Projektsteuerungsleistungen zum Bauvorhaben Erweiterung der Grundschule Wandlitz Referenznummer der Bekanntmachung: GSW-Neubau-PS-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wandlitz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wandlitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen zum Bauvorhaben Erweiterung der Grundschule Wandlitz
Projektsteuerungsleistungen im Hochbau - Die Gemeinde Wandlitz erfreut sich eines kontinuierlichen Einwohnerzuwachses, womit auch anhaltend steigende Schülerzahlen im Einzugsgebiet der Grundschule Wandlitz einhergehen. Aus diesem Grund soll die Grundschule um einen Neubau auf dem vorhandenen Schulgelände erweitert werden. Im Jahre 2010 ursprünglich als 2,5-zügige Grundschule errichtet, wird diese heute bis zu vierzügig betrieben. Um dem wachsenden Raumbedarf gerecht zu werden, soll die Grundschule durch einen Neubau (ggf. durch geeigneten Anbau) auf eine durchgängige Vierzügigkeit erweitert werden. Im neuen Gebäude sollen die Klassenstufen 1 bis 3 und weitere Funktionen (Hort, Bibliothek, Mensa, etc.) untergebracht werden. Die Fach- und Horträume im vorhandenen Schulgebäude, die derzeit als Klassenräume dienen, sollen wieder ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt werden. Im vorhandenen Schulgebäude sollen dann die Klassenstufen 4-6 untergebracht werden.
Für das ca. 30.000 m² große Schulgelände ist vorgesehen, die rechtskräftigen Bebauungspläne "Sporthalle an der Kegelbahn, 1. Änderung" und "Sportstätte der Gemeinde Wandlitz, 2. Änderung" zu einem einheitlichen und übergeordneten Bebauungsplan "Grundschulstandort" zusammenzuführen. Dieses Verfahren läuft derzeit und soll nach Durchführung eines Planungswettbewerbes nach RPW (2013) unter Einarbeitung der Wettbewerbsergebnisse in den B-Planentwurf voraussichtlich im kommenden Jahr abgeschlossen werden. Eine partielle Neuordnung der Freiflächen/Funktionen auf dem Schul- und Sportgelände einschließlich verkehrstechnische Erschließung kann nicht ausgeschlossen, ggf. notwendig sein.
Die Steuerungs- und Koordinierungsleistungen des Projektsteuerers umfassen in einer ersten Phase dementsprechend auch das Planungswettbewerbsverfahren über das gesamte Schulgelände (Wettbewerbsbetreuung erfolgt durch Dritte) und u. a. die Abstimmungen mit den Fachgutachtern im Rahmen des B-Plan-Verfahrens, die bereits für die Formulierung der Wettbewerbsaufgabe hinzugezogen werden.
Das Projekt ist nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Silber zu zertifizieren; die Gemeinde möchte zur Sicherstellung dieses Ziels frühzeitig einen BNB-Koordinator binden, der ebenfalls den Wettbewerb entsprechend der Systematik der Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben (SNAP) begleitet.
Im Weiteren ist durch den Projektsteuerer die kosten-, termin- und qualitätsgerechte Umsetzung des Siegerentwurfs zu verfolgen.
Gemeinde Wandlitz Prenzlauer Chaussee 157 16348 Wandlitz Grundschule Wandlitz
An der Sporthalle 3
16348 Wandlitz
Projektsteuerungsleistungen gem. AHO-Heft Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft", Stand März 2020 für den Neubau zur Erweiterung der Grundschule Wandlitz.
Es ist eine stufenweise Beauftragung aller Grundleistungen des Leistungsbildes Projektsteuerung gem. § 2 AHO-Heft Nr. 9 Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, beginnend mit der Projektstufe 1 (Projektvorbereitung) bis Projektstufe 2 (Planung), vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung oder einzelner Optionen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerungsleistungen
Ort: Falkensee
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDMRZQS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abst-brandenburg.de/