Sterilisatoren - GLG Eberswalde Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-063-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sterilisatoren - GLG Eberswalde
Am Werner Forßmann Krankenhaus in Eberswalde soll eine Ersatzbeschaffung der
vorhandenen Dampfsterilisatoren mit einer Kapazität von jeweils 8 Sterilguteinheiten (STE)
erfolgen. Der Austausch der Anlagen und der dazugehörigen Technik muss im laufenden
Betrieb und wenn notwendig außerhalb der Stoßzeiten der AEMP erfolgen.
Klinikum Barnim GmbH - Werner Forßmann Krankenhaus Rudolf-Breitscheid-Str. 100 16225 Eberswalde
Am Werner Forßmann Krankenhaus in Eberswalde soll eine Ersatzbeschaffung der vorhandenen Dampfsterilisatoren mit einer Kapazität von jeweils 8 Sterilguteinheiten (STE) erfolgen. Der Austausch der Anlagen und der dazugehörigen Technik muss im laufenden Betrieb und wenn notwendig außerhalb der Stoßzeiten der AEMP erfolgen. Das Angebot beinhaltet den fachgerechten Rückbau der vorhandenen beiden 8-STE Dampfsterilisatoren mit Rückgabeschleuse inkl. der Verblendung und der Vakuumanlage, eine Rücknahme bzw. Entsorgung der Altgeräte und die Installation von zwei Dampfsterilisatoren der neuesten Gerätegeneration inkl. des notwendigen Zubehörs und der Inbetriebnahme mit Validierung der Programme. Die Aufstellung der neuen Anlagen muss am gleichen Ort, wie der der Bestandsgeräte erfolgen. Die vorhandenen Bodenabläufe der Anlagen müssen in Bezug auf ihre Position erhalten bleiben. Die Zuleitungen der TGA oberhalb der Anlagen wird bei Bedarf in
Bezug auf die Absperrventile durch den Bauherrn erneuert, die Auslegungsleistung der Medien und die Querschnitte der Anschlussleitungen müssen unverändert beibehalten werden, um die bauseitigen Sanierungsmaßnahmen auf ein Minimum zu beschränken. Die Leistungsgrenze zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird mit Oberkante Fertigfußboden und mit dem Ende der TGA-Zuleitungen auf ca. 230 cm über Fertigfußboden definiert. Für den fachgerechten Rückbau der Anlagen und die Installation ist zu beachten, dass der Bieter für diese Arbeiten in der entsprechenden Position der Ausschreibung die Aufstellung von speziell für den Einsatz in einer AEMP geeigneten Staubschutzwänden zu kalkulieren hat. Für die Demontage und Montage muss kalkuliert werden, dass alle Arbeiten im laufenden Betrieb der AEMP durchgeführt werden müssen. Der Bieter hat die Montagen der Neugeräte so zu planen und den Montageplan entsprechend so aufzubauen, dass grundsätzlich ein Dampfsterilisator weiterbetrieben werden kann. Während der gesamten Projektlaufzeit muss gewährleistet sein, dass die Kapazität von mindestens 8 STE an einem Dampfsterilisator innerhalb der Betriebszeit der AEMP zur Verfügung steht. Sämtliche Inbetriebnahmen und Validierungen sind ebenfalls unter diesem Gesichtspunkt anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Handelsregisterauszug (soll nicht älter als 6 Monate sein) bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soll nicht älter als 6 Monate sein) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, für den Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular)
1.) Formlose Eigenerklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre, jeweils getrennt (netto) für die Jahre 2018, 2019 und 2020.
1.Die Einhaltung folgender Normen ist nachweislich zu belegen:
- DIN 15883, Teil 1-2 und 5
- Zertifizierung des Herstellerwerkes nach DIN EN ISO 13485:2016 oder glw.
- CE Kennzeichen gem. Richtlinie 93/42/EWG
- Erfüllung der Richtlinien des DVGW für den Anschluss der Anlage an Kaltwasser und Warmwasser
Eine entsprechende Bestätigung der Konformität mit den Normen und Richtlinien bzw. der durchgeführten Typprüfung durch ein unabhängiges Prüfinstitut ist dem Angebot beizulegen.
2. Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN 285: "Sterilisation - Dampf-Sterilisatoren - Groß-Sterilisatoren"
3. Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 17665-1:2006: "Sterilisation von Produkten für Ge-sundheitsfürsorge - Feuchte Hitze - Teil 1: Anforderungen an die Entwicklung, Validierung und Lenkung der Anwendung eines Sterilisationsverfahrens für Medizinprodukte"
4. Ein gültiger Nachweis über die Berechtigung für die Entwicklung, Konstruktion und Herstellung von Druckgeräten und Baugruppen im Rahmen der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ist beizulegen. (QM-Zertifikat)
5. Angabe von 3 Referenzen vergleichbarer Anforderung in Form einer realisierten AEMP aus den letzten 3 Jahren inkl. Kontaktpersonen und -daten (gemäß Formblatt "Referenzen")
1. Nachweis der Objektbesichtigung (gemäß AGKAMED-Formular)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine vorherige Objektbesichtigung ist zwingend erforderlich und kann nach telefonischer Absprache mit der Abteilung Medizintechnik unter der Telefonnummer +49 3334 69 1177 erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YY0D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.