Betreuung der Wolfshotline, Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: VB-21-359

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 215-565814)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betreuung der Wolfshotline, Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg

Referenznummer der Bekanntmachung: VB-21-359
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Wolf ist gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie eine Art von gemeinschaftlichem Interesse. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet den Erhaltungszustand des Wolfes zu überwachen und den günstigen Erhaltungszustand der Art zu gewährleisten bzw. herbeizuführen. Zur Überwachung des Erhaltungszustands der Population wird im Land Brandenburg ein umfassendes Monitoring durchgeführt. Um Konflikte, die mit der Wiederausbreitung des Wolfes verbunden sind, zu reduzieren, hat das Land Brandenburg ein Wolfsmanagement entwickelt, das zur Grundlage hat, den Wolfsbestand zu überwachen, Herdenschutzmaßnahmen für Weidetiere zu fördern und durch Wölfe verursachte Schäden an Nutztierbeständen auszugleichen. Diese Grundlagen werden flankiert durch die BbgWolfV, in der weitergehende Managementmaßnahmen geregelt sind.

Um Konflikte, die mit der Anwesenheit der Tierart Wolf zusammenhängen, frühzeitig zu erkennen und untersuchen zu können, gibt es im Land Brandenburg eine telefonische Hotline, über die Meldungen von Nutztierschäden, tot aufgefundenen, verletzten, hilflosen oder auffälligen Wölfen gemeldet werden können. Diese muss täglich besetzt sein.

Zur Betreuung der Wolfshotline gehören:

- Entgegennahme von Meldungen aus der Bevölkerung

- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit Betroffenen

- Erste Einschätzung des Geschehens

- Erstellung eines Vorabfrageprotokolls

- Übergabe an zuständigen Auftragnehmer

Im Land Brandenburg werden vom Wolf verursachte Schäden an Nutztieren, die nach den aktuell im Land Brandenburg geltenden Herdenschutzstandards geschützt waren, finanziell ausgeglichen. Zur Ermittlung der Ursache eines Nutztierschadens ist es erforderlich, das Rissgeschehen und die Herdenschutzmaßnahmen innerhalb eines Tages zu untersuchen und den Wolf als möglichen oder sicheren Verursacher zu ermitteln oder auszuschließen.

Das angefertigte Gutachten ist außerdem Grundlage für Maßnahmen gem. § 4 BbgWolfV.

Zur Feststellung der Ursache eines Nutztierschadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gehören:

- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit Betroffenen

- Begutachtung des Vorfalls vor Ort nach wissenschaftlichen Standards

- Überprüfung der Herdenschutzmaßnahmen

- Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild

Um ein umfassendes Monitoring zu gewährleisten, das auch zur Aufgabe hat, Gefährdungsursachen festzustellen und den Gesundheitszustand der Population zu überwachen, werden in Brandenburg tot aufgefundene Wölfe geborgen und wissenschaftlich untersucht.

Hierzu gehören:

- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Melder

- Bergung des Kadavers und Transport zum IZW

- Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/11/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 215-565814

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Verlängerung der Angebotsfrist
Anstatt:
Tag: 02/12/2021
Ortszeit: 23:59
muss es heißen:
Tag: 08/12/2021
Ortszeit: 23:59
Abschnitt Nummer: IV.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Änderung des Termins zur Angebotsöffnung
Anstatt:
Tag: 03/12/2021
Ortszeit: 08:00
muss es heißen:
Tag: 09/12/2021
Ortszeit: 08:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6
Stelle des zu berichtigenden Textes: Verlängerung der Bindefrist
Anstatt:
Tag: 31/12/2021
muss es heißen:
Tag: 31/01/2022
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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