Stadt Königs Wusterhausen, Straßenreinigung und Winterdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-177-OV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-kw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Königs Wusterhausen, Straßenreinigung und Winterdienst
Die Leistung beinhaltet Straßenreinigung und Winterdienst einschließlich Streugutbeseitigung auf öffentlichen Straßen der Stadt Königs Wusterhausen und der Ortsteile.
Straßenreinigung
Es sind monatlich 35 Km Straßenlänge sowie 20 Stück Verkehrsinseln / Querungshilfen zu reinigen.
Es sind 6-wöchentlich 138 Km Straßenlänge sowie 35 Stück Verkehrsinseln / Querungshilfen zu reinigen.
Winterdienst
Der Winterdienst umfasst insgesamt ca. 252 Km Straßenlänge. Davon:
Dringlichkeitsstufe I 109 Km Straßenlänge
Dringlichkeitsstufe II 36 Km Straßenlänge
Dringlichkeitsstufe III 101 Km Straßenlänge
Straßenreinigung auf öffentlichen Straßen der Stadt Königs Wusterhausen
Stadtgebiet Königs Wusterhausen inkl. Ortsteile Das Stadtgebiet der Stadt Königs Wusterhausen besteht aus den Ortsteilen:
Königs Wusterhausen, Diepensee, Kablow, Senzig, Niederlehme, Wernsdorf, Zernsdorf und Zeesen
Straßenreinigung in der Stadt Königs Wusterhausen mit einem Leistungsumfang von ca. 2.908 Kehrkilometern (Kkm), 55 Verkehrsinseln/Querungshilfen inkl. Beschilderung zum Zweck der Durchführung der Straßenreinigung ca. 1.440 Stück
3-malige jährliche Verlängungsoption um jeweils 1 Jahr bis max. 30.06.2026
Winterdienst auf öffentlichen Straßen der Stadt Königs Wusterhausen
Stadtgebiet Königs Wusterhausen inkl. Ortsteile Das Stadtgebiet der Stadt Königs Wusterhausen besteht aus den Ortsteilen:
Königs Wusterhausen, Diepensee, Kablow, Senzig, Niederlehme, Wernsdorf, Zernsdorf und Zeesen
Winterdienst einschließlich Streugutbeseitigung in der Stadt Königs Wusterhausen auf ca. 252 km Straßenlänge in verschiedenen Dringlichkeitsstufen
Dringlichkeitsstufe I - 109 km
Dringlichkeitsstufe II - 36 km
Dringlichkeitssstufe III - 101 km
3-malige jährliche Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr bis max. 30.06.2026
Als eine Wintersaison wird der Zeitraum vom 15.11. des Kalenderjahres bis zum 15.04. des darauffolgenden Jahres angesetzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung", jedoch unter Beachtung der zusätzlichen Angaben entsprechend Ziffer VI.3) hinsichtlich Eignungsnachweis präqualifizierter und nicht präqualifizierter Unternehmen.
Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben gefordert:
- Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt
- Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
1) Nachweis über ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung", jedoch unter Beachtung der zusätzlichen Angaben entsprechend Ziffer VI.3) hinsichtlich Eignungsnachweis präqualifizierter und nicht präqualifizierter Unternehmen.
Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben gefordert:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
2) unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)
3) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine vorläufige Deckungszusage mit Mindestversicherungssumme von [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Sach- und Vermögensschäden.
1) Nachweis über ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung", jedoch unter Beachtung der zusätzlichen Angaben entsprechend Ziffer VI.3) hinsichtlich Eignungsnachweis präqualifizierter und nicht präqualifizierter Unternehmen.
Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben gefordert:
- mind. 3 Referenzen zu Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren , die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Auftragsvolumens, des Leistungszeitraumes und des Auftraggebers (Kontaktdaten)
- Erklärung zu Arbeitskräften
2) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen
3) Bei Einsatz Bietergemeinschaften ist das Formblatt 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen
4) Gültiges Zertifikat eines Entsorgungsfachbetriebes nach AVV 200 303 (Sammel- oder Einzelentsorgungsnachweis) - Vorlage mit Angebotsabgabe
5) Eignungsnachweis für das Streugut nach TL-Streu (2003) bzw. Verpflichtungserklärung zur Vorlage des Eignungsnachweises für das Streugut nach TL-Streu (2003) (Vorlage der Verpflichtungserklärung mit Angebotsabgabe)
6) Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter darüber hinaus u.a. folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen:
- Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" - Nachunternehmer / Eignungsleihe einzureichen
- sowie die unterzeichnete Vereinbarung Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz (BbgVergG).
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Königs Wusterhausen
Schlossstraße 3
Haus A, Raum A1.08/09
15711 Königs Wusterhausen
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Ergänzung zu Ziffer III.1.1) bis III.1.3):
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden und ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
2.) Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt.
Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen.
Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren anonym registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung.
3.) Elektronisch übermittelte Angebote müssen über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals (Vergabemarktplatz Brandenburg) eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWRK22
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3318660
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]"
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
§ 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.