BV Neubau Große Oderstraße 25-28 VP 01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15232
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wowi-ffo.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Wohnungsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Vermietung von Wohnungen und Gewerben

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BV Neubau Große Oderstraße 25-28 VP 01

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH beabsichtigt, die bereits abgebrochene Nachkriegsbebauung Große Oderstraße 25-28 durch einen Neubau für Wohnen und Gewerbe, bestehend aus 5 Einzelhäusern, zu ersetzen.

Im mittleren Haus (Haus 3) wird die Büronutzung im EG durch den sog. Bischofsgang unterbrochen, der die im westlichen Teil angrenzende Große Oderstraße mit dem im östlichen Teil angrenzenden Hinterhof verbindet.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rohbauarbeiten

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45211340 Bau von Mehrfamilienhäusern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Große Oderstraße 25-28

15230 Frankfurt (Oder)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Grundstück liegt im Innenstadtbereich von Frankfurt Oder, gegenüber der hist. St. Marienkirche. Auf dem Grundstück befinden sich entlang der Großen Oderstraße historische Kellermauern der im Zweiten Weltkrieg zerstörten Bürgerhäuser, die als Bodendenkmal geschützt sind. Das historische Mauerwerk ist mit einem Vlies zu schützen und der nicht unterkellerte Bereich zu verfüllen. Im Bereich der Großen Oderstraße, die während der Bauzeit weiterhin als Einbahnstraße auszuweisen ist, ist auf Höhe der St. Marienkirche ein Halteverbot für sämtliche LKW, als Schutz des historisch besonders wertvollen Tryptichons, einzurichten. Die Länge der Halteverbotsfläche ist mit den örtlichen Behörden abzustimmen. Das Grundstück für den Neubau grenzt nördlich an die bestehende Bebauung (Treppenhaus) des "Bolfrashaus" an. Unmittelbar außerhalb der Baugrube verlaufen im Osten und Süden Versorgungsleitungen der Stadtwerke FFO, sowie Leitungen der örtlichen Telekommunikationsanbieter. Die Sicherung der Baugrube ist im Bereich der nördlichen Seite als aufgelöste Pfahlwand mit einer Ausfachung aus Holz erfolgt, die Bereiche auf der Ost- und Südseite sind mit einer Trägerbohlwand mit Holzausfachung gesichert, welche auf der Westseite an das hist. Mauerwerk anschließt. Auf der Westseite dienen großteils die hist. Wände als Baugrubensicherung. Im nördlichen Bereich und im südöstlichen Bereich des Verbaus stehen verringerte Arbeitsräume zur Verfügung, Kosten für erschwerte Ausführungsbedingungen sind hier in den EP einzukalkulieren. Nach Fertigstellung der letzten Untergeschossdecke in Höhe Oberkante Gelände sind die Arbeiten zur Baugrubenverfüllung auszuführen. Der Rückbau des Baugrubenverbaus erfolgt durch Fremdgewerke. Je nach aktueller Höhenlage des Grundwasserstandes zum Zeitpunkt der Erdarbeiten könnte das Gründungsplanum im "grundwasserbeeinflussten Tiefenbereich" liegen. Sofern eine Wasserhaltung notwendig ist kann diese nur als geschlossene Haltungen mittels Flachbrunnen (Vakuumentwässerung und/oder Gravitationsverfahren) ausgeführt werden. Der Neubau ist mit vier Obergeschossen, einem Erdgeschoss und einem Untergeschoss (Ausführung in WU) geplant. In Bereichen, in denen sich historisches Mauerwerk befindet und im Anschlussbereich zum "Bolfrashaus", ist keine Unterkellerung vorgesehen. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt vom öffentlichen Straßenverkehr über die Bischofstraße im Norden, dann abknickend über die Faberstraße, die im weiteren Verlauf zur Privatstraße im Eigentum des Bauherrn wird. Das Gebäude ist als Massivbau aus tragenden einschaligen Mauerwerksaußenwänden und innenliegenden Stahlbetonstützen, tragenden Mauerwerkswänden und Stahlbetonwänden geplant. Das 5-geschossige Gebäude besitzt die Außenmaße von ca. b x l x h = 17,0 x 88,0 x 21,0 m. In jedem der 5 Häuser ist ein Treppenhauskern vorgesehen. Im 3. und 4. OG ist die Dachkonstruktion als Wandscheiben in Stb.-Bauweise auszuführen. Zwischen den Gebäuden sind Stb.-Trennwände angeordnet. Gleichzeitig müssen diese Trennwände die Anforderungen einer Brandwand erfüllen. Sohle und Außenwände des Untergeschoss werden in WU-Beton (weiße Wanne) ausgebildet. Besonderheit des Tragwerks: Im 3. Und 4. OG sind sowohl innenliegende Freisitze sowie außenliegende Balkone zu erstellen. Hierfür sind in der Dachkonstruktion Gauben vorgesehen. Die Geschosshöhen im 4.OG sind in drei Stufen variierend. Haus 1,2 und 4 haben eine lichte Höhe von ca. 3,0 m, Haus 3 weist eine lichte Höhe von ca. 3,9 m auf. Die lichte Höhe von Haus 5 ist mit ca. 5,6 m am höchsten. Im westlichen Teil der Baugrube grenzt eine aus dem Mittelalter stammende Mauerwerkswand an. Die Gebäudeaußenwand verspringt in diesem Bereich. Die auskragende Deckenplatte des Untergeschosses wird zwischen den mittelalterlichen Mauerwerkswänden gegründet. Der restliche Teil der Mauerwerkswände wird überschüttet. Geschoss- und Dachdecke: Geschossdecken werden in einer Stärke von 24,0 cm ausgeführt. Auf den ebenfalls 24,0 cm starken Dachdecken ist ...

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 161-421597
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 01
Bezeichnung des Auftrags:

Rohbauarbeiten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
29/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lebus
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15326
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/11/2021

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