aus dem Verhältnis vom Angebotspreis zum niedrigsten Angebotspreis.
Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://mwae.brandenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://mwae.brandenburg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://mwae.brandenburg.de