Lieferung Elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien (Ökostrom) - Stadt Rheinsberg Referenznummer der Bekanntmachung: 500005008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinsberg
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16831
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://verwaltung.rheinsberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien (Ökostrom) - Stadt Rheinsberg
Ausgeschrieben wird die Belieferung von 132 SLP- Abnahmestellen (Zählpunkte), davon 60 Abnahmestellen der Straßenbeleuchtung und 9 Wärmespeicherheizungen mit Strom aus Erneuerbaren Energien (Ökostrom) für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2024. Der Jahresverbrauch 2020 belief sich auf 620.000 kWh.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausgeschrieben wird die Versorgung von 132 SLP- Abnahmestellen (Zählpunkte), davon 60 Abnahmestellen der Straßenbeleuchtung und 9 Wärmespeicherheizungen , die für den Zeitraum vom 01.01.2022, 0:00 Uhr bis zum 31.12.2024, 24:00 Uhr mit elektrischer Energie beliefert werden mit Elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien (Ökostrom). Der Jahresverbrauch 2020 belief sich auf 620.000 kWh.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Forst
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03149
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.