Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 10.5-21-172
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübben
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15907
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dahme-spreewald.info
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen
Landkreis Dahme-Spreewald Reutergasse 12 15907 Lübben verschiedene Verwaltungsstandorte und Schulen des gesamten Kreisgebietes (siehe Übersicht Anschriften)
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen
Der Vertrag beginnt am 01.05.2022 und endet am 31.12.2024 Die Laufzeit dieser Vereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils zwei Jahre, wenn nicht bis zum 31.01. eines jeweiligen Kalenderjahres schriftlich (per Post oder Fax) gekündigt wird. Die zweijährliche Vertragsverlängerung gilt für höchstens zwei Verlängerungen, sodass die maximale Vertragslaufzeit sechs Jahre beträgt.
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen (Kopie)
Landkreis Dahme-Spreewald Reutergasse 12 15907 Lübben verschiedene Verwaltungsstandorte und Schulen des gesamten Kreisgebietes (siehe Übersicht Anschriften)
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen
Der Vertrag beginnt am 01.05.2022 und endet am 31.12.2024 Die Laufzeit dieser Vereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils zwei Jahre, wenn nicht bis zum 31.01. eines jeweiligen Kalenderjahres schriftlich (per Post oder Fax) gekündigt wird. Die zweijährliche Vertragsverlängerung gilt für höchstens zwei Verlängerungen, sodass die maximale Vertragslaufzeit sechs Jahre beträgt.
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen (Kopie)
Landkreis Dahme-Spreewald Reutergasse 12 15907 Lübben verschiedene Verwaltungsstandorte und Schulen des gesamten Kreisgebietes (siehe Übersicht Anschriften)
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen
Der Vertrag beginnt am 01.05.2022 und endet am 31.12.2024 Die Laufzeit dieser Vereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils zwei Jahre, wenn nicht bis zum 31.01. eines jeweiligen Kalenderjahres schriftlich (per Post oder Fax) gekündigt wird. Die zweijährliche Vertragsverlängerung gilt für höchstens zwei Verlängerungen, sodass die maximale Vertragslaufzeit sechs Jahre beträgt.
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen (Kopie)
Landkreis Dahme-Spreewald Reutergasse 12 15907 Lübben verschiedene Verwaltungsstandorte und Schulen des gesamten Kreisgebietes (siehe Übersicht Anschriften)
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen
Der Vertrag beginnt am 01.05.2022 und endet am 31.12.2024 Die Laufzeit dieser Vereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils zwei Jahre, wenn nicht bis zum 31.01. eines jeweiligen Kalenderjahres schriftlich (per Post oder Fax) gekündigt wird. Die zweijährliche Vertragsverlängerung gilt für höchstens zwei Verlängerungen, sodass die maximale Vertragslaufzeit sechs Jahre beträgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einreichung einer Unternehmensdarstellung, einer Referenzliste, der Eigenerklärung und ggf. der Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz für Nachunternehmer. Anstelle der Eigenerklärung genügt der Nachweis für die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) einer Auftragsberatungsstelle oder die Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ).
Es gelten die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landkreises Dahme-Spreewald. Die allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) Ausgabe 2003 sowie die beigefügten Ergänzenden Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Weitere Angaben - siehe Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen:
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Für das Vergabeverfahren betreffende Fragen ist ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu nutzen. Aufklärungsfragen zum Vergabeverfahren sind bis zum 13.01.2022 zu stellen. Telefonische Auskünfte werden nicht gegeben. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Die Antworten inklusive der Fragen werden allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher bitte zu vermeiden.
Zu beachten ist bitte, dass in der Zeit vom 22.12.2021 bis 31.12.2021 keine Beantwortung von Bieterfragen erfolgt. Bis dahin eingegangene Bieterfragen werden ab 03.01.2022 bearbeitet.
Angebotsabgabe:
Angebote sind ausschließlich elektronisch über dem Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Bitte beachten Sie hierzu das zum Vergabeverfahren bereitgestellte Dokument "Information zur Teilnahme am Vergabeverfahren".
Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.
Gleichstand:
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag. In die Wertung fließen der Rabatt abzüglich eines ggf. gewährten Skontos ein. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDTRZG3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]