Baulos 1 - Ersatzneubau Schleuse Kannenburg (baulicher Teil) Referenznummer der Bekanntmachung: SKB007
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Templin
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17268
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.templin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baulos 1 - Ersatzneubau Schleuse Kannenburg (baulicher Teil)
Das Baulos 1 (baulicher Teil) des Vorhabens "Ersatzneubau Schleuse Kannenburg" umfasst die Baugrube, den Massivbau des Schleusenbauwerks, die Vorhäfen, die Überführungsanlage (Fußgängerbrücke) sowie die Außenanlagen der Schleuse Kannenburg.
Schleuse Kannenburg Kannenburger Schleuse 1 17268 Templin
Das Baulos 1 (baulicher Teil) des Vorhabens "Ersatzneubau Schleuse Kannenburg" umfasst die Baugrube, den Massivbau des Schleusenbauwerks, die Vorhäfen, die Überführungsanlage (Fußgängerbrücke) sowie die Außenanlagen der Schleuse Kannenburg.
Die Schleusenkammer wird in Spundwandbauweise mit einer offenen Sohle und die Häupter werden in Stahlbetonbauweise in einem geschlossenen Spundwandkasten ausgeführt.
Der Bauauftrag hat im Wesentlichen folgende Bauleistungen zum Inhalt:
Allgemeine Arbeiten:
- Technische Bearbeitung
- Baufeldfreimachung, Schaffung einer bauzeitlichen Zufahrt
- Bauhilfsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen
Ersatzneubau des Schleusenbauwerkes:
- Ramm- und Spundwandarbeiten zur Herstellung der Baugrube für das geplante Schleusenbauwerk
- Verankerungs- und Aussteifungsarbeiten
- Erdarbeiten und Nassbaggerung
- Wasserhaltung
- Abbruch der vorhandenen Schleusenanlage einschließlich Rückbau der Pfahlrostgründung
- Beton - und Stahlbetonarbeiten
- Wasserbauarbeiten zur Herstellung der offenen Kammersohle
- Ausrüstung von Wasserbauwerken
- Stahlbau- und Schlosserarbeiten für Tore und Ausrüstung
Gestaltung der Vorhäfen:
- Ramm- und Spundwandarbeiten zur Erneuerung der Uferwände
- Erdarbeiten und Nassbaggerung
- Abbruch der vorhandenen Wartestellen, Ziehen der Dalben und Rückbau der Pegel
- Wasserbauarbeiten zur Sohlsicherung
- Ausrüstung von Vorhäfen
- Stahlbau- und Schlosserarbeiten für Wartestellen und Uferwandausrüstung
- Ausrüstung von Wasserbauwerken
Überführungsanlage
- Errichtung einer Rad- und Fußgängerbrücke am Oberhaupt analog einer sogenannten typischen Spreewaldbank
Abschließende Arbeiten:
- Landschaftsbau (Planzungen, Rasensaat ...)
- Gestaltung Wege, Flächen und Zufahrten (Pflaster, Rasenschotter ...)
- Montage von Rettungseinrichtungen
- Inbetriebnahme der Schleusenanlage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Nachweise und Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung zur Eintragung im Handelsregister, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handwerkskammer oder ob keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht.
2. Erklärung, dass
- keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen,
- in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde,
- ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt - falls zutreffend,
- zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 1. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Falls zutreffend sind folgende Formulare zu verwenden:
a) Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) aus dem sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben, auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften sind sämtliche oben genannte Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen.
b) Werden Unterauftragnehmer eingesetzt, müssen diese den jeweiligen Leistungsbereich oder Teile davon übernehmen. Der Bieter hat das Formblatt 233 (Verzeichnis Nachunternehmerleistungen) einzureichen.
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Nachweise und Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Erklärung, dass
- ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
zu 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
1. Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ab Tätigkeitsaufnahme von jeweils mindestens 10,0 Mio Euro. Für Bietergemeinschaften gilt der Gesamtumsatz.
Das Unterschreiten des Mindestjahresumsatzes führt zum Ausschluss.
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als sechs Monate) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsfall. Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die Erklärung abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird (Bereitstellungserklärung). Im Falle der Teilnahme einer Bietergemeinschaft hat lediglich ein Mitglied der Bietergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen zu erbringen.
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Nachweise und Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung mit dem Angebot vorzulegen:
zu 1. Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben:
a) Projektbezeichnung
b) Sitz des Auftraggebers mit Kontakt eines projektkundigen Ansprechpartners (Telefon, E-Mail)
c) Bauzeit (Monat und Jahr des Beginns/ Ende)
d) Auftragssumme (brutto)
e) Kurzbeschreibung der baulichen Anlage (Hauptmaße, Ausführungszeitraum, Angaben zur Gründung, Angaben zu Bauabschnitten - soweit erforderlich)
f) stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
g) Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
zu 2.
a) Geräte- und Maschinenliste, welche für die Leistungserbringung vorgesehen sind;
b) Liste der vorhandenen und für die Leistungserbringung vorgesehenen Arbeitskräfte mit folgenden Angaben:
- Anzahl Führungskräfte (mit Angaben zur Qualifikation)
- Anzahl Fachbauleiter im Wasserbau (mit Angaben zur Qualifikation und von Referenzobjekten)
- Anzahl fachkundige Poliere oder Vorarbeiter im Ingenieurbau
- Anzahl Facharbeiter im Ingenieurbau
c) Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Vorlage von mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre.
Um bei der Wertung der Angebote auch Wertungspunkte für das Zuschlagskriterium "Technischer Wert" zu erreichen, hat der Bieter folgende Unterlagen mit seinem Angebot einzureichen (siehe auch die in den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage zu Formblatt 211 EU_Gewichtung Zuschlagskriterien_Erläuterung Bewertung Unterkriterien):
1. Beschreibung des Geräte- und Personaleinsatzes sowie der konzeptionellen bautechnologische Herangehensweise
2. Bauablaufplan und Beschreibung der Herstellungsschritte
Die vorgenannten Unterlagen werden bei Fehlen nicht nachgefordert. Sofern der Bieter die Dokumente nicht seinem Angebot beifügt, erhält er für das Zuschlagskriterium "Technischer Wert" 0 Punkte.
Erläuterungen zur Gewichtung und Wertung der Zuschlagskriterien:
Die Angebotswertung erfolgt für mehrere Zuschlagskriterien gemäß nachfolgender Gewichtung
- 70% Preis
- 30% Technischer Wert (Unterkriterium 1: Bauverfahren; Unterkriterium 2: Bauablauf); Die Unterkriterien werden innerhalb des Zuschlagskriteriums "Technischer Wert" gleich gewichtet (je 15%).
1. Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme der Angebotssumme ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Preisnachlässen sowie preislich günstigste Grund- oder Wahlposition.
Für die Angebotswertung wird die Wertungssumme (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:
- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
2. Qualitätskriterien (Technischer Wert)
Unterkriterium 1 - Bauverfahren
Der Bieter soll in seinem Angebot für die in der Anlage zum Formblatt 211 EU dargestellten wesentlichen Bauverfahrensbereiche den Geräte- und Personaleinsatz sowie die konzeptionelle bautechnologische Herangehensweise beschreiben und ggf. in einem Plan darstellen.
Im Unterkriterium Bauverfahren wird:
- als eine sehr gute Erfüllung (10 Punkte) bewertet, wenn alle in der Anlage zum Formblatt 211 EU genannten wesentlichen Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz sowie anhand der Beschreibung der konzeptionellen bautechnologischen Herangehensweise eine optimale Ausführung des Werks erwarten lassen
- als eine gute Erfüllung (7,5 Punkte) bewertet, wenn alle in der Anlage zum Formblatt 211 EU genannten wesentlichen Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz sowie anhand der Beschreibung der konzeptionellen bautechnologischen Herangehensweise eine mindestens gute Ausführung des Werks erwarten lassen
- als eine befriedigende Erfüllung (5 Punkte) bewertet, wenn alle in der Anlage zum Formblatt 211 EU genannten wesentlichen Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz sowie anhand der Beschreibung der konzeptionellen bautechnologischen Herangehensweise eine mindestens befriedigende Ausführung des Werks erwarten lassen.
- als eine über die Grundanforderungen hinaus gehende, aber noch nicht befriedigende Erfüllung (2,5 Punkte) bewertet, wenn mindestens 3 wesentliche Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz sowie anhand der Beschreibung der konzeptionellen bautechnologischen Herangehensweise eine befriedigende Ausführung und die übrigen eine den Grundanforderungen genügende Ausführung des Werks erwarten lassen.
- lediglich die Mindestvoraussetzung (0 Punkte) als erfüllt bewertet, wenn alle wesentlichen Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz sowie anhand der Beschreibung der konzeptionellen bautechnologischen Herangehensweise allenfalls die Erfüllung der Grundanforderungen genügende Ausführung des Werks erwarten lassen.
Unterkriterium 2 - Bauablauf
Der Bieter soll in seinem Angebot für die in der Anlage zum Formblatt 211 EU dargestellten wesentlichen Anlagenteile der Schleuse die Herstellungsschritte beschreiben und die terminlichen Einordnungen und Abhängigkeiten in einem Bauablaufplan darstellen.
Zeitfenster: 52 Wochen; Fristen nach FB 214 - Pkt. 1.1 und 1.2
Im Unterkriterium Bauablauf wird als:
- eine sehr gute Erfüllung (10 Punkte) bewertet, wenn ein Bauablaufplan mit folgenden Eigenschaften abgegeben wird:
Darstellung des gesamten Bauablaufs der Baumaßnahme (Vorbereitung Schleuse, Vorhäfen, Brücke, Außenanlage, Abschluss der Bauarbeiten) anhand eines Ablaufplans mit Darstellung aller Bearbeitungsschritte. Es müssen alle Verknüpfungen, Beziehungen und Abhängigkeiten der einzelnen Vorgänge erkennbar und bearbeitbar sein (Übergabe einer mit dem Programm MS Project bearbeitbarer Datei).
Beschreibung des Bauablaufs mit allen wesentlichen Bauphasen (z.B. kritische Bauphasen und technologisch erforderliche Fristen, mögliche Behinderungen, Einbeziehung Zeitfenster für Stahlwasserbau, E- Technik und Steuerung und Errichtung des Schleusenbetriebsgebäudes).
Alle Anforderungen an den Bauablauf des Hauptangebotes (ohne Nebenangebote) aus Vertragsunterlagen werden erkannt und dargestellt. Die Abhängigkeiten aller Vorgänge sind untereinander mit entsprechenden Verknüpfungen dargestellt. Die dargestellten Ausführungszeiten sind plausibel.
- eine gute Erfüllung (7,5 Punkte) bewertet, wenn ein Bauablaufplan mit nachfolgenden Eigenschaften abgegeben wird:
Darstellung des gesamten Bauablaufs anhand eines Bauablaufplans mit Darstellung aller Bearbeitungsschritte. Beschreibung des Bauablaufs mit allen wesentlichen Bauphasen. Es müssen alle wesentlichen Verknüpfungen, Beziehungen und Abhängigkeiten der Vorgänge erkennbar und bearbeitbar sein (Übergabe einer mit dem Programm MS Project bearbeitbarer Datei).
Grundsätzliche Anforderungen an den Bauablauf werden aus den Vertragsunterlagen erkannt und dargestellt.
Die Abhängigkeiten der Vorgänge sind zumindest im Wesentlichen untereinander mit entsprechenden Verknüpfungen dargestellt.
- eine befriedigende Erfüllung (5 Punkte) bewertet, wenn ein Bauablaufplan mit nachfolgenden Eigenschaften abgegeben wird:
Darstellung des gesamten Bauablaufs anhand eines Bauablaufplans mit Darstellung der wichtigsten Bearbeitungsschritte. Beschreibung des Bauablaufs mit allen wesentlichen Bauphasen.
Grundsätzliche Anforderungen an den Bauablauf werden aus den Vertragsunterlagen erkannt und dargestellt.
Die Abhängigkeiten der Vorgänge sind nur unvollständig mit entsprechenden Verknüpfungen dargestellt.
- eine über die Grundanforderungen hinaus gehende aber noch nicht befriedigende Erfüllung (2,5 Punkte) bewertet, wenn ein Bauablaufplan mit nachfolgenden Eigenschaften abgegeben wird:
Darstellung des Bauablaufs anhand eines Plans, der die wesentlichen Bearbeitungsschritte weitgehend enthält. Beschreibung des Bauablaufs mit wenigen Bauphasen.
Die Anforderungen an den Bauablauf sind nur unvollständig erkannt und dargestellt.
Die Abhängigkeiten der Vorgänge sind nur unvollständig mit entsprechenden Verknüpfungen dargestellt.
- Im Unterkriterium Bauablauf werden lediglich die Grundanforderungen (0 Punkte) erfüllt, wenn kein Bauablaufplan oder einer mit nachfolgenden Eigenschaften abgegeben wird:
Darstellung des Bauablaufs anhand eines Plans, der wesentliche Bearbeitungsschritte nicht enthält.
Die Anforderungen an den Bauablauf sind nicht oder unvollständig dargestellt, die Vorgänge sind nicht verknüpft, Abhängigkeiten sind nicht zu erkennen.
weitere Angaben: siehe Anlage zum Formblatt 211 EU_Gewichtung Zuschlagskriterien_Erläuterung Bewertung Unterkriterien
a. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.
b. Bei der Vergabe von Bauleistungen muss gem. § 5 Abs. 2 Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) immer eine Sozialkassenbescheinigung (SOKA-Bau-Bescheinigung) von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter abgefordert werden. Das heißt, Vorlage der Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblichen Beschäftigten, für den Fall, dass kein Nachweis nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation/ULV) vorliegt.
Die SOKA-Bau-Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein, sofern dieser nicht Bestandteil eines Nachweises nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation/ULV) ist. Die SOKA-Bau-Bescheinigung kann auch schon mit dem Angebot abgegeben werden.
Für den Fall, dass der Bieter nicht präqualifiziert ist oder an keinem Sozialkassenverfahren teilnimmt, hat der Bieter eine Negativbescheinigung oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er nicht zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. Die Negativbescheinigung wird auf Antrag durch die SOKA-Bau ausgestellt.
War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Näheres dazu regelt § 5 Abs. 2 BbgVergG.
c. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt.
Das Submissionsergebnis wird den beteiligten Bietern über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg zeitnah nach dem Eröffnung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Stadt Templin zu richten! Fragen zur Erstellung des Angebotes sind bis spätestens 07.01.2022, 23:59 Uhr zu stellen. Hinweis: In der Zeit vom 24.12.2021 bis zum 02.01.2022 werden keine Bieterfragen beantwortet. Bieterfragen, die in dieser Zeit eingehen, werden erst ab dem 03.01.2022 mit einer angemessenen Bearbeitungsfrist beantwortet.
2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen.
3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.
4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes).
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCPRA0Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]