Ersatzneubau Wegebrücke über die HOW, km 80,15 bei Liepe Referenznummer der Bekanntmachung: ABCO-LI-01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Britz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16230
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://britz-chorin-oderberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Wegebrücke über die HOW, km 80,15 bei Liepe
Ersatzneubau Wegebrücke über die HOW, km 80,15 bei 16248 Liepe
Havel-Oder-Wasserstraße, km 80,15, Gemarkung Liepe, Flur 003, Flurstück 91 16248 Liepe
Abbruch vorhandene Spannbetonbrücke über die HOW (3 Felder (21,5 m / 46,0 m / 21,5 m / Gesamtstützweite = 89,0 m / Breite zwischen den Geländern = 6,0 m / Brückenfläche = 534,0 m²) einschließlich Unterbauten und Ersatzneubau als Rahmentragwerk mit Stahlverbund-Überbau (Gesamtstützweite = 67,5 m / Breite zwischen den Geländern = 6,0 m / Brückenfläche = 405 m²)
Herstellung:
- Tiefgründung, 18 Ortbetonbohrpfähle, D = 1,20 m, Gesamtlänge 424 m
- Stahlbeton: Unterbau ca. 600 m³, Überbau einschl. Kappen ca. 300 m³
- Stahlbau (Überbau), ca. 235 t
- Schwingungsmassedämpfer, 8 Stück
- Behelfsspundwände, ca. 2100 m²
Erdbau:
- Aushub, ca. 3000 m³
- Einbau, ca. 3300 m³
Abbruch:
- Stahlbeton, ca. 460 m³
- Spannbeton, ca. 350 m³
- Behelfsspundwände, ca. 2100 m²
Straßenbau im Rampenbereich: Abbruch und Neubau ca. 700 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau der Brücke über die HOW km 80,15
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Warszawa
NUTS-Code: PL911 Miasto Warszawa
Postleitzahl: 01-204
Land: Polen
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote sind elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
2. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabe-Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Unternehmens gegen geltendes Recht, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
3. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung bzw. für die Erstellung und Einreichung eines Angebotes wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
4. Der Bieter hat den Nachweis der Eignung mit dem Angebot zu erbringen.
5. Die "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
6. Im Fall von Bietergemeinschaften oder des Einsatzes von Nachunternehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
7. Finanzierungspartner ist die Bundesrepublik Deutschland - Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel auf Grundlage § 41 Abs. 5 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEWRZ2L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."