Bürodrehstühle - "hohe" Rückenlehne / 3D-Sitzfläche
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bürodrehstühle - "hohe" Rückenlehne / 3D-Sitzfläche
Das Land Brandenburg, vertreten durch den Zentraldienst der Polizei Brandenburgs (ZDPol), beabsichtigt, im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens einen externen Dienstleister mit der Lieferung von Bürodrehstühlen und Hockern an die unmittelbare und mittelbare Landesverwaltung Brandenburgs auf der Grundlage eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von zunächst 24 Monaten zu beauftragen. Optional ist eine zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate möglich. Die Maximaldauer des Vertrages beträgt 48 Monate
15806 Zossen
Bürodrehstühle - "hohe" Rückenlehne / 3D-Sitzfläche
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne Bekanntmachung gemäß Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU aus folgenden Gründen:
Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein Verfahren der folgenden Art:
Nachfolgeverfahren für Los 4 aus V-21/0124
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Wahl Büro+Objekt GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nauen
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14641
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wahl-bo.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDYH08
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.polizei.brandenburg.de