Hochleistungsrechner 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-18-PIK
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pik-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochleistungsrechner 2022
Beschaffung eines Hochleistungsrechnersystems für die Durchführung und Auswertung daten- und rechenintensiver numerischer Experimente der Klimafolgenforschung (2021-18-PIK).
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. Telegrafenberg A56 14473 Potsdam Im Gebäude A56 (Rechenzentrum) befindet sich ein Lastenfahrstuhl.
Ziel des Beschaffung ist die schrittweise vollständige Ablösung einer existierenden Hochleistungsrechnerinfrastruktur durch ein deutlich leistungsfähigeres, energetisch effizientes, zuverlässiges und modulares Hochleistungsrechnersystem (HPC-System), das in der Lage ist, die wissenschaftlichen Arbeit des Auftraggebers im Zeitraum 2023 bis 2030 auf Basis modernster Informationstechnologien bestmöglich sicherzustellen.
Neben Konzeption, Errichtung und Integration folgender logischer Einheiten:
1. Universelle Recheneinheit (CPU),
2. Spezielle Recheneinheit (GPU),
3. Datenspeicher und -archiv,
4. Datennetz,
5. Systemsteuerung,
deren Leistungsfähigkeit vom Bieter anhand der vom Auftraggeber vorgegebenen System- und Anwendungsbenchmarks nachzuweisen ist, in ein HPC-Gesamtsystem, schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Lieferung bzw. Überlassung von Standardsoftware, sowie umfangreiche Dienstleistungen, im besonderen der Planung, Installation, Konfiguration und Anpassung, Einbindung in vorgegebene Haustechnik und informationstechnische Infrastruktur, sowie eine vollständige Dokumentation.
Ein Systemservice, der neben Hardwareinstandhaltung und Softwarepflege auch die Weiterentwicklung des Gesamtsystems für die Dauer von mindestens vier Jahren umfasst, ist ebenfalls Bestandteil des Auftrags.
Recheneinheiten sind in der Regel derart mit direkter Warmwasserkühlung auszustatten, dass die bisherige Heizwärmeversorgung eines Bürogebäudes durch die Abwärme des HPC-Systems weiterhin gewährleistet wird und gegebenenfalls um weitere Gebäude erweitert werden kann.
Das System soll über eine Softwareumgebung verfügen, die von einem internationalen Team von Wissenschaftlern und Softwareentwickler.innen auch im Rahmen innovativer digitaler Arbeitsabläufe (continuous development, interactive notebooks, container workloads, shared workspaces, etc.) einfach und sicher eingebunden und genutzt werden kann.
Das zu beschaffende HPC-System ist vom Bieter derart zu planen und anzupassen, dass es optimal und ohne signifikante zusätzliche Baumaßnamen oder Investitionen in den vorhandenen Rechnerraum und die Gebäudeinfrastruktur - Stromversorgung und Kühlung - integriert werden kann.
Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass Teile des Rechnerraumes, der Elektro- und Wasseranschlüsse bis zum Abschluss der Beschaffung durch ein abzulösendes HPC-System belegt sein werden.
Angaben zu Optionen im Dokument "I-Bewerbungsbedingungen 2021-18-PIK". Siehe V.4 Option Verlängerung des Systemservice.
1. Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Verfahrensteilnehmers in Bezug auf die Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung anhand der technischen Beschreibung von bis zu drei Projektreferenzen.
2. Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Verfahrensteilnehmers in Bezug auf die Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung anhand der für bis zu drei Projektreferenzen nachgewiesenen technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Erhöhung von Stabilität, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des Systems.
3. Bewertung der Leistungsfähigkeit und Verlässlichkeit des Verfahrensteilnehmers in Bezug auf die Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung anhand der in bis zu drei Projektreferenzen nachge-wiesenen Fähigkeit, die vom Auftraggeber gestellten Ziele zu erreichen.
4. Bewertung der Leistungsfähigkeit des Verfahrensteilnehmers in Bezug auf die Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung anhand des ihm insgesamt für die Ausführung von Aufträgen vergleichbarer Art zur Verfügung stehenden Personals.
5. Bewertung der Leistungsfähigkeit des Verfahrensteilnehmers in Bezug auf die Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung anhand des von ihm konkret für die Ausführung der geforderten Leistung eingeplanten Personals.
6. Bewertung der Leistungsfähigkeit des Verfahrensteilnehmers in Bezug auf die Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung anhand der Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens.
7. Bewertung der Leistungsfähigkeit des Verfahrensteilnehmers in Bezug auf die Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung anhand der abgegebenen Erklärungen zu Servicestruktur und Ser-viceerbringung.
8. Bewertung der eingereichten Zertifizierungen.
Weitere Einzelheiten zu formellen Anforderungen sowie zu den objektiven Kriterien für die Auswahl sind dem Dokument "I-Bewerbungsbedingungen 2021-18-PIK" angegeben, das bei den Teilnahmeunterlagen abgerufen werden kann.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, im Verlauf des Verfahrens eine oder mehrere der im Folgenden genannten optionale Leistungen vorzusehen, sollten sich spätestens zum Abschluss der Dialogphase sachliche Gründe ergeben, nach denen das Ziel der Beschaffung, die wissenschaftlichen Arbeit des PIK im Zeitraum 2023 bis 2030 auf Basis modernster Informationstechnologien bestmöglich sicherzustellen, dies erforderlich machen, aber die dafür erforderlichen Leistungen trotz sorgfältiger Bedarfsermittlung in der Angebotsphase objektiv noch nicht abschließend vollständig festgelegt werden können.
Optionen sind separat derart zu kalkulieren und vollständig zu bepreisen, dass sämtliche für die Nutzung der jeweiligen Option notwendigen Anschlüsse, Softwarelizenzen, Installations-leistungen, sowie die Aufnahme der Option in den, mit der angebotenen Lösung abgeschlossenen Systemservice berücksichtigt und abgegolten sind.
Preise von Optionen sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Preises der angebotenen Lösung, werden jedoch entsprechend der im Verlauf des Verfahrens festgelegten Beauftragungswahrscheinlichkeiten in die Bewertung der angebotenen Lösung einbezogen.
Optionen werden durch Auftragsänderungen nach Vertragsschluss abgerufen und sind jeweils separat in Rechnung zu stellen.
V.1 Option Erweiterung Rechenleistung CPU
Erweiterung der Anzahl der Recheneinheiten CPU der angebotenen Lösung um 20%, ausgestattet mit CPU und Hauptspeicher der Generation X+n. Sofern es für die Übersetzung von Quellcode für beide Hardwaregenerationen notwendig ist, sind die mit der angebotenen Lösung gelieferten interaktiven Einwahlrechner ebenfalls zu ergänzen.
V.2 Option Erweiterung Rechenleistung GPU
Erweiterung der Anzahl der Recheneinheiten GPU der angebotenen Lösung um 100%, ausgestattet mit GPU, CPU und Hauptspeicher der Generation X+n. Sofern es für die Übersetzung von Quellcode für beide Hardwaregenerationen notwendig ist, sind die mit der angebotenen Lösung gelieferten interaktiven Einwahlrechner ebenfalls zu ergänzen.
V.3 Option Erweiterung Kapazität persistente Datenspeicher
Erweiterung der Kapazität jeder Speicherebene des nichtflüchtigen Datenspeichers der angebotenen Lösung um 100% bei wenigstens linearer Skalierung der Speicherbandbreite der Speicherebenen, die Daten nicht auf Magnetbändern speichern.
V.4 Option Verlängerung des Systemservice
Verlängerung der Hardwareinstandhaltung um ein, zwei oder drei Jahre nach Ablaufdatum des mit der angebotenen Lösung vereinbarten Systemservice.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Verfahrensteilnehmer folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
1. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschrift desjenigen Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates in welchem der Verfahrensteilnehmer eingetragen und ansässig ist (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU).m Falle von Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe hat jeder Beteiligte die vorgenannten Eignungsnachweise zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam - je nach Leistungsanteil - erbracht werden (Formular 4.2 Verfahrensteilnehmer-/ Bietergemeinschaftserklärung).Im Falle von Unteraufträgen/Eignungsleihe ist Formular 4.3 EU (Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe) und Formular 4.4 EU (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) einzureichen.
Soweit hier geforderte Eignungsanforderungen durch ein gültiges Zertifikat im Präqualifizierungsverfahren ULV oder AVPQ nachgewiesen werden können, können die diesbezüglich hier geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises der Präqualifizierung ersetzt werden, soweit keine darüberhinausgehenden An-forderungen gestellt werden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Soweit die geforderten Nachweise durch das Standardformular für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden können, dürfen Verfahrensteilnehmer diese verwenden. Soweit die in diesem Teilnahmewettbewerb geforderten Nachweise über die EEE hinausgehen, muss der Verfahrensteilnehmer diese Nachweise zusätzlich entsprechend den Vorgaben in der Auftragsbekanntmachung und in den hier dargestellten Bewerbungsbedingungen vorlegen. Das Beschaffungsamt beim Bundesministerium des Innern stellt einen kostenlosen Webdienst für Verfahrensteilnehmer zur Verfügung, die eine EEE elektronisch ausfüllen möchten. Dieser Webdienst kann aufgerufen werden unter:
https://eee.evergabe-online.de/
Das Online-Formular kann ausgefüllt, gedruckt und als Teil des Teilnahmeantrags auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg übermittelt werden. Verfahrensteilnehmer können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe des Auftraggebers verwendete EEE wieder-verwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, Verfahrensteilnehmer jederzeit während des Verfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bei Verwendung einer EEE wird vor einer Zuschlagserteilung der für den Zuschlag vorgesehene Bieter aufgefordert, die geforderten Unterlagen beizubringen (§ 50 Abs. 2 S. 2 VgV). Verfahrensteilnehmer müssen im Falle der Aufforderung zur Beibringung der Unterlagen diese nicht vorlegen, soweit die Unterlagen über eine für die Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems erhält sind oder der Auftraggeberin bereits vorliegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Verfahrensteilnehmer folgende Erklärungen abzugeben:
1. Eigenerklärung (siehe Dokument: "I- Formblatt Umsatz/Mitarbeiter") über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, der mit Leistungen erzielt wurde, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Unter vergleichbaren Leistungen sind Installationen von Hochleistungsrechnersystemen zu verstehen, für die eine aggregierte Rechenleistung (LINPACK Rmax) von mindestens 1.5 PFLOP/s nachweisbar ist und deren nichtflüchtige Datenspeicherkapazität 10 PByte überschreitet.
2. Der Verfahrensteilnehmer ist verpflichtet, eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in dem auftragsgegenständlichen Bereich abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Die Haftpflichtversicherung hat eine Mindestversicherungssumme für Personenschäden in Höhe von jeweils EUR 5 Mio. pro Jahr bzw. pro Schadensfall und für Sachschäden in Höhe von jeweils EUR 1.000.000 pro Jahr bzw. pro Schadensfall aufzuweisen.
- Die Versicherungsbestätigung mit den vorstehend genannten Deckungssummen ist mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen.
Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, ist durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 - 2 genannte Erklärung/Nachweis, unter Berücksichtigung des jeweils zu erbringenden Leistungsanteils innerhalb der Bietergemeinschaft, der grob zu beschreiben ist, vorzulegen.
Kann ein Verfahrensteilnehmer aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener, Unterlagen (z.B. Patronatserklärung, Eignungsleihe) belegen.
- Der jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen entsprechend Definition (Punkt 1 der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit) lag im Durchschnitt der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre über 15 Mio. EUR.
Die Wirtschaftstätigkeit eines Verfahrensteilnehmers muss für die Beschaffung des in den Anforderungen und Bedürfnissen näher spezifizierten Hochleistungsrechnersystems, relevant sein. Verfahrensteilnehmer müssen über geeignetes Personal und eine geeignete Organisationsstruktur verfügen, um die vom Auftraggeber geforderten Lieferungen und Leistungen zu erbringen. Die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Verfahrensteilnehmer erfolgt auf Grundlage der von den Bewerbern eingereichten Unterlagen.
Von jedem Verfahrensteilnehmer sind mindestens drei aktuelle Referenzen zum Nachweis von Lieferungen und Installationen von Hochleistungsrechnern einzureichen, die in den Jahren 2019, 2020 oder 2021 vom Auftraggeber vollständig, d.h. ohne Mängel, abgenommen wurden.
Als Projektreferenz sind ausschließlich vom Verfahrensteilnehmer tatsächlich ausgeführte Lieferungen und Leistungen aus dem Bereich Hochleistungsrechnen zugelassen, die vergleichbar der vom PIK ausgeschriebenen Leistung sind. Unter vergleichbarer Leistung bzw. Leistung vergleichbarer Art, werden Hochleistungsrechner verstanden, für die eine aggregierte Rechenleistung (LINPACK Rmax) von jeweils mindestens 1.5 PFLOP/s nachweisbar ist, die im Sektor Forschung und Lehre installiert wurden.
Der Nachweis der Rechenleistung kann entweder über die Platzierung in der offiziellen Liste der 500 weltweit leistungsfähigsten Rechner - http://www.top500.org/ - oder Eigenerklärung eines entsprechenden Rmax Wertes für den mit 64bit Arithmetik durchgeführten LINPACK Benchmark (http://www.netlib.org/benchmark/performance.ps) im Dokument "I-Formblatt für Projektreferenzen" erfolgen. Bei Nachweis der Rechenleistung über Eigenerklärung wird die Übergabe des LINPACK Messprotokolls gefordert.
Alle weiteren Bedingungen für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und Bewertung der Teilnahmeanträge befinden sich im Dokument "I-Bewerbungsbedingungen 2021-18-PIK", unter Punkt I.3.3.2 bis I.3.3.7.
1. Einreichung von drei Referenzen, die den oben genannten Vorgaben vollständig entsprechen.
2. Eine der eingereichten Referenzen verfügt über ein paralleles Dateisystem mit automatisierter hierarchischer Speicherverwaltung und einer Kapazität von mindestens 10 PByte, das vom Verfahrensteilnehmer geliefert und konfiguriert wurde. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Formblatt für Projektreferenzen.
3. Eine der eingereichten Referenzen verfügt über eine direkte Wasserkühlung, die vom Verfahrensteilnehmer geliefert und installiert wurde. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Formblatt für Projektreferenzen.
- der Vertragsabschluss erfolgt auf der Grundlage eines EVB-IT Systemlieferungsvertrages inkl. EVB-IT AGB
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 -
- Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg -ZVB-Bbg (Dokument VOL 08)
Alle weiteren Bedingungen für die Ausführung des Auftrages befinden sich im Dokument "I-Bewerbungsbedingungen 2021-18-PIK".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y40RA4P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, hat er das PIK unverzüglich und vor Einreichung des Angebots schriftlich darauf hinzuweisen. Die Hinweise sind an die benannten Kontaktstellen (über den Vergabemarktplatz Brandenburg) zu richten. Widersprüche oder Unklarheiten, die nach Einreichen der Angebote bzw. nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote zur Kenntnis gegeben werden, gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de