Planungsleistungen für denkmalgerechte Sanierung und Umbau eines ehemaligen Kirchengebäudes zu einer kulturellen Begegnungsstätte Referenznummer der Bekanntmachung: JägVgV_2/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleinmachnow
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleinmachnow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für denkmalgerechte Sanierung und Umbau eines ehemaligen Kirchengebäudes zu einer kulturellen Begegnungsstätte
Die Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt, das ehemalige Gemeindehaus der evangelischen Auferstehungsgemeinde (Auferstehungskirche), im Jägerstieg 2, 14532 Kleinmachnow, denkmalgerecht zu sanieren und es zu einem kulturellen Veranstaltungshaus umzubauen.
Das Gebäude wurde 1930 errichtet und 1955 um den Kirchensaal und den Glockenturm erweitert. Eine Teilmodernisierung fand nach 1992 statt. 2010 wurde die Gaszentralheizung erneuert. Das Gebäude ist als Einzeldenkmal in der Denkmalliste des Landes Brandenburg im Abschnitt D, übrige Gattungen (Bau- und Kunstdenkmale), unter der ID 09190832 eingetragen.
Die bis 2018 als kirchliche Einrichtung genutzte bauliche Anlage dient gegenwärtig auf der Grundlage einer befristeten Baugenehmigung im Erd- und im Obergeschoss als kulturelle Begegnungsstätte.
Zukünftig ist die sozialkulturelle Nutzung des gesamten Gebäudes als Museum und für diverse Veranstaltungen als Multifunktions- und Vereinsgebäude vorgesehen. Als Nutzerkreis kommen hier vor allem in Kleinmachnow ansässige Vereine in Betracht (z.B. der Heimat- und Kulturverein Kleinmachnow e.V., die Museumsinitiative Kleinmachnow, die AG Stolpersteine oder ein ggf. noch einzurichtendes Museum) sowie diverse Nutzer aus der Gemeinde Kleinmachnow.
Zielgruppe der Veranstaltungen sind interessierte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kleinmachnow und selbstverständlich auch des Umlandes. Als regelmäßige Nutzungszeit ist im Moment der Zeitraum täglich von 08.00 - 22.00 Uhr vorgesehen, wobei die Nutzung für konkrete Veranstaltungen eher in den Abendstunden und am Wochenende im Focus steht. Mit Blick auf die umliegende Anwohnerschaft sind Veranstaltungen, die ruhestörend nachbarschaftliche Belange berühren, nicht geplant. Die Gesamtzahl der gleichzeitigen Nutzer / Besucher des Gebäudes wird auf 150 Personen begrenzt (100 Personen im EG, 40 Personen im OG, 10 Personen im DG). Damit unterliegt die geplante Nutzung nicht den Anforderungen der BbgVStättV.
Gemeinde Kleinmachnow 14532 Kleinmachnow
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen, die für die Sanierung und den Umbau des Gebäudes erforderlich sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV vergeben.
Esgelten folgende Leistungsstufen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3
- Stufe 2: Leistungsphasen 1 bis 7
- Stufe 3: Leistungsphasen 8
- Stufe 4: Leistungsphasen 9
Welche Leistungen konkret vom Abruf einer Leistungsstufe erfasst sind und welche Leistungen individuell und gesondert abgerufen werden müssen, ist in der Leistungsbeschreibung Teil B. näher beschrieben und im Vertrag in Teil C. der Vergabeunterlagen geregelt. Ausschreibungsgegenstand der hiesigen Ausschreibung sind Grundleistungen und Besondere Leistungen der folgenden HOAI-Leistungsbilder:
- Gebäudeplanung, Leistungsphasen 1 bis 9;
- Freianlagenplanung, Leistungsphasen 1 bis 9;
- Verkehrsanlagenplangen, Leistungsphasen 1 bis 9;
- Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 sowie 8;
- Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9.
Ausschreibungsgegenstand der hiesigen Ausschreibung sind des Weiteren Beratungsleistungen der:
- Brandschutzplanung gemäß AHO in Leistungsphasen 1 bis 9
- Wärmeschutz- und Energiebilanzierung, Leistungsphasen 1 - 8
- Raumakustik, Leistungsphasen 1 - 8
- Fördermittelberatung, Akquisition von Fördermittelprogrammen und deren Beantragung.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den übrigen, dann noch verbleibenden Bewerbern findet, sofern insgesamt mehr als die geplante Höchstzahl von vier Bewerbern zur Verfügung steht, eine Auswahl der Büros im Losverfahren statt, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer
gesondert vorzulegen;
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte
Vertreter ergeben;
c) ggf. (soweit eine Eignungsleihe beabsichtigt ist) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung
der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht;
d) betrifft die Eignungsleihe die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, so muss der Nachunternehmer erklären, dass er im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haftet;
e) Nachweis zur Überprüfung der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer oder Ingenieurkammer der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Bauingenieur durch eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Kopie. In jedem Fall ist die Bauvorlageberechtigung nachzuweisen.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2, III.1.3 und III.2.2 gelten.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) einen Mindestumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von jährlich [Betrag gelöscht] EUR. Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden. Bei einem Nachunternehmereinsatz können die Jahresumsätze der Nachunternehmer hingegen nicht hinzuaddiert werden. Maßgeblich ist also immer der Jahresumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft.
a) Eigenerklärung mit inhaltlichen Erläuterungen zu Referenzen für vergleichbare Projekte.
b) Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal.
a) Die Vergabestelle fordert den Nachweis der folgenden Referenzen mit folgenden Eigenschaften; bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Mindeststandards durch Addition erfüllt werden:
- 2 Referenzen für Umbauten oder Sanierung denkmalgeschützter Gebäude für die Leistungsphasen 2 bis 8; auf die Nutzungsart kommt es insoweit nicht an. Das Bauvolumen muss jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto für die KG 200 bis 400 umfassen.
- 1 Referenz für Generalplanung im Leistungsbild Gebäude für die Leistungsphasen 2 bis 8 mit einem Bauvolumen von mindestens 1,5 Mio. EUR; ein Nachweis zur Bauausführung ist nicht erforderlich
- 1 Referenz für die Planung von Veranstaltungstechnik in Mehrzweckräumen (Beschallung, Beleuchtung oder Medientechnik in einem Gebäude).
Für alle Referenzen gilt:
- Nicht jede Referenz muss sich auf ein eigenes Projekt beziehen. Es ist möglich, dass ein Projekt mehrere der obigen Referenzanforderungen erfüllt.
- Der Beginn der Leistungen muss bei allen Referenzen nach dem 01.10.2012 gelegen haben.
- Es können nur Leistungsphasen gewertet werden, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossen sind.
- Bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Anforderungen durch Addition erfüllt werden. Es muss also nicht jedes Bietergemeinschafts-Mitglied alle Referenzanforderungen erfüllen. Maßgeblich ist, dass der Bieter als Gesamtheit alle Anforderungen erfüllt.
b) Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) 7 dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter inklusive Büroinhaber und regelmäßig zur Verfügung stehen-den freien Mitarbeitern mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Bereich Objektplanung sowie 4 dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter im Bereich Technische Ausrüstung. Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beim Einsatz von Nachunternehmern kann die Mitarbeiterzahl insgesamt, also durch Addition der Mitarbeiter, nachgewiesen werden.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere Teil B. bis D.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere Teil B. bis D.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) statt.
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber über-prüft. Es werden bis zu vier Bewerber, die sich als geeignet erweisen, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines ersten Angebotes aufgefordert.
Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig über die Vergabeplattform.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen.
Kosten für die Teilnahme werden nicht erstattet.
Die auf der Internetseite eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit Zuschlagsmatrix, Teil B. Leistungsbeschreibung nebst Anlagen, Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsvordruck) sind für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YFGRZ1H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.