BNB-Koordination zum Bauvorhaben Erweiterung der Grundschule Wandlitz Referenznummer der Bekanntmachung: GSW-Neubau-BNB-2-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wandlitz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wandlitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
BNB-Koordination zum Bauvorhaben Erweiterung der Grundschule Wandlitz
Die Gemeinde Wandlitz erfreut sich eines kontinuierlichen Einwohnerzuwachses, womit auch anhaltend steigende Schülerzahlen im Einzugsgebiet der Grundschule Wandlitz einhergehen. Aus diesem Grund soll die Grundschule um einen Neubau auf dem vorhandenen Schulgelände erweitert werden. Im Jahre 2010 ursprünglich als 2,5-zügige Grundschule errichtet, wird diese heute bis zu vierzügig betrieben. Um dem wachsenden Raumbedarf gerecht zu werden, soll die Grundschule durch einen Neubau (ggf. durch geeigneten Anbau) auf eine durchgängige Vierzügigkeit erweitert werden. Im neuen Gebäude sollen die Klassenstufen 1 bis 3 und weitere Funktionen (Hort, Bibliothek, Mensa, etc.) untergebracht werden. Die Fach- und Horträume im vorhandenen Schulgebäude, die derzeit als Klassenräume dienen, sollen wieder ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt werden. Im vorhandenen Schulgebäude sollen dann die Klassenstufen 4-6 untergebracht werden.
Für das ca. 30.000 m² große Schulgelände ist vorgesehen, die rechtskräftigen Bebauungspläne "Sporthalle an der Kegelbahn, 1. Änderung" und "Sportstätte der Gemeinde Wandlitz, 2. Änderung" zu einem einheitlichen und übergeordneten Bebauungsplan "Grundschulstandort" zusammenzuführen. Dieses Verfahren läuft derzeit und soll nach Durchführung eines Planungswettbewerbes nach RPW (2013) unter Einarbeitung der Wettbewerbsergebnisse in den B-Planentwurf voraussichtlich im kommenden Jahr abgeschlossen werden.
Das zu beplanende Gebiet befindet sich südwestlich auf dem Schulgelände, zwischen der Sporthalle und dem Schulgebäude; im Bereich der heutigen Kegelbahn, neben dem Parkplatz und der temporären Containeranlage.
Das Projekt ist nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Silber zu zertifizieren; die Gemeinde möchte zur Sicherstellung dieses Ziels frühzeitig einen BNB-Koordinator binden, der den Wettbewerb entsprechend der Systematik der Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben (SNAP) begleitet.
Gemeinde Wandlitz Prenzlauer Chaussee 157 16348 Wandlitz Grundschule Wandlitz
An der Sporthalle 3
16348 Wandlitz
Kulturbühne "Goldener Löwe"
Breitscheidstraße 18
16348 Wandlitz
Leistung für die Koordination Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) für die Errichtung eines Neubaus zur Erweiterung der Grundschule Wandlitz einschließlich eventuell damit verbundener Neuordnungsmaßnahmen auf dem gesamten Schulareal.
Adresse: Grundschule Wandlitz, An der Sporthalle 3, 16348 Wandlitz
Gemarkung Wandlitz, Flur 006, Flurstücke 530-536, 539, 1827, 2634 und 2659
Der Neubau ist nach den BNB-Kriterien zu planen und zu errichten. Dafür ist die Einbindung eines/r BNB-Koordinator/in vorgesehen. Im Ergebnis des Planungs- und Bauprozesses und der abschließenden Konformitätsprüfung auf Grundlage der Bewertungsmethodik der BNB-Module soll das Gebäude mit dem Qualitätsstandard "Silber" (mind. 65 Punkte nach BNB) zertifiziert werden.
Der Auftrag umfasst alle zur Sicherstellung der vorgesehenen Zertifizierung notwendigen Leistungen, insbesondere Beratung, Koordination, Prüfung und Dokumentation der Leistungen aller am Projekt fachlich Beteiligten sowie der Nachweisführung und Einreichung bei der Konformitätsprüfungsstelle. Grundlage bilden hierbei neben dem Zertifizierungsziel die projektspezifischen Teilziele der Zielvereinbarung. Zu Beginn des Projekts wird ein Planungswettbewerb gem. RPW 2013 durchgeführt. Somit wird die Beratung und Begleitung des wettbewerbsbetreuenden Büros hinsichtlich der Systematik der Nachhaltigkeitsforderungen in Planungswettbewerben (SNAP) ebenfalls Leistungsbestandteil.
Weitere externe Beratende:
Das Hochbauamt Wandlitz schreibt derzeit Leistungen für die Wettbewerbsbetreuung aus, um in einem nicht offenen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 ein geeignetes Generalplanungsbüro für die Bauaufgabe zu gewinnen.
Zudem ist die Beauftragung einer Projektsteuerung vorgesehen. Die Ausschreibung und Vergabe erfolgt über die Gemeinde Wandlitz.
Grundleistungen:
- Projektstufe 1: Aufstellen einer abgeschlossenen Grundlagenermittlung (Zielvereinbarung)
- Projektstufe 2: Planungswettbewerb nach RPW 2013
- Projektstufe 3: Aufstellen einer abgeschlossenen Entwurfs- und Genehmigungsplanung
- Projektstufe 4: Aufstellen einer abgeschlossenen Ausführungsplanung
- Projektstufe 5: Vorbereitung und Durchführung der Vergabe
- Projektstufe 6: Objektüberwachung und Dokumentation, Inbetriebnahme und Zertifizierung
Es ist eine stufenweise Beauftragung aller Leistungsbausteine geplant. Zunächst ist die Beauftragung der Projektstufe 1 (Zielvereinbarung) und Projektstufe 2 (Planungswettbewerb) vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung oder einzelner Optionen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BNB-Koordination
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDMRZQN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abst-brandenburg.de/