Erweiterung und Sanierung der Grundschule "Otto Seeger", Pfarrer-Fröhlich-Straße 9 in 14712 Rathenow - Los 19 - Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 5/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rathenow
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rathenow.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung der Grundschule "Otto Seeger", Pfarrer-Fröhlich-Straße 9 in 14712 Rathenow - Los 19 - Fliesenarbeiten
Die Stadt Rathenow plant die Erweiterung und Sanierung der 1,5 zügigen Otto-Seeger-Grundschule Rathenow/West in 14712 Rathenow.
Dazu sollen zwei der noch im Bestand vorhandenen Gebäudeteile komplett abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Der östliche Gebäudeteil wird saniert. Als Ausweichunterkunft der Schule wird für die Dauer der Baumaßnahme ein Ersatzbau als Mietcontaineranlage auf einem benachbarten Grundstück erstellt.
Grundschule "Otto-Seeger" Pfarrer-Fröhlich-Str. 9 14712 Rathenow
Los 19 - Fliesenarbeiten
- 183 m² Bodenfliesen 30x30 cm, grau
- 319 m² Wandfliesen 20x60 cm, weiß
- 87 m² Wandfliesen 10x60 cm, hell getönt
- 54 m² Wandfliesen 20x40 cm, weiß
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt_124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt_ 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in Deutschland übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) vorzulegen.
- Nachweis über die Eintragung in eine Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle/IHK. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) vorzulegen.
- Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bieter noch bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft Ausschussgründe im Sinne von § 123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt_124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt_ 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in Deutschland übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen:
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im geforderten Bereich für entsprechende Baumaßnahmen dieser Größenordnung. Sollte die Berufshaftpflichtversicherung die erforderlichen Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Fall einer Zuschlagserteilung die Deckungssumme entsprechend zu erhöhen bzw. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
- Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b Abs. 1 S. 1 EStG
- Eigenerklärungen über Zahlungen an Krankenkassen und Sozialkassen
- Eigenerklärungen über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
- Eigenerklärungen über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Eintragung der gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesem Stichtag nicht älter als ein Jahr sein.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommen, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) einzureichen.
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 6 d EU VOB/A), so wird gemäß § 6 d Abs. 2 EU VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen, welche in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt worden sind, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefon-Nr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum. Der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl gekommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen.
2. Erklärung über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsbereichen Jahresdurchschnittlich Beschäftigten (aufgeschlüsselt nach gewerblich und angestellten Mitarbeitern), tabellarisch dargestellt.
Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen zu 1. und 2. der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben.
Der Bieter kann sich zu 1. im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung von vergleichbaren Leistungen auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
a) Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.
Ein Auftrag wird nur an Bieter vergeben, sie dich gegenüber dem Auftraggeber verpflichten, den bei der Erbringung von Leistungen eingesetzten Beschäftigten das derzeit festgelegte Mindestentgelt zu zahlen. Vom Auftragnehmer und von den benannten Nachunternehmern sind mittels Erklärungen die Mindestanforderungen an das BbgVergG zu bestätigen.
b) Bei der Vergabe von Bauleistungen muss gem. § 5 Abs. 2 BbgVergG immer eine Sozialkassenbescheinigung Soka-Baubescheinigung über die Bruttolohnsumme, die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblich Beschäftigten (nicht älter als 6 Monate) abgefordert werden. Für den Fall, Dass der Bieter nicht präqualifiziert ist oder an keinem Sozialkassenverfahren teilnimmt, hat der Bieter eine Negativmeldung oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er nicht zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. Die Negativbescheinigung wird auf Antrag durch die SOKA-Bau ausgestellt.
War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zu sozialen Sicherheit nach Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Näheres dazu regelt § 5 Abs. 2 BbgVergG.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß 150s GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
d) Die Urkalkulation wird nur vom Bieter abgefordert, dessen Auftrag in die engere Wahl der Beauftragung kommt.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 14 Abs. 1 S.1 VOB/A - EU).
Der öffentliche Auftraggeber stellt den Bietern unverzüglich nach Angebotsöffnung die Niederschrift über die (Er)Öffnung der Angebote elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Fragen sind ausschließlich hierrüber an die Stadt Rathenow zu richten! Bieterfragen zur Erstellung des Angebots sind bis spätestens 21.12.2021 an die Vergabestelle zu stellen. Die Bieter sind eigenständig dafür verantwortlich, sich im Kommunikationsbereich über gegebene Antworten und Hinweise des Auftraggebers zu informieren.
2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss - abgerufen bzw. überwacht werden.
Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb der Angebotsfrist empfohlen (siehe Vergabeunterlagen_Bewerbungsbedingungen bei eVergabe). Andernfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellung, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen.
3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen (siehe Vergabeunterlagen - Anleitung zur Abgabe eines elektronischen Angebots). Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z.B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.
4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z.B. für die Erstellung eines Angebots).
Die Vergabeunterlagen können auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg uneingeschränkt und kostenfrei eingesehen und heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6XRZVZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletztung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.