Beschaffung und Implementierung eines erweiterten XRM oder CRM-Systems gemeinsam mit einem ERP-Basissystem Referenznummer der Bekanntmachung: 298/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.reiseland-brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Implementierung eines erweiterten XRM oder CRM-Systems gemeinsam mit einem ERP-Basissystem
Beschaffung und Implementierung eines erweiterten XRM oder CRM-Systems gemeinsam mit einem ERP-Basissystem
Die TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH ist die zentrale Destination-Management-Organisation und Vermarkterin der touristischen Angebote im Land Brandenburg (s. https://www.tourismusnetzwerk-brandenburg.de).
Als übergeordnete Marketing- und Managementorganisation führt sie die Tourismusmarke Brandenburg und setzt Impulse insbesondere durch starke Kommunikation und Services, einen Innovations- und Wissenstransfer und bringt die Digitalisierung und Internationalisierung der Branche voran. Sie unterstützt die touristischen Akteure dabei, allen Brandenburg-Gästen entlang der Reisekette vortreffliche Urlaubs- und Freizeiterlebnisse zu bieten.
Die TMB wurde 1998 auf Grund eines Kabinettsbeschlusses der Landesregierung gegründet und hat mittlerweile mehr als 60 Mitarbeiter*innen.
Die TMB will ihre internen Abläufe digital effizienter gestalten. Im Fokus stehen dabei Prozesse zu den Rechnungsläufen und der Budgetbewirtschaftung, die mit einem neuen FiBu/Controlling- oder ERP-System durchgängig digital unterstützt werden sollen. In diesem Zusammenhang soll auch die dafür benötigte Dokumenten- und Adressverwaltung modernisiert werden.
Bei zweiterem steht parallel zu einem neuen ERP-System die Ablösung des bestehenden CRM Cobra im Fokus, weil hier zukünftig deutlich ausgeweitete Anwendungsbereiche in Richtung eines XRM ins Auge gefasst werden.
Um Synergien modularer Lösungsplattformen, einer engen Verknüpfung der Systeme zur Verhinderung von Datensilos und aufwändigen Schnittstellenentwicklungen nutzen zu können, umfasst diese Ausschreibung neben dem ersten Lösungsbaustein eines neuen Basis-ERP den zweiten eines erweiterten CRM oder XRM.
Die für beide Systeme benötigte Dokumentenmanagement-Funktionalität kann sowohl als Teil eines dieser beiden Lösungsbausteine, wie auch als gesondertes Modul konzipiert und angeboten werden.
Die Herausforderung liegt darin, Lösungen zu finden, die passgenau die spezifischen Anforderungen der TMB berücksichtigen, ohne dabei auf Individualentwicklungen oder proprietärer Sonderlösungen (kein "Vendor Lock-in") zurückgreifen zu müssen.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 2 Jahre, wenn er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)
2. Erklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) (Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 4.3 EU; Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Formular 4.4. EU)
3. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Wiese über die erlaubte Berufsausübung
4. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
5. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunter-nehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
6. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten (Formular 4.2 EU).
7. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 6 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 6 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRJRZ8E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.